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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gastwirtshaftung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bensheim, Urteil vom 03.08.1990
- 6 C 644/90 -

Keine Haftung des Gastwirts für abhandengekommene Garderobe

Verwahrungsvertrag hinsichtlich der Garderobe liegt regelmäßig nicht vor

Ein Gastwirt muss in der Regel nicht für eine abhandengekommene Garderobe eines Gastes haften. Denn ein Gastwirt ist regelmäßig nicht dazu verpflichtet die Garderobe zu verwahren. Dies gilt selbst dann, wenn der Gast von einem Kellner aufgefordert wird seine Jacke an der Garderobe aufzuhängen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bensheim hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen einem Gast und einem Gastwirt Streit darüber, ob der Gastwirt wegen des Abhandenkommens der Jacke des Gastes schadenersatzpflichtig ist. Der Gast war der Meinung, dass dies so sei. Denn immerhin habe ein Kellner ihn dazu aufgefordert seine Jacke an der Garderobe aufzuhängen. Dadurch sei der Gastwirt verpflichtet gewesen, seine Jacke sicher zu verwahren. Diese Pflicht habe er jedoch verletzt. Da der Gastwirt dies ganz anders sah, landete der Fall schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht Bensheim entschied gegen den Gast.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 19.12.1985
- 2 S 190/85 -

Haftung des Gaststätteninhabers wegen Diebstahls der Jacke eines Gastes

Persönliche Entgegennahme und Abhängen einer Jacke in nicht einsehbaren Garderobenraum begründet höhere Obhutspflicht des Gaststätteninhabers

Nimmt ein Gaststätteninhaber die Jacke eines Gastes entgegen und hängt sie in die Garderobe, so muss er ausdrücklich auf eine Nichthaftung für die Jacke hinweisen. Tut er dies nicht, kann der Gast eine erhöhte Obhutspflicht des Gaststätteninhabers erwarten. Wird die Jacke entwendet, haftet der Gaststätteninhaber auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Inhaber eines Restaurants nahm einem Gast während der Silvesterfeier im Jahr 1984 die teure Rotfuchsjacke ab und hängte sie in dem Garderobenraum, welcher vom Restaurantraum nicht einsehbar war, ab. Als der Gast wieder gehen wollte, bemerkte dieser, dass die Jacke verschwunden war. Er klagte daraufhin gegen den Restaurantbesitzer auf Schadenersatz.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.09.2011
- 1 U 243/11 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz im Hotelbadezimmer

Hotel muss Gast nur vor Gefahrensituationen schützen, die über das übliche Risiko der Betriebsnutzung hinausgehen

Wer auf dem feucht gewordenen Fliesenboden eines Hotelbadezimmers ausrutscht und stürzt, der trägt für diesen Unfall die volle Verantwortung. Der Hotelbetreiber darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Gast sichtbare Gefahren erkennt und ihnen durch Achtsamkeit ausweicht beziehungsweise begegnet. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann in der Regel nicht geltend gemacht werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Frau auf Schadensersatz, nachdem sie im Badezimmer ihres Hotelzimmers ausgerutscht und gestürzt war. Die Klägerin begründete ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hotelbetreiber damit, dass dieser seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt habe. Der Gast erwarte im Bad Vorkehrungen, die das Ausrutschen verhindern würden. Im Badezimmer... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011
- 4 K 2211/10 , 4 K 2737/10 -

VG Karlsruhe: Beschränkung der Außengastronomie in Heidelberger Altstadt rechtmäßig

Außengastronomie nur mit Sondernutzungserlaubnis

Die Untersagungsverfügung gegenüber zweier Gaststätten bezüglich der Außenbewirtschaftung in der Heidelberg Altstadt sind zu Recht erlassen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im vorliegenden Fall betreiben zwei Gastwirte in der Unteren Straße in Heidelberg Gaststätten mit - durch Sondernutzungserlaubnis gestatteter - Außenbewirtschaftung. Die Kläger wandten sich gegen Verfügungen der Stadt Heidelberg, mit denen ihnen untersagt wird, über die von der erlaubten Außenbewirtschaftung umfassten Flächen und Zeiten hinaus eine Außenbewirtschaftung in der Form durchzuführen,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.1991
- VI ZR 171/91 -

Verdorbenes Hochzeitsessen: Produzentenhaftung gilt auch für Klein- und Familienbetriebe

Gaststättenbetreiber haftet für Salmonellen im Essen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gelten die üblichen Beweislastregeln im Bereich des Verschuldens bei der Produzentenhaftung auch für die Inhaber von Kleinbetrieben. Das Gericht gab den Klägern in letzter Instanz Recht. Diese hatten ihre Hochzeit in der Gaststätte des Beklagten gefeiert. Für sie und einige ihrer Gäste endete die Feier mit einer Salmonellenvergiftung im Krankenhaus. Sie verklagten daraufhin den Gaststätteninhaber auf Rückerstattung der Kosten für das Hochzeitsessen sowie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Zum Dessert hatte der Gaststätteninhaber selbst hergestellten Pudding sowie Vanilleeis gereicht. Darin befanden sich Salmonellen. Das Landgericht Aschaffenburg hatte noch eine Haftung des Gaststätteninhabers weitgehend verneint. Zum einen hätten die Kläger sein Verschulden nicht nachweisen können, zum anderen scheide auch eine Haftung nach den Grundsätzen über die verschuldensunabhängige... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.08.2002
- 3 U 200/01 -

Restaurant-Besuch: Kein Schadensersatz wegen Verlust eines Pelzmantels in Gastwirtschaft

Restaurantbesitzer haftet nur bei Verwahrung der Garderobe in separatem Raum

Wird in einem Restaurant der Mantel eines Gastes vom Personal entgegengenommen und für den Gast sichtbar in einen im Gastraum befindlichen Garderobenschrank gehängt, haftet der Restaurantbesitzer nicht bei einem Verlust der Garderobe. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Im zugrunde liegenden Fall wurde einer Frau bei einem Restaurantbesuch der Pelzmantel gestohlen. Die Klägerin war der Auffassung, dass sie Anspruch auf Schadensersatz durch den Restaurantbesitzer habe.Ihre Klage blieb jedoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erfolglos.Eine Haftung des Gastwirtes sei nur dann der Fall, wenn dieser die Garderobenstücke... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.07.1999
- 2 U 1029/98 -

Stuhl zusammengebochen: Gastwirte müssen ihr Mobiliar regelmäßig kontrollieren - andernfalls drohen Schadensersatzansprüche

Stühle in Restaurants müssen ausreichend stabil sein und dürfen auch beim Zurücklehnen der Gäste nicht zusammenbrechen

Ein Gastwirt ist verpflichtet, von seinen Gästen Gefahren abzuwenden, die ihnen beim Besuch der Gaststätte durch den Zustand der Zugänge, der Räumlichkeiten und des Mobiliars drohen. Er muss deshalb seinen Gästen ausreichend stabiles Mobiliar zur Verfügung stellen. Hat er dies nicht getan, sondern einen Stuhl angeboten, der ohne missbräuchliche Benutzung unter dem Gast zusammenbricht, hat er allein dadurch die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt und dem Gast Schadensersatz und Schmerzensgeld zu leisten. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Mit dieser Begründung sprach das Gericht dem Kläger, der sich bei einem Restaurantbesuch verletzt hatte, weil sein Stuhl beim Zurücklehnen unter ihm zusammengebrochen war, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Der beklagte Gastwirt hätte das Mobiliar einer regelmäßigen Kontrolle unterziehen müssen, wobei die fünfzehn Jahre alten Stühle eher in kürzeren Intervallen hätten untersucht werden sollen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Seligenstadt, Urteil vom 27.04.1988
- 1 C 215/88 -

Diebstahl im Restaurant: Gastwirt haftet nicht für Garderobe seiner Gäste

Gäste müssen selbst auf ihre Garderobe aufpassen

Grundsätzlich gilt, dass der Schankwirt nicht für von den Gästen eingebrachte Gardeerobe haftet. An dieser restriktiven Anwendung des Gesetzes hält die Rechtsprechung aus Gründen der Rechtssicherheit fest. Der Wirt braucht auch nicht durch ein Schild deutlich sichtbar auf seinen Haftungsausschluss hinzuweisen, da dies auf Grund der gesetzlichen Bestimmung ohnehin gilt. Dies entschied das Amtsgericht Seligenstadt.

Die Klägerin hatte die Betreiberin des Hotels verklagt, in dem die Vereinsfeier ihres Tennisclubs stattgefunden hatte. Die Klägerin war in einem wertvollen Ozelotmantel, dessen Wert sie auf 24.000 DM bezifferte, zur Feier erschienen. Sie hängte den Mantel in dem vom Hotel zusätzlich gestellten Raum auf. Nach dem Ende der Feier begab sie sich mit ihrem Mann noch in die Hotelbar. Zu diesem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Waldkirch, Urteil vom 27.01.2000
- 1 C 397/99 -

Schrotkugel im Wildhasenfilet – Restaurantgast hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Gastwirt haftet zu 75 % für entstandenen Schaden

Beißt ein Gast in einem Restaurant beim Verzehr von Wild auf eine Schrotkugel und zieht sich dabei eine Zahnfraktur zu, haftet hierfür zu einem großen Teil der Gaststätten­betreiber und ist somit zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Waldkirch entschieden.

Im vorliegenden Fall besuchte der Kläger mit seiner Frau die Gaststätte des Beklagten. Beim Probieren des Wildhasenfilets seiner Frau biss dieser auf eine Schrotkugel mit der Folge einer Zahnfraktur des Zahnes und einer folgend notwendigen umfangreichen und schmerzhaften Zahn- und Wurzelbehandlung. Der Gast verklagte den Restaurantbetreiber daraufhin auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.03.2010
- 5 StR 31/10 -

Wetttrinken: BGH bestätigt Urteil gegen Wirt

Schüler starb nach Wetttrinken mit einem Gastwirt - 44 Tequila - 4,4 Promille

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Gastwirts wegen tödlichen Ausgangs eines Wetttrinkens mit einem Jugendlichen bestätigt. Damit wurde ein Berliner Gastwirt, der durch ein Wetttrinken die tödliche Alkoholvergiftung eines 16-Jährigen verursachte, endgültig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

In den frühen Morgenstunden des 25. Februar 2007 trank der angeklagte Gastwirt in der von ihm betriebenen Gaststätte mit einem 16-Jährigen Schüler, der ihn zuvor zu einem "Wettstreit" herausgefordert hatte, Tequila, um zu ermitteln, wer von beiden der "Trinkfestere" sei. "Verlierer" sollte derjenige sein, der sich übergeben oder nicht mehr in Lage sein würde, weiter zu trinken. Der... Lesen Sie mehr




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