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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Frontmetermaßstab“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 26.03.2020
- 10 K 4644/19.TR -
Zulässigkeit des Frontmetermaßstabs bei Straßenreinigungsgebühren trotz im Verhältnis zur Grundstücksfläche kurzer Straßenfront
Keine Pflicht der Behörde zur Flächenveranlagung
Der Frontmetermaßstab zur Berechnung der Straßenreinigungsgebühr ist auch dann zulässig, wenn in der Straße Grundstücke liegen, die im Verhältnis zur Grundstücksfläche eine kurze Straßenfront haben. Die zuständige Behörde ist nicht zur Flächenveranlagung verpflichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Eigentümer eines in Trier gelegenen Grundstücks im Jahr 2018 gegen einen Bescheid zur Zahlung der Straßenreinigungsgebühren Widerspruch. Die zuständige Behörde hatte die Gebühren nach dem Frontmetermaßstab veranlagt. In der betreffenden Straße lagen sechs Grundstücke. Zwei davon hatten aber im Verhältnis zu ihrer Grundstücksfläche eine nur kurze Straßenfront, so dass diese mit erheblich geringeren Gebühren belastet wurden. Die Grundstückseigentümer hielten aufgrund dessen die Anwendung des Frontmetermaßstabs für ungerecht. Die Behörde wies den Widerspruch zurück. Sie führte aus, dass die Flächenveranlagung... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009
- OVG 9 A 1.07 -
Frontmetermaßstab: Normenkontrollantrag gegen Potsdamer Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgreich
Inhalt des Frontmetermaßstabes verkannt
Auf den Normenkontrollantrag eines Potsdamer Wohnungsbauunternehmens hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. November 2006 für nichtig erklärt.
Die Satzung sieht vor, dass u. a. die Straßenreinigungsgebühren nach dem sogenannten Frontmetermaßstab erhoben werden, also nach der Länge, mit der ein Grundstück an eine Straße angrenzt oder der Straße zugewandt ist.Gegen die Zugrundelegung dieses Maßstabes hat der Senat zwar keine prinzipiellen Bedenken. Allerdings hat die Landeshauptstadt Potsdam den Inhalt des von ihr... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.08.2008
- 4 B 08.916 -
Frontmeterlänge für Straßenreinigungsgebühr entscheidend
Bay. VGH zur Auslegung des Begriffs "Frontmeter"
Die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren war Gegenstand eines Rechtstreits zwischen der Stadt Würzburg und einem Anlieger in der Rochusgasse. Für die Frontmeterlänge ist jedes Angrenzen an das Straßengrundstück ausschlaggebend, unabhängig davon, ob die Grenze einen gradlinigen oder einen verwinkelten Verlauf nehme. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Nach der städtischen Gebührensatzung ergab sich bei einer Frontmeterlänge von 33 m eine jährliche Gebühr von 76,56 € für das Grundstück. Hiergegen erhob der Grundstückseigentümer Klage. Er war der Auffassung, sein Grundstück dürfe nicht in vollem Umfang herangezogen werden, die Grundstücksgrenze verlaufe nicht gradlinig, knicke teilweise ab, zudem befänden sich vor diesem "Versprung"... Lesen Sie mehr
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