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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gerichtsverfassung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.07.2006
- VG 12 A 399.04 -

Anwalt muss schwarze Robe tragen - Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte vor Gericht rechtmäßig

Robe und unauffällige Kleidung machen Ernsthaftigkeit eines Gerichtsverfahrens deutlich

Anwälte müssen vor Gericht weiterhin in schwarzer Robe, weißem Hemd und dezenter Krawatte erscheinen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, vor Gericht Amtstracht (schwarze Robe, Hemd und Krawatte in weiß oder einer unauffälligen Farbe) tragen zu müssen, abgewiesen.

Mit Schreiben vom 26. Februar 2004 widersprach Rechtsanwalt N. der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane der Senatsverwaltung für Justiz vom 3. Februar 2004. Diese bestimmt, wer zum Tragen einer Amtstracht berechtigt und verpflichtet ist. Nach Ziff. II Nr. 5 der Allgemeinen Verfügung besteht die Amtstracht aus einer Robe von schwarzer Farbe. Weiter heißt es in Ziff. II 6: „Frauen tragen zur Amtstracht eine weiße Bluse und gegebenenfalls eine weiße Schleife, Männer ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte … sollen dies tun, können jedoch statt der weißen, eine andere unauffällige Farbe wählen“... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2005
- VI ZR 137/04 -

Schadensersatzklage der BRD über 70 Millionen DM vorerst gescheitert

Gericht war bei der Entscheidung nicht vorschriftsmäßig besetzt

Die klagende Bundesrepublik verlangt von der in Liechtenstein lebenden Beklagten eine Rückzahlung von 70 Millionen DM. Dieser Betrag war der Beklagten Anfang 1990 nach 17jährigem Streit als Teilentschädigung für angeblich infolge der Kriegsereignisse verloren gegangene Daimler-Benz-Aktien ihres Schwiegervaters im Nennwert von 500.000 Reichsmark auf Grundlage des Wertpapierbereinigungsschlußgesetzes gezahlt worden.

Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe den der Auszahlung zugrunde liegenden Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 1989, der einen wegen hoher Kurszuwächse auszuzahlenden Betrag von 106 Millionen DM festgestellt hat, sittenwidrig durch Täuschung des Gerichts erschlichen, indem sie Urkunden gefälscht und Zeugen bestochen habe.Das Landgericht hatte die... Lesen Sie mehr




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