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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Garagentor“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Kassel, Urteil vom 15.12.1988
- 801 C 4534/88 -

Keine Mietminderung bei defektem Garagentor

Keine wesentlich erhöhte Diebstahlgefahr

Lässt sich die mitvermietete Garage aufgrund eines Defekts nicht mehr schließen, so rechtfertigt dies regelmäßig keine Mietminderung. Denn ein gravierender Mangel ist darin nicht zu sehen. Die Diebstahlgefahr ist jedenfalls nur unwesentlich erhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung und eines Garagenstellplatz in einer Sammelgarage im Jahr 1988 ihre Miete, da sich ihre Garage wegen eines Defekts nicht mehr schließen ließ. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Kassel entschied gegen die Mieter. Ihnen habe kein Recht zur Mietminderung zugestanden. Denn in dem Defekt des Garagentors sei kein erheblicher Mangel zu sehen gewesen. Zwar habe sich die Diebstahlgefahr etwas erhöht. Für einen einigermaßen geübten Einbrecher stelle aber... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 14.04.2013
- 454 C 28946/12 -

AG München zur Verkehrs­sicherungs­pflicht eines Vermieters von Tiefgaragen

Vermieter haftet nur in begrenztem Umfang für Schäden durch Garagentor

Ist eine Tiefgarage nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich, besteht beim Vermieter auch nur eine begrenzte Verkehrs­sicherungs­pflicht. Dies entschied das Amtsgerichts München.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Münchnerin für ihren Golf in einer Tiefgarage einen Stellplatz gemietet. Als sie Anfang September 2012 hinausfuhr, stand unmittelbar vor der Ausfahrt ein Lieferwagen, der sie an der Weiterfahrt hinderte. Sie versuchte, links auf die Tiefgarageneinfahrtsspur auszuweichen und so an dem fremden Fahrzeug vorbeizufahren und setzte zu diesem Zweck... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2009
- 333 S 65/08 -

15 % Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch falsch eingebauten Motor eines Tiefgaragentors

Grenzwerte der DIN 4109 überschritten

Geht von einem Tiefgaragentor eine erhebliche Lärmbelästigung aus, kann eine Mietminderungsquote von 15 % angemessen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde der Motor eines elektrischen Tiefgaragentors ausgetauscht. Mieter, die direkt über der Tiefgarageneinfahrt wohnten, fühlten sich durch den Lärm, den der neue Motor verursachte gestört und minderten die Miete. Der alte Motor war nach Meinung der Mieter viel leiser gewesen.Ein Sachverständiger stellte fest, dass der neue Motor nicht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 28.04.2008
- 231 C 2920/08 -

Erhöhte Sorgfaltspflicht beim Öffnen eines Garagentores per Fernbedienung

Garagentor schloss sich beim Ausfahren

Ein sorgfältiger Kraftfahrer muss mit der Betätigung des Öffnungssignals für das Tiefgaragentor abwarten, bis er Blickkontakt zu diesem hat. Öffnet er das Tor von seinem Stellplatz aus und schließt sich dieses darauf hin während seiner Ausfahrt, hat er mindestens 50 Prozent des entstehenden Schadens selbst zu tragen.

Die spätere Klägerin hatte für ihren PKW Toyota einen Stellplatz in der Tiefgarage ihres Wohnhauses angemietet. Anfang Oktober 2007 wollte sie eines Tages die Tiefgarage verlassen. Noch auf ihrem Stellplatz, von dem man das Tor nicht einsehen konnte, betätigte sie die Fernsteuerung, in dem sie auf „öffnen“ drückte. Kurz zuvor hatte allerdings der spätere Beklagte das Garagentor... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 20.06.2006
- 223 C 8/06 -

Garagentor marode - Mieter darf nicht einfach zur Selbsthilfe greifen

Kein Aufwendungsersatz für Erneuerung eines Garagentors, wenn Bestand der Mietgarage nicht gefährdet war

Ein Mieter darf einen Mangel an der Mietsache nicht einfach im Wege der so genannten Selbsthilfe beheben und danach vom Vermieter die Kosten verlangen. Die Selbsthilfe ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, wie das Amtsgericht Köln entschied.

Im Fall verlangte der Mieter einer Garage vom Vermieter Ersatz seiner Aufwendungen für die Erneuerung des maroden Garagentores (§ 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Mieter führte die Reparatur selbst durch, weil ihm der Vermieter zunächst nicht persönlich bekannt war - er hatte nur Name und Bankverbindung. Das Amtsgericht Köln wies die Klage auf Ersatz der Aufwendungen ab.Es führte... Lesen Sie mehr



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