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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „geschäftsschädigend“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2014
- 2 AZR 505/13 -

Fristlose Kündigung eines Kandidaten für das Amt des Wahlvorstands wegen angeblich geschäfts­schädigender Aussagen in YouTube-Video unwirksam

Inhalt und den Kontext der Äußerungen für Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung entscheidend

Ein Arbeitnehmer darf im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl nicht wissentlich falsche oder geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen und über digitale Medien verbreiten oder verbreiten lassen. Nimmt der Arbeitgeber diese Äußerungen eines "Wahlbewerbers" zum Anlass für eine Kündigung, ist diese nur wirksam, wenn Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor, das die fristlose Kündigung eines Kandidaten für das Amt des Wahlvorstands mangels Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes für unwirksam erklärte.

Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Falls stellt Verpackungen her. In ihrem Betrieb, in dem viele Facharbeiter beschäftigt sind, fand am 10. Februar 2012 auf Einladung der Gewerkschaft ver.di eine Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands statt. Die Versammlung nahm einen unübersichtlichen Verlauf. Nach dem Verständnis beider Prozessparteien ist es zu einer wirksamen Wahl des Klägers nicht gekommen. Zwei Wochen später stellte ver.di beim Arbeitsgericht den Antrag, einen Wahlvorstand zu bestellen. In der Antragsschrift schlug sie als eines von dessen Mitgliedern erneut den Kläger vor. An einem der folgenden Tage gab der Kläger in einer... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 02.02.2011
- 28 O 703/07 -

Bezeichnung eines dubiosen Branchen­buchanbieters als "Adressbuchbetrüger", "Adressengräber" und "Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks" zulässig

Rechtwidrige Persönlichkeits­verletzung liegt nicht vor

Wird die Geschäftstätigkeit eines dubiosen Anbieters eines Internetbranchen­buchs mit den Äußerungen "Adressbuchbetrüger", "Adressengräber" und "Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks" kritisiert, so liegt darin keine rechtswidrige Persönlichkeits­verletzung. Die Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Anbieter eines Internetbranchenbuchs für Handwerker als "Adressbuchbetrüger", "Adressengräber" und "Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks" bezeichnet. Der Anbieter behauptete, durch die veröffentlichten Äußerungen seien ihm hohe wirtschaftliche Schäden entstanden. Die Vorwürfe seien zudem unzutreffend. Der betroffene Anbieter erhob daher Klage auf Unterlassung.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011
- 10 Sa 329/11 -

Bankangestellter darf geschäftlich erlangte Kontaktdaten einer Kundin nicht für private Flirt-SMS an Bankkundin nutzen

Missbrauch von Kontaktdaten rechtfertigt Abmahnung, aber keine außerordentliche Kündigung

Verschafft sich ein Bankangestellter Kundendaten und missbraucht diese für private Zwecke wie beispielsweise Flirt-SMS, so kann ihm deshalb nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Eine Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn berechtigte Gefahr besteht, dass sich das Fehlverhalten in Zukunft wiederholen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Ein Bankangestellter hatte sich die Kontaktdaten einer Kundin besorgt und ihr private SMS-Nachrichten geschrieben. Da sich die Frau durch dieses Verhalten belästigt gefühlt und bei dem Vorgesetzten des Mannes beschwert hatte, sprach der Arbeitgeber seinem Angestellten wegen missbräuchlicher Verwendung von Bankdaten für private Zwecke sowie ruf- und geschäftsschädigenden Verhaltens die... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 01.09.2011
- 327 O 607/10 -

Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal – Unterlassungsanspruch einer Hotelbetreiberin erfolgreich

Ein Meinungsportal und ein Online-Reisebüro von der gleichen Betreiberin können nicht klar voneinander getrennt werden

Wer im Internet ein Reisebuchungsportal betreibt, in dem auch fremde Hotelbewertungen publiziert werden, haftet auch für die Richtigkeit der in den Bewertungen behaupteten Tatsachen. Dies hat nun das Landgericht Hamburg entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit streiten die Inhaberin eines Hotels und die Betreiberin eines Online-Reiseportals miteinander. Die Klägerin wollte erreichen, dass es der Beklagten gerichtlich verboten wird, in dem Bewertungsbereich ihres Portals bestimmte geschäftsschädigende Behauptungen Dritter über das Hotel der Klägerin zu verbreiten.Die Beklagte vermittelt in ihrem... Lesen Sie mehr




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