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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gartenpflegearbeiten“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.11.2004
- 2/11 S 64/04 -

Mietvertragliche Übernahme der Gartenpflege durch Mieter unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV begründet Pflicht zum Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, Neuanlegung von Rasenflächen sowie Fällen kranker bzw. morscher Bäume und Sträucher

Fehlende Gartenpflege durch Mieter berechtigt Vermieter zur Beauftragung einer Fachfirma auf Kosten des Mieters

Hat ein Mieter durch den Mietvertrag die Pflicht zur Vornahme der Gartenpflege übernommen und verweist die entsprechende Regelung im Mietvertrag auf § 2 Nr. 10 BetrKV, so umfasst die vorzunehmende Gartenpflege auch das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Neuanlegung von Rasenflächen sowie das Fällen kranker bzw. morscher Bäume und Sträucher. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter auf Kosten der Mieter eine Fachfirma mit der Durchführung der Gartenpflege beauftragen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch Mietvertrag wurden die Mieter dazu verpflichtet die Gartenpflege zu übernehmen. Die entsprechende Regelung im Mietvertrag verwies auf § 2 Nr. 10 BetrKV. Nachdem die Mieter ihrer Pflicht zur Vornahme von Gartenarbeiten nicht nachgekommen waren, beauftragte der Vermieter eine Fachfirma mit den Arbeiten. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte er von den Mietern ersetzt. Diese weigerten sich jedoch zu zahlen. Ihrer Meinung nach seien sie nämlich nicht dazu verpflichtet gewesen Bäume und Sträucher zu schneiden, zu fällen und zu roden. Der Fall landete schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Münster, Urteil vom 16.10.2012
- 7 C 4687/11 -

Hausmeisterkosten als Betriebskosten: Garten- und Reinigungsarbeiten sind als Hausmeisterkosten umlagefähig

Keine Umlage der Kosten für Glühbirnenaustausch

Die Kosten für die vom Hausmeister ausgeführten Garten- und Reinigungsarbeiten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Nicht umlagefähig sind jedoch die Kosten für den Austausch von Glühbirnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall rechnete die Vermieterin gegenüber ihren Mietern über die Betriebskostenabrechnung Hausmeistertätigkeiten ab. So sollen Kosten für die Garten- und Reinigungsarbeiten entstanden sein sowie für den Austausch von Glühbirnen. Da sich die Mieter weigerten die Hausmeisterkosten zu zahlen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Landgericht Detmold, Urteil vom 07.12.1988
- 2 S 180/88 -

Mieter im Rahmen von Gartenpflege­arbeiten nicht zum Beschneiden von Bäumen und Sträuchern verpflichtet

Beschneiden Frage des Geschmacks und daher vom Eigentümer durchzuführen

Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, im Rahmen der Gartenpflegearbeit Bäume oder Sträucher zu beschneiden. Neben dem damit verbundenen unzumutbaren Kosten- und Zeitaufwand ist die Frage der Beschneidung eine Geschmacksache. Daher hat der Eigentümer die Entscheidung über die Art der Beschneidung zu treffen. Dies hat das Landgericht Detmold entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter von seinen Mietern die Erstattung von Kosten für durchgeführte Gartenarbeiten. Seiner Meinung nach, seien die Mieter aufgrund des Mietvertrags verpflichtet gewesen die Bäume und Sträucher zu beschneiden und den Rasen zu vertikutieren und zu düngen. Die Mieter wiederum waren der Ansicht sie haben nur einfache Gartenarbeiten, wie Rasenmähen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Detmold, Urteil vom 14.04.1988
- 6 C 668/87 -

Mietvertraglich übernommene Garten­pflegearbeiten umfassen keine zeit- und kostenaufwendigen Arbeiten

Mieter in der Regel nur zu einfachen Pflegearbeiten verpflichtet

Sind die Mieter nach dem Mietvertrag verpflichtet Garten­pflegearbeiten durchzuführen, so erstreckt sich diese Verpflichtung regelmäßig nur auf einfache Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Umgraben oder Unkraut jäten. Zu Arbeiten, die eine besondere Fachkenntnis sowie kosten- und zeitaufwendig sind, ist der Mieter nicht verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Durch Mietvertrag waren die Mieter eines Zweifamilienhaues verpflichtet den Garten gemeinschaftlich zu "pflegen" bzw. "in Ordnung zu halten". Der Vermieter behauptete nunmehr, dass die Mieter dieser Verpflichtung nicht nachgekommen seien. So hätten sie weder den Rasen vertikuliert noch gedüngt sowie die Bäume und Sträucher beschnitten. Er... Lesen Sie mehr




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