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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „geistige Störung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2017
- 20 W 188/16 -

Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen muss strenger Prüfung unterzogen werden

Krankhafte und wahnhafte Störungen können freie Willensbildung ausschließen

Setzt eine Erblasserin Detektive als ihre Erben ein, die sie zu Lebzeiten engagierte, da sie unter Bestehlungsängsten litt, ist konkret zu prüfen, ob die Erblasserin infolge krankhafter Wahnvorstellungen testierunfähig war. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls stritten über die Testierfähigkeit einer kinderlos und verwitwet verstorbenen Erblasserin. Die Beschwerdeführer sind entfernte Verwandte der Erblasserin und mögliche gesetzliche Erben. Die Erblasserin setzte die mit ihr nicht verwandten Beschwerdegegner als ihre Erben ein. Ihr Testament begann mit den Worten: "Mein Testament! Ich bin im vollen Besitz meiner geistigen Kräfte. Mein letzter Wille" und endete mit dem nicht unterschriebenen Zusatz: "Mein letzter Wille! Die Verwandtschaft soll nichts mehr erhalten."Zu Lebzeiten hatte die Erblasserin die Beschwerdegegner als Detektive beschäftigt,... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.01.2016
- S 7 SB 972/12 -

Gefährdung eines geistig erkrankten Kindes aufgrund unkontrollierten Weglaufens rechtfertigt nicht Vergabe des Merkzeichens "aG"

Wunsch nach kurzen Wegen aus Sicherheitsgründen stellt keine Einschränkung der Fort­bewegungs­fähigkeit im Sinne der maßgeblichen Norm dar

Leidet ein Kind wegen einer schweren geistigen Erkrankung zwar an Gangstörungen, neigt aber zugleich zum unkontrollierten Weglaufen und gefährdet sich somit regelmäßig selbst, so rechtfertigt dies nicht die Vergabe des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung). Denn der Wunsch der Erziehungs­berechtigten nach möglichst kurzen Wegen - vom Behinderten-Parkplatz etwa zum Arzt - vor allem aus Sicherheitsgründen stellt keine Einschränkung der Fort­bewegungs­fähigkeit im Sinne der maßgeblichen Norm dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Bei der 2004 geborenen Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens waren zunächst wegen "hirnorganischer Anfallsleiden, Entwicklungsverzögerung" sowie später wegen "frühkindlichem Autismus" ein Grad der Behinderung von 100 sowie zeitweise alle Merkzeichen/Nachteilsausgleiche festgestellt. Im Jahr 2011 wurde von der Behörde im Hinblick auf eine dokumentierte Verbesserung der Fortbewegungsmöglichkeit... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 31.10.2014
- 34 Wx 293/14 -

Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zur Testtierunfähigkeit

Krankhafte Störung muss Erwägungen und Willensentschlüsse beeinträchtigen

Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zu einer Testierunfähigkeit. Dazu ist vielmehr erforderlich, dass die krankhafte Störung die Erwägungen und Willensentschlüsse bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Testierfähigkeit eines Erblassers und um die Wirksamkeit eines im März 2009 errichteten notariellen Testaments. So lagen medizinische Gutachten vor, die die Geschäftsfähigkeit des Erblassers aufgrund geistiger Erkrankungen zumindest teilweise in Frage stellten. Kurz vor der Errichtung eines notariellen Testaments stellten mehrere andere... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.12.1999
- 3 U 20/99 -

Fristlose Kündigung aufgrund geistig verwirrter älterer Hausbewohnerin bei lediglich harmlosen Störungen unzulässig

Zu beachten ist soziale Rechtsstaatlichkeit, Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie Verbot der Benachteiligung wegen Behinderung

Gehen von einer geistig verwirrten älteren Hausbewohnerin harmlose Störungen aus, so rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist (Art. 20 Abs. 1 GG), die Menschenwürde unantastbar ist (Art. 1 Abs. 1 GG) und niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einer fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses, weil von der altersbedingt geistig verwirrten Mutter der Mieterin Störungen ausgingen. Da die Mieterin die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Mieterin. Die fristlose Kündigung... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 20.07.2014
- 18 T 91/14 -

Fristlose Kündigung einer geistig gestörten Mieterin: Bestehende Gefahr für Mitmieter rechtfertigt keine Gewährung einer Räumungsfrist von einem Jahr

Lange Räumungsfrist für Mitmieter unzumutbar

Wird eine geistig gestörte Mieterin nach erfolgter fristloser Kündigung zur Räumung der Wohnung verurteilt, so rechtfertigt die von der Mieterin ausgehende Gefahr die Nichtgewährung einer Räumungsfrist von einem Jahr. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine geistig gestörte Mieterin einer Wohnung im Juni 2014 vom Amtsgericht Charlottenburg zur Räumung der Wohnung verurteilt. Ein längere Räumungsfrist als ein 1 ½ Monate gewährte das Gericht dabei nicht. Die Mieterin verlangte jedoch eine Räumungsfrist von einem 1 Jahr. Nunmehr musste das Landgericht Berlin entscheiden.Das... Lesen Sie mehr




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