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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gehhilfen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 27.01.2014
- 56 C 98/13 -

Gehbehinderte Mieterin darf Rollator neben der Haustür abstellen

Duldungspflicht des Vermieters bei fehlender Beeinträchtigung

Ein gehbehinderter Mieter ist berechtigt seinen Rollator neben der Haustür abzustellen, wenn dadurch keine Beeinträchtigungen oder Behinderungen entstehen. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, diese Maßnahme zu dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Recklinghausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die gehbehinderte Mieterin einer im 1. Stock gelegenen Wohnung stellte ihren zusammengeklappten Rollator rechts neben der Haustür ab. Da dadurch aber der Zugang zum Keller behindert wurde, verlangte die Vermieterin die Entfernung des Rollators. Sie bot stattdessen an, dass ihr Ehemann bei entsprechender Bitte den Rollator in die Wohnung der Mieterin trägt oder dass die Mieterin ihren Rollator im Schuppen des Grundstücks abstellt. Da die Mieterin dies für unzumutbar hielt, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 13.05.2005
- 503 C 3987/05 -

Abstellen eines Rollators im Treppenhaus ist zulässig

Kein vertragswidriger Gebrauch des Mieters

Gehbehinderte Menschen dürfen ihren Rollator im Hausflur abstellen, wenn genug Platz ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Mieterin (Beklagte), die im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses wohnte, ihren Rollator unten im Hausflur ab. Ebenso stellte eine weitere Mieterin ihren Rollator ab. Ein dritter Mieter, der im Erdgeschoss wohnte, stellte seine Gehhilfe im Keller ab, zu dem eine aus sechs Stufen bestehende Treppe vom Hauseingangsbereich hinunterführte.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 19.09.2007
- S 5 KR 295/05 -

Krankenkasse muss Rollstuhl mit Trommelbremsen ausstatten

Persönliche Lebenssituation des Berechtigten muss berücksichtigt werden

Die beklagte Krankenkasse muss die Kosten für die Zurüstung eines Rollstuhls mit Trommelbremsen auch dann übernehmen, wenn sie dem Versicherten neben dem bereits vorhandenen Rollstuhl einen Rollator angeboten hat, der Versicherte diese Versorgung aber abgelehnt hat. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine 49-jährigen Frau, die unter den Folgen einer langjährigen Multiplen Sklerose - einer entzündlichen Erkrankung des zentralen Nervensystems - leidet. Aufgrund der damit verbundenen Beeinträchtigung der Gehfähigkeit ist sie ständig auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen, hat jedoch noch ein ausreichendes Restgehvermögen, um kürzere Strecken zu... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hannover, Urteil vom 17.10.2005
- 20 S 39/05 -

Senioren dürfen Gehhilfen im Flur abstellen

Rollatoren sind keine Fahrräder

Ein Vermieter darf älteren Hausbewohnern nicht verbieten, Rollatoren (Gehhilfen) im Hausflur abzustellen. Allerdings müssen die Geräte platzsparend zusammengeklappt an einem geeigneten Ort abgestellt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover hervor.

Im Fall ging es um eine ältere, gehbehinderte Dame, die in der 1. Etage eines Miethauses wohnte. Um sich außerhalb der Wohnung sicher bewegen zu können, benötigte sie eine Gehilfe ("Rollator"). Die Frau stellte den Rollator unten im Hausflur ab, was der Vermieterin gar nicht passte. Sie meinte, die Hausordnung würde das Abstellen des Rollators verbieten. Dort hieß es in § 8, dass Fahrräder... Lesen Sie mehr




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