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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gerichtsvollzieher“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 14.02.2022
- 3 K 904/21.TR -

VG Trier: Ruhegehalts eines Gerichtsvollziehers wegen Dienstvergehen aberkannt

Nichtabführen von Gebührenanteilen und Einbehalten von Zahlungen stellt schweres Dienstvergehen dar

Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat dem Beklagten, der bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2017 seinen Dienst als Ober­gerichts­vollzieher an einem Amtsgericht im nördlichen Landesteil verrichtet hat, das Ruhegehalt aberkannt.

Die Richter stellten fest, dass der beklagte Beamte in der Zeit von Juli 2013 bis zum August 2017 in 45 Vollstreckungsverfahren die von ihm in seiner amtlichen Tätigkeit als Gerichtsvollzieher von Vollstreckungsschuldnern erlangten Zahlungen nicht an die jeweiligen Vollstreckungsgläubiger weitergeleitet bzw. im Falle einer Überzahlung den zu viel gezahlten Betrag nicht an den jeweiligen Vollstreckungsschuldner erstattet habe. Überdies habe er in der Zeit von Februar 2015 bis Dezember 2015 von ihm als Bürokostenentschädigung vorerst einbehaltene Vollstreckungsgebühren in Höhe von rund 19.000 EUR nicht an die Staatskasse abgeführt.Der... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2017
- 4 K 3694/15 -

Im Einfamilienhaus gelegenes Büro eines Gerichtsvollziehers kann steuerlich vollumfänglich abzugsfähig sein

Vom Präsidenten des Landgerichts genehmigtes Geschäftszimmer im Einfamilienhaus ist nicht als häusliches Arbeitszimmer anzusehen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus vollumfänglich abzugsfähig sein können.

Der Kläger, ein Gerichtsvollzieher, nutzt im Untergeschoss seines Einfamilienhauses ein Büro mit Vorraum, ein als Lagerraum genutztes WC und einen 50 qm großen Raum ausgestattet mit mehreren Arbeitsplätzen, Besprechungstisch, Tresor, drei Druckern, Kopier- und Faxgerät und Aktenschränken. Das Büro ist über eine Außentreppe zu erreichen. Die Eingangstür verfügt über ein separates Schloss.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.07.2015
- VG 5 L 183.15; VG 26 L 195.15, VG 28 L 222.15; VG 28 L 223.15 -

Justiz­vollzugs­anstalten dürfen Ausbildung zum Gerichtsvollzieher nicht wegen Personalnot ablehnen

Dienstliche Belange des Landes Berlin sprechen für Abordnung zur Ausbildung

Die Berliner Justiz­vollzugs­anstalten müssen trotz Personalnot ihre Bediensteten vorläufig zur weiteren Ausbildung zum Gerichtsvollzieher abordnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in vier Eilverfahren.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens sind als Justizvollzugsbeamte in den Justizvollzugsanstalten Heidering, Moabit und Tegel eingesetzt. Nach einem Auswahlverfahren wurden sie vom Kammergericht zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen. Die dafür erforderliche Abordnung lehnten ihre Dienststellen unter Berufung auf ihre Personalnot ab.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 06.02.2014
- 3 K 1129/13.TR -

Gerichtvollzieher ist wegen zu Unrecht abgerechneter Gebühren und Auslagen aus dem Dienst zu entfernen

Beamter begeht Untreue in 144 Fällen und Betrug in 113 Fällen

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Gerichtsvollzieher, der in einer Vielzahl von Fällen zu Unrecht Gebühren und Auslagen (Wegegelder, Dokumenten­pauschalen und teilweise doppelte Gebühren) zum Nachteil von Gläubigern abgerechnet hat, aus dem Dienst zu entfernen ist.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Gerichtsvollzieher mehrfach zu Unrecht Gebühren und Auslagen zum Nachteil von Gläubigern abgerechnet und hierdurch in 144 Fällen eine Untreue und in 113 Fällen einen Betrug begangen. Überdies habe er in zwei Fällen von Schuldnern empfangene Leistungen nicht unverzüglich an die Gläubiger abgeliefert. Das Geld habe er unter Umgehung von Dokumentationspflichten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2013
- VI ZR 255/11 -

Missglückte Räumung: Haftung aufgrund unterlassener Hilfeleistung

Straftat der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB) stellt Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar

Wer es unterlässt in einem Unglücksfall Hilfe zu leisten, mach sich nicht nur strafbar, sondern auch haftbar. Denn der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB) stellt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wohnte ein Vater mit seinem Sohn zusammen in einem Haus. Nachdem der Sohn eine krankhafte Persönlichkeitsstörung entwickelte, fing er an Gegenstände zu sammeln und damit das Haus vollzustellen. Der Vater versuchte der Lage Herr zu werden und erwirkte schließlich gegen seinen Sohn einen Räumungstitel. Am Tag der Räumung kam es zur Tragödie. Als der Gerichtsvollzieher... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 19.04.2012
- 9 C 344/11 -

AG Bremen zum Fristbeginn bei der Insolvenzanfechtung

Zeitpunkt der Geldübergabe an den Gerichtsvollzieher und nicht Geldeingang beim Gläubiger entscheidend

Der Fristbeginn des § 140 InsO bei Barzahlung des Schuldners an den vollstreckenden Gerichtsvollzieher ist in zeitlicher Hinsicht auf den Zeitpunkt der Geldübergabe an diesen und nicht auf den späteren Zeitpunkt der Weiterleitung beziehungsweise der Gutschrift des Geldbetrages auf dem Konto des Zahlungsempfängers/Gläubigers abzustellen. Dies entschied das Amtsgericht Bremen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Insolvenzverwalter in der Geldübergabe des Schuldners aufgrund eines Strafbefehls eine anfechtbare Handlung gesehen und wollte das Geld für die Insolvenzmasse vereinnahmen.Das Amtsgericht Bremen entschied, dass eine anfechtbare Handlung des Schuldners nicht vorläge. Im Fall der Barzahlung des Schuldners an den vollstreckenden Gerichtsvollzieher... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 05.02.2013
- 9 VA 17/12 -

Keine Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren für Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher weder selbst eine "Behörde" im Sinne der genannten Vorschrift, noch "Teil einer Behörde"

Einem Gerichtsvollzieher ist die Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren zu versagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München.

Auch die bayerischen Gerichtsvollzieher wollen von den Segnungen des Computerzeitalters profitieren. Ein Hauptgerichtsvollzieher mit Dienstsitz in Ingolstadt beantragte deshalb die Zulassung zum sogenannten uneingeschränkten Abrufverfahren nach § 133 Abs. 2 Satz 2 Grundbuchordnung. Ohne große Mühen, ohne zeitliche Verzögerung und ohne vorherige Einzelfallprüfung durch das Grundbuchamt... Lesen Sie mehr

Landgericht Limburg an der Lahn, Beschluss vom 13.02.2012
- 7 T 18/12 -

Zwangsvollstreckung mit Schuhen: Gerichtsvollzieher muss in der Wohnung eines Schuldners nicht die Schuhe ausziehen

Auch wenn immer öfter in Wohnungen die Schuhe ausgezogen werden, muss der Gerichtsvollzieher auf diese Befindlichkeiten von Schuldnern gleich welcher kultureller Herkunft nicht eingehen

Ein Gerichtsvollzieher, der in der Wohnung eines Schuldners eine Zwangsvollstreckung durchführen möchte, muss die Schuhe nicht ausziehen. Der Vollziehungsbeamte betritt die Wohnung nicht als Gast, sondern setzt einen staatlichen Auftrag durch. Er kann selbst entscheiden, ob er sich "von seinen Straßenschuhen entblößen" möchte oder nicht. Dies entschied das Landgericht Limburg.

Im zugrunde liegenden Fall betrieb ein Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung wegen einer Steuerschuld aus Erbschafts- und Schenkungssteuer von 4.230,00 €. Er hatte einen Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses gestellt. Die Schuldnerin meinte, sie könne das Betreten ihrer Wohnung durch den Vollziehungsbeamten davon abhängig machen, dass er zuvor seine Straßenschuhe ausziehe,... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 24.11.2011
- 10 o 672/11 -

Verbraucherschutz: Vorschriften für Geschäfte mit Gewerbetreibenden bei Zwangsversteigerung im Internet nicht anwendbar

Ware muss vom Gerichtsvollzieher nur ordnungsgemäß verpackt dem Transportunternehmen übergeben werden

Zu den Amtspflichten eines Gerichtsvollziehers gehört es, eine über die Internetplattform www.justiz-auktion.de versteigerte Ware ordnungsgemäß verpackt an das Transportunternehmen zu übergeben. Eine weitergehende Haftung für eine Beschädigung beim Transport besteht allerdings nicht. Dies entschied das Landgericht Magdeburg.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im Internet einen hochwertigen gebrauchten WMF Kaffeevollautomaten für 1.350 Euro ersteigert. Auf der Plattform www.justiz-auktion.de erfolgen öffentliche Versteigerungen von Justizbehörden und von Gerichtsvollziehern über das Internet nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts. Bei den Versandbedingungen wies die versteigernde... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 20.09.2011
- 5 K 521/10 -

Gerichtsvollzieher hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins

Erhebliche Gefahren durch Angriffe auf Leib und Leben im Allgemeinen nicht gegeben

Ein Gerichtsvollzieher ist bei seiner Arbeit, insbesondere bei der Durchführung problematischer Vollstreckungsaufträge, zwar mitunter einer gewissen latenten Gefährdungslage ausgesetzt. Eine derartige latente Gefährdung begründet jedoch noch keine Gefahren für Leib und Leben und mithin keine erhebliche Gefährdung, die die Erteilung eines Waffenscheins rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 2003 als Gerichtsvollzieher für das Land tätig. Im Mai 2008 beantragte er beim Justizministerium erfolglos die Erteilung eines Waffenscheins zum dienstlichen Gebrauch, u.a. mit der Begründung, in jüngster Zeit hätten sich die Probleme bei der Durchsetzung der Zwangsvollstreckung durch Androhung von körperlicher Gewalt und Beleidigungen... Lesen Sie mehr



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