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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fuchs“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 16.09.2022
- 1 C 130/22 -

Fuchs am Straßenrand rechtfertigt kein starkes Abbremsen

Vorausfahrender Fahrzeugführer haftet für Auffahrunfall mit

Ein Fahrzeugführer darf nicht wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses stark abbremsen. Kommt es zu einem Auffahrunfall, so kann er unter keinen Umständen mehr als 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem nachfolgenden Fahrzeugführer nicht nachgewiesen werden kann, einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten zu haben. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im April 2021 ereignete sich zur Mittagszeit auf einer Straße in Oberbayern ein Verkehrsunfall, als eine Skoda-Fahrerin wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses ihr Fahrzeug stark abbremste und das nachfolgende Fahrzeug auffuhr. Die Haftpflichtversicherung der nachfolgenden Fahrzeugführerin regulierte 2/3 des Schadens der Skoda-Fahrerin. Diese wollte aber ihren sämtlichen Schaden ersetzt haben und erhob daher Klage.Das Amtsgericht Pfaffenhofen entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf weiteren Schadensersatz zu. Die Klägerin habe verkehrswidrig... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 05.12.2012
- 5 K 640/12 -

Saarländische Landesregierung ordnet Schonzeit für Füchse an

Schonzeit soll Füchsen ungestörte Aufzucht der Jungtiere ermöglichen

Die von der Landesregierung angeordnete Schonzeit für Füchse aus Gründen des Tierschutzes ist rechtmäßig. Schafhalter haben keinen Anspruch auf Ausnahmegenehmigungen. Sie müssen andere Maßnahmen ergreifen, um ihre Herden vor Raubtieren zu schützen. Dies entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2010 hatte die Landesregierung u.a. aus Gründen des Tierschutzes eine Schonzeit für Füchse zwischen dem 15. Februar und dem 16. August eines jeden Jahres angeordnet. Ziel der Verordnung ist es, Füchsen eine ungestörte Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Der bis dahin mögliche Abschuss der Fuchseltern habe ein qualvolles Verhungern... Lesen Sie mehr

Landgericht Trier, Urteil vom 03.02.2010
- 4 O 241/09 -

Totalschaden nach Wildunfall: Ausweichmanöver für einen Fuchs ist grob fahrlässig

Versicherung muss nur 40 Prozent der Reparatursumme ersetzen

Ein Autofahrer, der einem Fuchs ausweicht, handelt grob fahrlässig. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Trier hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wich ein Autofahrer (Kläger) einem von links über die Straße laufenden Fuchs aus. Der Fahrer geriet dabei auf die Gegenfahrbahn und brachte sein Fahrzeug in einer Straßenböschung zum Stehen. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung wollte den entstandenen Schaden nicht vollständig übernehmen. Die Versicherung argumentierte, dass der Autofahrer keine Leistungen aus... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.07.1999
- 8 U 1477/99 -

Vollbremsung für Fuchs: Unfall wegen Ausweichens vor einem Fuchs

Teilkasko-Versicherung muss für den Schaden aufkommen

Legt ein Autofahrer bei 70 km/h eine Vollbremsung hin, nur weil vor ihm ein Fuchs die Straße überquert, so mag diese Angst-Reaktion zwar überzogen und riskant sein. Als "grob fahrlässig" kann man sie jedoch nicht ohne weiteres einstufen. Das entschied der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Für den Fahrzeughalter hat der kleine, aber feine Unterschied erfreuliche Konsequenzen: Wird das Auto beim Ausweich-Manöver beschädigt, so bekommt er den Schaden von seiner Teilkasko-Versicherung ersetzt, - selbst wenn sich rückblickend die Vollbremsung als unnötig erweist. Wäre ihm hingegen "grobes" Fehlverhalten vorzuwerfen, dann bliebe er auf seinem Eigenschaden sitzen.... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 19.12.2000
- 22 O 709/00 -

Wann muss ein Wild-Unfallschaden trotz Haftungsfreistellung ersetzt werden?

Wer einen Pkw anmietet und dabei eine „Haftungsfreistellung“ vereinbart, fühlt sich erst einmal auf der sicheren Seite – entspricht eine solche Vereinbarung doch weitgehend einer Vollkaskoversicherung. Wenn er allerdings einen Unfall „grob fahrlässig“ verursacht, hilft ihm seine Freistellung nichts: er muss den Schaden selber tragen.

Grund zum Aufatmen für den kraftfahrzeugführenden Tierfreund daher ein jetzt ergangenes Urteil des Landgerichts Coburg: keine grobe Fahrlässigkeit liege vor, wenn nachts urplötzlich ein Wildtier vor dem Fahrzeug auftaucht, der Fahrer das Lenkrad reflexartig verreißt und es zum Unfall kommt. Darum wies es eine Klage über rund 20.000,- DM ab, mit der der Autovermieter vom Mieter Schadensersatz forderte.... Lesen Sie mehr



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