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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flughafengebühren“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.07.2017
- C-290/16 -

Stornierungs­gebühren von Luft­fahrt­unternehmen Air Berlin nicht zulässig

Luft­fahrt­unternehmen müssen zudem alle Bestandteile des zu zahlenden Endpreises gesondert auszuweisen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Stornierungs­gebühren, die Luft­fahrt­unternehmen verlangen, auf Missbräuchlichkeit überprüft werden können. Zudem sind die verschiedenen Bestandteile des an die Luft­fahrt­unternehmen zu zahlenden Endpreises gesondert auszuweisen.

Das deutsche Luftfahrtunternehmen Air Berlin nahm in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel auf, nach der, wenn ein Reiseteilnehmer eine Buchung für einen Flug im Spartarif storniert oder den Flug nicht antritt, von dem ihm zu erstattenden Betrag ein Bearbeitungsentgelt von 25 Euro einbehalten wird. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist der Auffassung, dass diese Klausel nach deutschem Recht wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam sei. Außerdem dürfe Air Berlin für die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung kein gesondertes Entgelt verlangen. Der Bundesverband erhob daher gegen Air Berlin eine Unterlassungsklage bei den deutschen Gerichten.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.08.2016
- 15 O 520/15 -

Opodo darf kein Entgelt für Erstattung von Steuern und Flughafengebühren verlangen

Klausel über 50 Euro Bearbeitungsgebühr für Flugstornierung wegen Intransparenz ebenfalls unwirksam

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Reisevermittler Opodo von seinen Kunden kein Entgelt dafür verlangen darf, dass er ihre Ansprüche auf Erstattung von Steuern und Gebühren im Auftrag der Fluggesellschaft abwickelt. Die Richter untersagten dem in London ansässigen Unternehmen zudem eine Vertragsklausel, die Kunden zur Zahlung von 50 Euro für die Stornierung von Flügen verpflichtet.

Wer einen gebuchten Flug nicht antritt, hat gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Fluggesellschaft die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Flughafengebühren erstattet. Denn diese fallen bei einem Nichtantritt des Fluges gar nicht an. Den Betrag muss die Airline in voller Hohe ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren herausgeben. Das Unternehmen Opodo versuchte diese Regelung zu umgehen.... Lesen Sie mehr

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 21.01.2015
- 7-355/13 -

Kommission durfte Beschwerde von easyJet gegen Flughafengebühren wegen bereits erfolgter Behandlung der Sache durch niederländische Wettbewerbsbehörde zurückweisen

Gericht der Europäischen Union konkretisiert Funktionsweise des Europäischen Netzes der Wettbewerbsbehörden

Die Kommission durfte die Beschwerde von easyJet gegen die Gebührenordnung des Flughafens Schiphol mit der Begründung zurückweisen, dass sie bereits von einer nationalen Wettbewerbsbehörde behandelt worden sei. Dies entschied das Gericht der Europäischen Union und konkretisierte damit die Funktionsweise des Europäischen Netzes der Wettbewerbsbehörden.

Die easyJet Airline Co. Ltd ist eine Fluggesellschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich, die innerhalb der Europäischen Union eine umfangreiche Geschäftstätigkeit ausübt, wobei sie zum Abflug und zur Ankunft insbesondere den Flughafen Amsterdam-Schiphol (Niederlande) nutzt.Im Jahr 2008 erhob easyJet bei der niederländischen Wettbewerbsbehörde Beschwerden auf der Grundlage... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 06.05.2010
- 31 O 76/10 -

Germanwings muss schikanöse Erstattungsanträge zurücknehmen

Bei Nicht-Flugantritt Anspruch auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren

Germanwings darf Kunden nicht mit aufgeblähten Antragsformularen und Gebühren davor abschrecken, ihr Recht auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren einzufordern. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Fluggesellschaft entschieden.

Wenn ein Kunde seinen gebuchten Flug nicht antritt, müssen Fluggesellschaften die im Voraus gezahlten Steuern und Flughafengebühren erstatten.Nach Auffassung der Verbraucherzentrale schikanierte Germanwings seine Kunden jedoch mit einem besonders umständlichen Erstattungsverfahren und absurden Formularen.Den mehrseitigen Erstattungsantrag sollten... Lesen Sie mehr




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