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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Freizeitpark“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 28.07.2021
- 23 L 1332/21 -
Freizeitpark auf der "Deutzer Werft" kann stattfinden
Der für die Zeit vom 31. Juli bis 22. August 2021 von der Gemeinschaft Kölner Schausteller e.G. geplante und von der Stadt Köln genehmigte "Erste temporäre Freizeitpark Köln" ist baurechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Antrag eines Anwohners abgelehnt.
Der Anwohner war der Auffassung, ein Verlegen der Kirmes in den Sommer sei rechtlich nicht möglich. Nach dem für die "Deutzer Werft" geltenden Bebauungsplan sei dort nur jeweils eine Frühjahrs- und eine Herbstkirmes zulässig.Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Zwar sollten mit dem geltenden Bebauungsplan nur die traditionellen Volksfeste im Frühjahr und im Herbst zugelassen werden. Von dieser Beschränkung könne jedoch in rechtmäßiger Weise eine Befreiung erteilt werden. Dass aufgrund der Corona-Pandemie die letzten Volksfeste abgesagt worden seien, stelle im Rechtssinn eine nicht beabsichtigte Härte dar.... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2021
- 3 MN 132/21, 13 MN 114/21 und 13 MN -
OVG Niedersachsen setzt mehrere Corona- Verordnungsregelungen außer Vollzug
Einzelne Verbotsregelungen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bzw. stellen keine notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen mehr dar
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat verschiedene Verbotsregelungen der Niedersächsischen Corona- Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) in der derzeit geltend, zuletzt am 12. März 2021 geänderten Fassung vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Das OVG ging unter Zugrundelegung seiner bisherigen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens davon aus, dass die Corona-VO und die auf diese bezogenen Änderungsverordnungen auf einer tauglichen Rechtsgrundlage beruhen, formell rechtmäßig sind und hinsichtlich deren materieller Rechtmäßigkeit im Hinblick auf das "Ob" eines staatlichen Handelns keine... Lesen Sie mehr
Landgericht Koblenz, Urteil vom 16.01.2020
- 3 O 126/19 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Sturz im Freizeitpark aufgrund eigenen Fehlverhaltens
LG Koblenz zu den Verkehrssicherungspflichten im Freizeitpark
Stürzt ein Besucher eines Freizeitparks, weil er eine Fahrgeschäftanlage nicht wie ausgeschildert durch den Ausgang sondern durch den Eingang verlässt, hat der Besucher keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Betreiber einer Spiel- und Vergnügungsanlage muss Besucher nur vor solchen Gefahren schützen, die über das übliche Risiko der Benutzung einer solchen Anlage hinausgehen und vom Besucher weder vorhersehbar noch ohne weiteres erkennbar sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls besuchte mit einer Bekannten und deren Kindern einen Freizeitpark der Region. Er begab sich während seines Aufenthalts im Park durch eine Eingangstür zu einem Karussell. Dort spielte er mit einem der Kinder. Obwohl sich dort ein durch ein Schild mit der Aufschrift "Ausgang" gekennzeichneter separater Ausgang mit einem Drehkreuz befand und... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 10.04.2014
- 1 U 110/13 -
Kind hat nach Sturz aus Karussell Anspruch auf Schmerzensgeld
Mögliches Nutzen des Fahrgeschäfts ohne korrekt arretierten Sicherheitsbügel ist Betreiber als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anzulasten
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Betreiberin eines Tier- und Freizeitparks unter Berücksichtigung eines erheblichen Mitverschuldens der Eltern dazu verurteilt, einem 15-Jährigen 5.000 Euro Schmerzensgeld wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an einem Fahrgeschäft zu zahlen.
Der geistig behinderte und am Unfalltag 12-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls besuchte im August 2011 mit seinen Eltern den Vergnügungspark der Beklagten und benutzte das Fahrgeschäft "Luna Loop". Das Karussell ist für Kinder ab einem Alter von sechs Jahren vorgesehen und wird in dem Park als Selbstbedienungsfahrgeschäft betrieben. Es besteht aus einer Fahrgastkabine mit zwei... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 03.12.2012
- 5 U 1054/12 -
Beweispflicht bei Sturz auf Kinderhüpfburg im Freizeitpark aufgrund geringer Luftfüllung
Ausreichende Luftfüllung der Spielgeräte muss regelmäßig überwacht werden
Eine Kinderhüpfburg in einem Freizeitpark muss von dem Betreiber regelmäßig auf ihre hinreichende Luftfüllung überwacht werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Luftfüllung ausreicht, um beim Hüpfen, Besteigen und Verlassen nicht auf dem Boden unter dem Spielgerät aufzuschlagen. Auch das Gewicht eines Erwachsenen muss die Hüpfburg sicher tragen. Wer nach einem Sturz aber Schadensersatz verlangt und behauptet, dass zu wenig Luft in der Hüpfburg war, muss diese Behauptung beweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist Erzieherin im Landkreis Neuwied. Mit weiteren Erzieherinnen und 37 Kindern besuchte sie im April 2010 einen von der Beklagten betriebenen Freizeitpark. Dort betrat die Klägerin ein prall mit Luft gefülltes Spielgerät aus Kunststofffolie (Luftschiff) über ein davor angebrachtes, 1,5m x 1m großes Luftkissen.... Lesen Sie mehr
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