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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gefährliche Werkzeuge“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Buchen, Urteil vom 06.12.2023
- 1 Ds 23 Js 6180/23 -

Halten eines brennenden Feuerzeugs an Genitalbereich als gefährliche Körperverletzung

Erforderlich ist empfinden von Schmerz

Wird ein brennendes Feuerzeug derart an dem Genitalbereich des Opfers gehalten, dass dieses Schmerz verspürt, liegt eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB vor. Dies hat das Amtsgericht Buchen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Juni 2023 fand in einer Kaserne in Walldürn eine Feier statt. Dabei entschied sich ein Unteroffizier aus Spaß einem Hauptgefreiten ein brennendes Feuerzeug an den Schritt zu halten. Der Unteroffizier wollte dem Hauptgefreiten einen Schreck einjagen. Durch die Hitze schmolz zunächst die Kunstfaserhose und setzte schließlich die Unterhose in Brand. Der Unteroffizier bemerkte die Flamme und löschte sie zugleich. Dennoch erlitt der Hauptgefreite eine Brandwunde.Das Amtsgericht Buchen verurteilte den Unteroffizier wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.09.2021
- 4 RVs 84/21 -

Eltern können sich wegen Tätowierung des minderjährigen Kindes wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen

Tätowiergerät kann je nach Verwendung gefährliches Werkzeug sein

Tätowieren Eltern ihr minderjähriges Kind, kann dies eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Nr. 2 StGB begründen. Denn ein Tätowiergerät kann je nach Verwendung ein gefährliches Werkzeug darstellen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli/August 2019 tätowierte eine Mutter ihr 14-jähriges Kind. Zwar besaß sie zusammen mit dem Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht, jedoch war das Jugendamt für die Bereiche Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht als Ergänzungspfleger bestellt. Eine Einwilligung zum Tätowieren lag nicht vor. Das Landgericht Detmold verurteile... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.11.2020
- 1 Ss 166/20 -

Caféstuhl aus Metall als Wurfgeschoss stellt gefährliches Werkzeug dar

Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch in besonders schweren Fall

Die Verwendung eines Caféstuhls aus Metall als Wurfgeschoss erfüllt den Straftatbestand eines besonders schweren Falls von Landfriedensbruch gemäß § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB. Denn der Stuhl ist als gefährliches Werkzeug einzustufen. Auf eine Verletzungsabsicht kommt es dabei nicht an. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines Länderspiels zwischen der deutschen und niederländischen Nationalmannschaft im Jahr 2018 kam es in der Innenstadt von Amsterdam zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung der Fans. Dabei warf einer der deutschen Fans insgesamt drei metallene Caféstühle in Richtung der niederländischen Fans. Verletzt wurde dabei niemand. Der... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.01.2020
- 5 StR 333/19 -

BGH: Gewaltsames Eindringen in den Anus mit Dildo stellt besonders schwere Vergewaltigung dar

Dildo als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB

Das gewaltsame Eindringen in den Anus mit einem Dildo stellt im Regelfall eine besonders schwere Vergewaltigung dar. Denn ein Dildo ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall konnte sich eine Frau im November 2017 nicht von ihrem Lebenspartner trennen, da dieser mit der Veröffentlichung intimer Fotos und Videos gedroht hatte. Ein Ex-Freund von ihr bot sich daher an, zusammen mit zwei Freunden und mittels Gewaltanwendung den Partner von einer Trennung zu überzeugen. Dabei sollten zudem die intimen Fotos und Videos gelöscht werden.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.01.2017
- 1 StR 664/16 -

BGH: Wegnahme von Gegenständen unter Verwendung von Reizgas begründet Strafbarkeit wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung

Reizgas stellt gefährliches Werkzeug dar

Wer Gegenstände eines anderen wegnimmt und dabei Reizgas verwendet, macht sich wegen schweren Raubs (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) strafbar. Denn Reizgas stellt ein "gefährliches Werkzeug" im Sinne dieser Vorschriften dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Angeklagte einer Frau zunächst die Brille heruntergeschlagen und ihr sodann Reizgas aus der mitgeführten CS-Reizgasspraydose aus kurzer Entfernung direkt in die Augen gesprüht. Zweck dessen war die Ansichnahme von Handtasche und Smartphone der Frau. Die Augen der Frau begannen aufgrund des Reizgases sofort stark zu brennen und zu tränen. Die... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2017
- 1 StR 112/17 -

BGH: Diebstahl mit Waffen aufgrund Mitführens von Pfefferspray

Pfefferspray stellt Waffe oder gefährliches Werkzeug im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB dar

Führt ein Dieb Pfefferspray mit sich, so begeht er einen Diebstahl mit Waffen gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB. Denn Pfefferspray stellt entweder eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2016 wurde ein Mann vom Landesgericht Kempten unter anderem wegen Diebstahl verurteilt. Hintergrund dessen war, dass er einer anderen Person einen Laptop wegnahm. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Verurteilung Revision ein. Ihrer Ansicht nach habe nämlich ein Diebstahl mit Waffen vorgelegen, da der Angeklagte eine Dose Pfefferspray... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.12.2013
- (4) 161 Ss 208/13 (252/13) -

Beisichführen einer Zange während eines Diebstahls rechtfertigt nicht zwingend Strafbarkeit wegen Diebstahls mit einem gefährlichen Werkzeug

Objektive Gefährlichkeit der Zange muss festgestellt werden

Wer bei einem Diebstahl eine Zange bei sich führt, macht sich nicht zwingend wegen Diebstahls mit einem gefährlichen Werkzeug (§ 244 Abs. 1a) StGB) strafbar. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist, dass die objektive Gefährlichkeit der Zange festgestellt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 stahlen zwei Männer in einem Bekleidungsgeschäft mehrere Kleidungsstücke und wurden dabei ertappt. Zur Entfernung der Sicherungs- und Preisetiketten benutzten sie zwei 15 bzw. 20 cm lange Zangen. Während eine der Zangen kleiner, kompakter und damit schwerer war, verfügte die andere Zange über eine 5 cm lange, spitz zulaufende... Lesen Sie mehr




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