Werbung
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flughafen Tempelhof“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Urteil vom 14.09.2017
- 22 U 174/16 -
Auf dem Tempelhofer Feld sind Grundregeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten
Verkehrsteilnehmer müssten Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen
Das Kammergericht hat entschieden, dass auf dem Tempelhofer Feld einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzuwenden sind, ähnlich wie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen.
Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen Unfall, der sich am 17. März 2015 auf dem Tempelhofer Feld zugetragen hatte. Der Kläger fuhr an jenem Tag mit seinem Fahrrad auf einer etwa 10 bis 15 Meter breiten Außenbahn des ehemaligen Flugplatzes, die um die ehemaligen Start- und Landebahnen herumführt. In der Mitte dieser Außenbahn fuhr auch eine Gruppe von Kindern im Alter von acht bis vierzehn Jahren mit Kettcars nebeneinander. Das ganz rechte Kettcar, das vier Personen Platz bot, wurde von einem Kind gelenkt; hinten rechts saß der Betreuer der Gruppe. In der Folge kam es zu einem Zusammenstoß dieses Kettcars mit dem von hinten herannahenden... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.05.2012
- BVerwG 3 A 1.11 -
Bund muss für das Auffinden und Räumen von Kampfmitteln auf dem Flughafen Tegel zahlen
Kein Kostenerstattungsanspruch für Gefahrenbeseitigung auf dem Flughafen Tempelhof
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, dem Land Berlin die Kosten für Maßnahmen zu erstatten, die dem Auffinden und Räumen von Kampfmitteln auf dem Flughafen Berlin-Tegel dienten. Die Klage hinsichtlich entsprechender Maßnahmen auf dem Flughafen Tempelhof blieb ohne Erfolg.
Das Gelände des Flughafens Berlin-Tegel wurde bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs militärisch genutzt und war im Zweiten Weltkrieg Ziel von Luftangriffen. Nach dem Krieg wurden die Kampfmittel nicht vollständig geräumt. Die Flächen des Flughafens Tegel stehen heute teils im Eigentum des Landes, teils im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Bei Bauarbeiten der Berliner Flughafengesellschaft... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2011
- OVG 11 B 24.10 -
Das Land Berlin hat keinen Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz
Land Berlin begehrt Auszahlung in Millionenhöhe
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg musste im Berufungsverfahren Land Berlin gegen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über den Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz entscheiden.
Das Land Berlin hat mit seiner Klage im Hinblick auf fünf in Berlin (West) gelegene Grundstücke aus dem sogen. Rückfallvermögen gemäß § 5 Reichsvermögen-Gesetz Ansprüche auf Rückgabe bzw. Auszahlung von Veräußerungserlösen geltend gemacht. Insgesamt beansprucht das Land Berlin Grundstücke mit einer Gesamtfläche von etwa 6,8 Mio. m² im Gesamtwert von weit über 200 Mio. EUR, darunter... Lesen Sie mehr