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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschlecht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.04.2022
- 9 U 84/21 -
OLG Frankfurt am Main: Unterlassungsanspruch wegen binärer Geschlechtsbezeichnung
Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns gegen landgerichtliches Urteil zum Unterlassungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtsidentität aus formalen Gründen verworfen
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns wegen Versäumung der Berufungsfrist als unzulässig verworfen. Damit verbleibt es bei dem vom Landgericht ausgeurteilten und ab dem 01.03.2022 bestehenden Unterlassungsanspruch der klagenden Partei nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit gegen das Unternehmen. Dieses hat es zu unterlassen, die klagende Partei dadurch zu diskriminieren, dass bei der Nutzung von Angeboten der Beklagten zwingend eine Anrede als Frau oder Herr angegeben werden muss. Gleiches gilt für Fahrkarten, Schreiben, Rechnungen, Werbung und gespeicherte personenbezogene Daten mit der Bezeichnung als Frau oder Herr.
Die Beklagte ist Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns. Die klagende Partei besitzt eine nicht-binäre Geschlechtsidentität, seit Oktober 2019 lautet der Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde „ohne Angabe". Die klagende Partei ist Inhaberin einer BahnCard der Beklagten und bemühte sich seit Oktober 2019 vergeblich, die hierfür bei der Beklagten hinterlegten Daten hinsichtlich der geschlechtlichen Anrede anzupassen. Zudem ist es auch beim Online-Fahrkartenkauf als nicht registrierte Person im System der Beklagten zwingend erforderlich, zwischen einer Anrede als Frau oder Herr auszuwählen. Die klagende Partei ist der Ansicht,... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.06.2021
- 3 Sa 37 öD/21 -
Keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen bei Verwendung des Gendersternchens in Stellenausschreibung
Gendersternchen dient geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache
Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung stellt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen dar. Das Gendersternchen dient vielmehr einer geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 bewarb sich eine zweigeschlechtlich geborene und durch chirurgische Intervention schwerbehinderte Person auf eine von einem Landkreis in Schleswig-Holstein ausgeschriebene Stelle. Nachdem die Person eine Absage erhielt, erhob sie Klage auf Zahlung einer Entschädigung. Sie führte unter anderem an, dass sie wegen ihres Geschlechts... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.12.2020
- 31 Wx 248/20 -
Doppeltes Erbe für männliche Kinder: Keine Anwendung ausländischer Rechtsvorschrift wegen geschlechterbezogener Diskriminierung
Anwendung von Art. 6 EGBGB bei Vorhandensein wesentlicher Nachlasswerte in Deutschland
Steht männlichen Erben nach einer ausländischen Rechtsvorschrift ein doppelt so hoher Anteil am Nachlass zu als weiblichen Erben, so kommt diese Vorschrift in Deutschland gemäß Art. 6 EGBGB wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung (Art. 3 Abs. 2 GG) nicht zur Anwendung. Dies gilt aber nur dann, wenn der Erbfall einen Inlandsbezug aufweist. Dies ist zu bejahen, wenn sich die wesentlichen Nachlasswerte in Deutschland befinden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 zog das Amtsgericht München einen Erbschein aus dem Jahr 1970 ein. Nach dem Erbschein erhielten die männlichen Kinder des Verstorbenen einen höheren Anteil am Nachlass als das weibliche Kind. Die Erbfolge richtete sich nach iranischen Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war. Nach iranischem Recht... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2021
- 8 AZR 488/19 -
Entgeltgleichheitsklage: Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts
Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit , begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die - vom Arbeitgeber widerlegbare - Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist.
Die Klägerin ist bei der Beklagten als Abteilungsleiterin beschäftigt. Sie erhielt im August 2018 von der Beklagten eine Auskunft nach §§ 10 ff. EntgTranspG, aus der u.a. das Vergleichsentgelt der bei der Beklagten beschäftigten männlichen Abteilungsleiter hervorgeht. Angegeben wurde dieses entsprechend den Vorgaben von § 11 Abs. 3 EntgTranspG als "auf Vollzeitäquivalente hochgerechneter... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.2017
- 1 BvR 2019/16 -
"Männlich" oder "weiblich" nicht ausreichend: Gesetzgeber muss bis Ende 2018 weiteren positiven Geschlechtseintrag für Personenstandsrecht schaffen
Geltendes Personenstandsrecht verstößt gegen Diskriminierungsverbot
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen des Personenstandsrechts mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar sind, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als "männlich" oder "weiblich" ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.
Die beschwerdeführende Person beantragte beim zuständigen Standesamt die Berichtigung ihres Geburtseintrags dahingehend, dass die bisherige Geschlechtsangabe "weiblich" gestrichen und die Angabe "inter/divers", hilfsweise nur "divers" eingetragen werden solle. Das Standesamt lehnte den Antrag mit Hinweis darauf ab, dass nach deutschem Personenstandsrecht im Geburtenregister ein Kind... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.02.2017
- 15 W 2/17 -
Rechtswirksame Änderung des Geschlechts darf nicht ohne Begutachtung erfolgen
Gutachten können nicht durch Selbsteinschätzung der antragstellenden Person ersetzt werden
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Gericht ohne sachverständige Begutachtung keine Namensänderung und keine Veränderung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz aussprechen kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die antragstellende Person ist in rechtlicher Hinsicht ein Mann. Sie beantragte, rechtsverbindlich einen weiblichen Vornamen zu führen und als dem weiblichen statt dem männlichen Geschlecht zugehörig angesehen zu werden. Eine sachverständige Begutachtung lehnte sie ab, da sie die Vorschriften des Transsexuellengesetzes, die ein Sachverständigengutachten... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2015
- 8 AZR 421/14 -
BAG: Ablehnung eines transsexuellen Bewerbers kann Entschädigungsanspruch aufgrund Benachteiligung wegen "Geschlechts" oder "sexueller Identität" begründen
Bewerber muss auf Benachteiligung wegen Transsexualität schließende Indizien vortragen
Wird ein transsexueller Bewerber aufgrund seiner Transsexualität und damit wegen seines "Geschlechts" oder "sexuellen Identität" abgelehnt, so kann dies einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) begründen. Dies setzt gemäß § 22, § 7 Abs. 1 AGG unter anderem voraus, dass der Bewerber Indizien vorträgt und im Bestreitenfall beweist, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, er sei vom Arbeitgeber als transsexueller Mensch wahrgenommen und deshalb benachteiligt worden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine transsexuelle Person machte aufgrund einer abgelehnten Bewerbung einen Entschädigungsanspruch geltend. Sie führte an, dass sie im Rahmen des Vorstellungsgesprächs im September 2012 von einem Mitarbeiter des Unternehmens nicht als Frau angesehen worden sei und somit ihre geschlechtliche Identität angezweifelt habe. Sie sei deshalb herabgewürdigt... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.06.2016
- XII ZB 52/15 -
Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers" unzulässig
Intersexuelle Menschen können lediglich Löschung des bisher angegebenen Geschlechts in Geburtenregister verlangen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Personenstandsgesetz eine Eintragung wie "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts eines Intersexuellen im Geburtenregister nicht zulässt.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die antragstellende Person die Änderung ihres Geburtseintrags dahin, dass ihr Geschlecht als "inter" oder "divers" angegeben wird. Zur Begründung hat die 1989 geborene und als Mädchen in das Geburtenregister eingetragene Betroffene eine Chromosomenanalyse vorgelegt, wonach sie über einen numerisch auffälligen Chromosomensatz mit einem X-Chromosom... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.11.2002
- L 5 V 1038/01; L 5 V 1095/01 -
Keine Ablehnung von Richterinnen wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund von Ehefrau betrogenen Verfahrensbeteiligten
Keine Bedenken an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richterinnen aufgrund persönlicher Umstände
Wurde ein Verfahrensbeteiligter von seiner Ehefrau betrogen, so begründet dieser persönliche Umstand keine Bedenken gegen die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richterinnen. Eine Ablehnung der Richterinnen wegen der Besorgnis der Befangenheit ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Kläger eines Berufungsverfahrens, in dem es um die Gewährung einer orthopädischen Versorgung ging, die Ablehnung der Richterinnen wegen Befangenheit. Er wollte stattdessen, dass zwei männliche Richter das Verfahren führen. Hintergrund dessen war, dass er von seiner Ehefrau betrogen worden sein soll und ihm deshalb das Vertrauen an der Objektivität... Lesen Sie mehr
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