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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „GEMA“ veröffentlicht wurden

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2019
- 12 O 263/18 -

Schauspielhaus Düsseldorf darf für Bühnenstück "Der Idiot" keine für ein anderes Theaterhaus komponierte Musik verwenden

Erwerb von Nutzungsrechten von der GEMA für Musikwerk als bühnenmäßige Darstellung nicht möglich

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Schauspielhaus Düsseldorf es zu unterlassen hat, die von dem Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte und arrangierte Musik zu "Der Idiot" von Fjodor Dostojewski aufzuführen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der bekannte Tonkünstler Parviz Mir-Ali hatte im Jahre 2015 die Musik zu dem Bühnenstück "Der Idiot" von Fjodor Dostojewski in der Inszenierung von Matthias Hartmann für das Staatsschauspiel Dresden komponiert. Im Jahre 2016 übernahm das Düsseldorfer Schauspielhaus die Inszenierung aus Dresden zusammen mit der von Mir-Ali komponierten Musik. Für die Spielzeit 2016/2017 zahlte das Schauspielhaus Düsseldorf dem Tonkünstler eine pauschale Vergütung. Zahlungen für die weiteren Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019 verweigerte das Schauspielhaus unter Hinweis auf seine Zahlungen an die GEMA. Der klagende... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Urteil vom 14.11.2016
- 24 U 96/14 -

GEMA darf Verlegeranteile nicht an Musikverlage ausschütten

Den Urhebern zustehende Vergütungsanteile dürfen von GEMA nicht um Verlegeranteile gekürzt werden

Das Kammergericht hat entschieden, dass die GEMA gegenüber den klagenden Künstlern ab dem Jahr 2010 nicht berechtigt ist, die diesen als Urhebern zustehenden Vergütungsanteile um sogenannte Verlegeranteile zu kürzen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Frage, wie Einnahmen aus Nutzungsrechten für Urheberrechte zu verteilen sind. Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Ausschüttung für Nutzungen von Urheberrechten übertragen und fortgeführt. Danach dürfe die GEMA Gelder nur an diejenigen Berechtigten ausschütten, die ihre Rechte wirksam übertragen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016
- 6 U 103/12 -

Berufung von Sängerin Julia Neigel im Urheberrechtsstreit erfolglos

Vorsätzliche Täuschung der Sängerin nicht feststellbar

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Urheberrechtsstreit zwischen Julia Neigel und zwei Musikern der ehemaligen "Jule Neigel Band" die Abweisung der Klage durch das Landgericht Mannheim bestätigt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die "Jule Neigel Band" veröffentlichte von 1988 bis 1998 insgesamt acht Musikalben. Die Parteien streiten bei zahlreichen Titeln (Songs) über das Maß ihrer schöpferischen Beteiligung am Schaffensprozess und über daraus resultierende urheberrechtliche Ansprüche. Die Klägerin, Julia Neigel, ist der Auffassung, ihr Anteil an der Komposition... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2015
- I ZR 21/14 -

Hotelbetreiber muss keine Urhebervergütung für bloßes Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern zahlen

Blöße Möglichkeit zum Empfang von Fernsehprogrammen über Zimmerantenne ist nicht als öffentliche Wiedergabe anzusehen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotels der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen muss, wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine Zimmerantenne empfangen können.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte wahr. Außerdem führt die Klägerin das Inkasso für Ansprüche anderer Verwertungsgesellschaften durch. Diese Verwertungsgesellschaften... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.12.2015
- 6 U 54/13 und 6 U 43/14 -

GEMA-Gebühren: Stadt Kiel haftet nicht für Nutzung von Urheberrechten bei allen musikalischen Darbietungen auf der Kieler Woche

Stadt Kiel ist im urheberrechtlichen Sinne nicht Veranstalterin sämtlicher öffentlicher Musikdarbietungen

Die Landeshauptstadt Kiel haftet nicht für die Nutzung von Urheberrechten bei allen musikalischen Darbietungen während der "Kieler Woche", sondern nur bei den von ihr selbst durchgeführten Musik­veranstaltungen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichte und wies die Klagen der GEMA gegen die Stadt Kiel auf Zahlung von insgesamt rund 800.000 Euro zurück.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die GEMA nimmt als Verwertungsgesellschaft die musikalischen Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechte von Urhebern wahr. Sie verlangte von der Stadt Kiel Zahlungen für die Nutzung von Urheberrechten durch musikalische Darbietungen während der "Kieler Woche" in den Jahren 2006 bis 2012 in Höhe von rund 800.000 Euro. In den Jahren... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.11.2015
- I ZR 3/14 und I ZR 174/14 -

BGH zur Haftung von Access-Providern für Ur­heber­rechts­verletzungen Dritter

Tele­kommunikations­unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Sperrung von Webseiten verpflichtet werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Tele­kommunikations­unternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, vom Rechteinhaber grundsätzlich als Störer darauf in Anspruch genommen werden kann, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. Allerdings muss der Rechteinhaber zunächst zumutbare Anstrengungen unternehmen und gegen diejenigen Beteiligten vorgehen, die - wie der Betreiber der Internetseite - die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder - wie der Host-Provider - zur Rechtsverletzung durch die Erbringung von Dienstleistungen beigetragen haben.

Die Klägerin im Verfahren I ZR 3/14 ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt für Komponisten, Textdichter und Musikverleger urheberrechtliche Nutzungsrechte an Musikwerken wahr. Die Beklagte ist Deutschlands größtes Telekommunikationsunternehmen. Sie war Betreiberin eines zwischenzeitlich von einer konzernverbundenen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2015
- I ZR 228/14 -

Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft muss keine Vergütung für Weiterübertragung von Satelliten-Programmen über Gemeinschafts­antenne zahlen

Weiterleitung von Sendesignalen über Gemeinschaftsantenne stellt keine öffentliche Wiedergabe dar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft keine Vergütung für die Weiterübertragung der über die Gemeinschafts­antenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer schuldet.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte wahr. Außerdem führt die Klägerin das Inkasso für auf vergütungspflichtigen Kabelweitersendungen beruhende Ansprüche anderer... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.06.2015
- I ZR 14/14 -

Zahnarztpraxis muss für Hintergrundmusik im Wartezimmer keine GEMA-Gebühren zahlen

Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen ist nicht vergütungspflichtig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine - vergütungs­pflichtige - öffentliche Wiedergabe im Sinne des Ur­heber­rechts­gesetzes darstellt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumten Rechte zur Nutzung von Werken der Tonkunst (mit oder ohne Text) wahr. Sie ist von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Gesellschaft zur Verwertung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.06.2014
- I ZR 214/12, I ZR 215/12 und I ZR 220/12 -

BGH zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

Gerichtshof weist OLG-Entscheidung zu neu festgelegten Gesamtverträge mit höheren Vergütungen für die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungs­schutz­rechten zurück

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit mehreren vom Oberlandesgericht München festgesetzten Gesamtverträgen über die Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzkursen und im Ballettunterricht zu befassen. Der Bundesgerichtshof wies letztlich die Sache zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurück, da dieses nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht überzeugend begründet hatte, weshalb die neu festgelegte Vergütung in Höhe eines 30 %-igen Zuschlags auf den GEMA-Tarif der Billigkeit entspricht.

Die drei Beklagten des zugrunde liegenden Verfahrens sind Vereine, zu deren Mitgliedern zahlreiche Tanzschulen oder Ballettschulen gehören. Diese geben bei Tanzkursen oder im Ballettunterricht auf Tonträgern aufgenommene Musik wieder. Dafür haben sie sowohl an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA) als auch an die Klägerin, die Gesellschaft... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2012
- 23 S 296/11 -

GEMA: Keine Vermieterhaftung für Urheberrechts­verletzungen in Veranstaltungs­räumen

Nichtanmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie unterlassene Abführung von Gebühren begründet Urheberrechts­verletzung

Meldet der Veranstalter einer Party diese nicht bei der GEMA an und führt er keine Gebühren an die GEMA ab, so liegt eine Urheberrechts­verletzung vor. Für diese Rechtsverletzung haftet nicht der Vermieter der Veranstaltungsräume. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall vermietete ein Diskothekbetreiber seine Räumlichkeiten an einen Dritten. Dieser wollte in der Diskothek eine eigene Party veranstalten. Der Dritte unterließ es jedoch die Party bei der GEMA anzumelden. Des Weiteren führte er auch keine Gebühren wegen der Musikwiedergabe an die GEMA ab. Diese nahm daraufhin den Diskothekbetreiber als Vermieter der Räumlichkeiten... Lesen Sie mehr




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