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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebot der Friedenspflicht“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 24.08.2021
- 36 Ga 8475/21 -

Keine Untersagung Vivantes-Streik

ArbG Berlin weist Antrag auf Untersagung des Streiks zurück

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH auf Untersagung des bis 25.08.2021 geplanten Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di zur Durchsetzung eines „Ent­lastungs­tarif­vertrages“ zurückgewiesen.

Vivantes hat geltend gemacht, es bestehe aufgrund eines geltenden Tarifvertrages eine Friedenspflicht. Der bei Vivantes geltende TVöD enthalte Regelungen zum Ausgleich für besondere Belastungen in der Pflege. Solche lägen unter anderem in den speziellen Regelungen zum Ausgleich Arbeit zu ungünstigen Zeiten und in Wechselschichten. Darüber hinaus seien nicht hinreichend Notdienste vorgesehen. Ver.di hat geltend gemacht, bei den vorliegenden tarifvertraglichen Regelungen gehe es um die Arbeitszeit, bei den angestrebten Regelungen gehe es um Arbeitsinhalte. Betreffend Notdienste hat ver.di auf die zwischenzeitlich vorgelegten weiteren Erklärungen verwiesen.... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.07.2016
- 1 AZR 160/14 -

Friedenspflicht verletzender Streik begründet Schadens­ersatz­pflicht der streikführenden Gewerkschaft

Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss Schadens­ersatz­zahlungen an Fraport AG leisten

Ein Streik, dessen Kampfziel auch auf die Durchsetzung von Forderungen gerichtet ist, welche die in einem Tarifvertrag vereinbarte Friedenspflicht verletzen, ist rechtswidrig. Er verpflichtet bei schuldhaftem Handeln zum Ersatz der dem Kampfgegner entstandenen Schäden. Die streikführende Gewerkschaft kann nicht einwenden, dass die Schäden auch bei einem Streik ohne friedens­pflicht­verletzende Forderungen entstanden wären. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen des Flugsicherungspersonals. Sie hatte mit der Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens - der Fraport AG (Fraport) - einen Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Vorfeldkontrolle und Verkehrszentrale geschlossen, dessen Bestimmungen... Lesen Sie mehr

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.11.2014
- 14 SaGa 1496/14 -

Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn nicht unverhältnismäßig

GDL beschließt, Streik vorzeitig zu beenden

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hat im Tarifkonflikt bei der Deutsche Bahn AG entschieden, dass die Fortsetzung des Streiks nicht verboten und der Streik auch nicht zeitlich oder räumlich zu beschränken ist.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte es durch ein Urteil am Vortag ebenfalls abgelehnt, den Streik zu untersagen.Das Hessische Landesarbeitsgericht begründete die Entscheidung damit, dass durch den Streik weder rechtswidrige Forderungen erhoben noch gegen die Friedenspflicht verstoßen werde. Der Streik sei auch bei Berücksichtigung aller Umstände nicht unverhältnismäßig... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2014
- 10 Ga 162/14 -

Lokführer können weiter streiken: Arbeitsgericht Frankfurt lehnt einstweilige Verfügung im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn AG ab

Gewerkschaft der Lokführer verstößt nicht gegen Friedenspflicht

Die Lokführer können vorläufig weiter streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main lehnte einen Antrag der Deutschen Bahn ab, die den Ausstand der Gewerkschaft GDL als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte.

Bei dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatten die DB Fernverkehr AG, die DB Regio AG, die DB Schenker Rail AG, die S-Bahn Berlin GmbH und die S-Bahn Hamburg GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) beantragt.Die Antragstellerinnen verlangten der GDL zu untersagen, ihre Mitglieder und sonstige Arbeit-nehmer der... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 11.06.2013
- 7 Ga 31/13 -

Arbeitsgericht Stuttgart untersagt ver.di Warnstreiks bei der Stadt Stuttgart

Streikaufruf von ver.di zur Durchsetzung einer Mobilitätszulage für jeden Arbeitnehmer der Stadt Stuttgart verstößt gegen relative Friedenspflicht

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat es der Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungs­gewerkschaft e.V. untersagt, zu Streiks, Warnstreiks oder sonstigen Arbeits­nieder­legungen aufzurufen, um einen Bezirks­tarif­vertrages über die Gewährung einer Mobilitätszulage in Höhe vom 180 Euro brutto monatlich für alle beschäftigten Arbeitnehmer der Stadt Stuttgart durchzusetzen. Darüber hinaus wurde die Gewerkschaft verurteilt, unverzüglich den Streikaufruf gegenüber ihren Verbandsmitgliedern und den sonstigen Arbeitnehmern zu widerrufen.

Das Gericht folgte insoweit der Rechtsauffassung der Stadt Stuttgart sowie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg e.V. Danach verstößt der Streikaufruf von ver.di zur Durchsetzung einer pauschalen Mobilitätszulage in Höhe von 180 Euro brutto monatlich für jeden Arbeitnehmer der Stadt Stuttgart gegen die relative Friedenspflicht. Zwischen der Gewerkschaft und der Stadt... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.04.2013
- 59 Ga 5770/13 -

Arbeitsgericht Berlin lehnt Antrag auf Untersagung des geplanten Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ab

Streik verletzt keine tarifliche Friedenspflicht

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den geplanten Warnstreik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am 23. April 2013 abgelehnt.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Land Berlin geltend gemacht, dass der Landesverband der GEW schon aus formellen Gründen nicht befugt gewesen sei, zum Streik aufzurufen. Der Warnstreik verstoße zudem gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht, weil die angestrebten Regelungen - Abschluss einer Vergütungsordnung für angestellte Lehrkräfte und Sicherung einer altersgerechten... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2012
- 1 AZR 611/11 -

BAG zur Zulässigkeit von Streikmaßnahmen in kirchlichen Einrichtungen

Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen bei vereinbarter absoluter Friedenspflicht unzulässig

Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungs­abkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig. Dies entschied das Bundes­arbeitsgericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist ein von der vormaligen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK) gegründeter Arbeitgeberverband. Im Bereich der NEK galten seit 1961 Tarifverträge für die in den kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeitnehmer. Diese werden von dem klagenden Arbeitgeberverband mit Gewerkschaften abgeschlossen. Der Kläger macht die Aufnahme... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.02.2012
- 9 Ga 24/12 -

Arbeitsgericht verbietet Streik der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen

Streikmaßnahme verstößt gegen das Gebot der Friedenspflicht

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat nach mündlicher Verhandlung dem am gestrigen Tage eingegangenen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung von Fraport AG und Deutsche Lufthansa AG im Wesentlichen entsprochen und der Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. die weitere Durchführung von Streikmaßnahmen in den Abteilungen Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und/oder Verkehrszentrale der Fraport AG in dem Zeitraum bis Donnerstag, den 1. März 2012, 5.00 Uhr untersagt.

Die zuständige 9. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat zur Begründung ihrer Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, die aktuelle Streikmaßnahme verstoße gegen das Gebot der Friedenspflicht. So sollen mit dem derzeit laufenden Streik unter anderem Forderungen durchgesetzt werden, zu denen sich in einem noch gültigen Tarifvertrag Regelungen finden.Bereits mit... Lesen Sie mehr




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