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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gasversorger“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 02.03.2022
- Az. 6 W 10/22 -

OLG Köln: Grundversorgung mit Strom und Gas - Gesplittete Neukundentarife können zulässig sein

Unterlassungs­anspruch abgelehnt

Ein Energie­versorgungs­unternehmen kann in seiner Preisgestaltung bei der Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) zulässigerweise zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden. Das hat das Oberlandesgericht(OLG) Köln mit Beschluss vom 02.03.2022 - 6 W 10/22 - entschieden und damit einen vorangegangenen Beschluss des Landgerichts Köln bestätigt.

Der klagende Verbraucherverband hatte im Wege des einstweiligen Rechtschutzes die Antragsgegnerin als Energieversorgungs-unternehmen, das die Grundversorgung von Haushaltskunden in bestimmten Gebieten u.a. in Köln vornimmt, wegen Unterlassung in Anspruch genommen. Die Vorgehensweise des Unternehmens, Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG zu unterschiedlichen Preisen zu beliefern und für die Unterscheidung allein auf das Datum des Vertragsschlusses abzustellen, stelle einen Verstoß gegen die Vorschriften des EnWG dar. Das Landgericht Köln hatte mit Beschluss vom 08.02.2022 (Az. 31 O 14/22) einen entsprechenden Unterlassungsanspruch abgelehnt... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2016
- VIII ZR 71/10 -

BGH entscheidet über Grenzen der Weitergabe von Bezugs­kosten­steigerungen des Gasversorgers an Tarifkunden

Gasgrundversorger muss eigene Bezugskosten im Interesse der Kunden niedrig halten

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Grenzen für das Recht des Gasgrundversorgers gelten, Steigerungen der eigenen (Bezugs-) Kosten an den Kunden weiterzugeben. Die Richter entschieden, dass der Gasgrundversorger insoweit verpflichtet ist, die eigenen Bezugskosten im Interesse der Kunden niedrig zu halten und nach Möglichkeit die günstigste Beschaffungs­alternative zu wählen. Zudem entschied der Bundesgerichtshof, dass eine von der Revision geforderte erneute Vorlage dieses Verfahrens an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung über die Auslegung der in Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A der Gas-Richtlinie 2003/55/EG zum Schutz der Gas-Haushaltskunden enthaltenen Transparenz­anforderungen nicht erforderlich ist, da die insoweit entscheidungs­erheblichen Fragen durch das auf Vorlage des Senats im vorliegenden Verfahren ergangene Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2014 bereits geklärt sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, ein regionales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, verlangt von der Beklagten, die sie als Tarifkundin (Grundversorgungskundin) leitungsgebunden mit Erdgas beliefert, die Zahlung restlichen Entgelts in Höhe von 2.733,12 Euro für Erdgaslieferungen in den Jahren 2005 bis 2007. Den in diesem Zeitraum von der Klägerin vorgenommenen... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.03.2013
- C-92/11 -

EuGH zur Preismissbrauchskontrolle von Standardklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

Standardklausel, die eine einseitige Anpassung erlaubt, muss Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügen

Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer Missbrauchskontrolle, wenn sie nur eine für eine andere Vertragskategorie geltende nationale Regelung aufgreift. Es ist Sache des nationalen Gerichts, in jedem Einzelfall zu beurteilen, ob eine solche Klausel, die dem Gasversorger eine einseitige Preisanpassung erlaubt, den Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor den deutschen Gerichten gegen eine Standardvertragsklausel vor, mit der sich RWE, ein deutsches Erdgasversorgungsunternehmen, das Recht vorbehält, den Gaslieferpreis gegenüber seinen Kunden einseitig zu ändern, wenn für sie ein Sondertarif gilt (Sonderkunden). Anstatt den Standardtarif zu wählen, den... Lesen Sie mehr



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