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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gefährung“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Urteil vom 14.09.2017
- 22 U 174/16 -
Auf dem Tempelhofer Feld sind Grundregeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten
Verkehrsteilnehmer müssten Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen
Das Kammergericht hat entschieden, dass auf dem Tempelhofer Feld einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzuwenden sind, ähnlich wie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen.
Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen Unfall, der sich am 17. März 2015 auf dem Tempelhofer Feld zugetragen hatte. Der Kläger fuhr an jenem Tag mit seinem Fahrrad auf einer etwa 10 bis 15 Meter breiten Außenbahn des ehemaligen Flugplatzes, die um die ehemaligen Start- und Landebahnen herumführt. In der Mitte dieser Außenbahn fuhr auch eine Gruppe von Kindern im Alter von acht bis vierzehn Jahren mit Kettcars nebeneinander. Das ganz rechte Kettcar, das vier Personen Platz bot, wurde von einem Kind gelenkt; hinten rechts saß der Betreuer der Gruppe. In der Folge kam es zu einem Zusammenstoß dieses Kettcars mit dem von hinten herannahenden... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.11.2016
- 4 StR 501/16 -
BGH: Urteil gegen Autoraser rechtskräftig
Keine Verletzung des sachlichen Rechts
Ein Autoraser wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dies hat der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren nunmehr bestätigt.
Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts am 10. Juli 2015 mit einem geliehenen Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtzentrum von Köln. Als er kurz vor einer Kreuzung wahrnahm, dass die nur noch 30 bis 40 Meter entfernte Lichtzeichenanlage auf Gelblicht umsprang, wechselte der Angeklagte von der linken über die mittlere auf die... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 06.11.2012
- 1 ME 196/12 -
Bewohner muss einsturzgefährdetes Haus räumen
Wohnhaus in der Frommestraße 4 in Lüneburg muss aufgrund akuter Lebensgefahr für die Bewohner geräumt werden
Die von der Hansestadt Lüneburg angenommene Einsturzgefahr des Gebäudes Frommestraße 4 ist hinreichend wahrscheinlich. Leib und Leben seiner Bewohner sind akut gefährdet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen.
In dem zugrunde liegenden Fall ist das Gebäude in der Frommestraße 4 in Lüneburg einsturzgefährdet. Die Antragstellerin wehrte sich vergebens gegen das Verbot der Stadt, ihr Zimmer in diesem Haus weiter zu bewohnen.Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen begründete seine Entscheidung wir folgt:Zwar lasse sich der Einsturz des Gebäudes nicht taggenau... Lesen Sie mehr
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