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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flächenmaßstab“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 26.03.2020
- 10 K 4644/19.TR -

Zulässigkeit des Frontmetermaßstabs bei Straßen­reinigungs­gebühren trotz im Verhältnis zur Grundstücksfläche kurzer Straßenfront

Keine Pflicht der Behörde zur Flächenveranlagung

Der Frontmetermaßstab zur Berechnung der Straßen­reinigungs­gebühr ist auch dann zulässig, wenn in der Straße Grundstücke liegen, die im Verhältnis zur Grundstücksfläche eine kurze Straßenfront haben. Die zuständige Behörde ist nicht zur Flächenveranlagung verpflichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Eigentümer eines in Trier gelegenen Grundstücks im Jahr 2018 gegen einen Bescheid zur Zahlung der Straßenreinigungsgebühren Widerspruch. Die zuständige Behörde hatte die Gebühren nach dem Frontmetermaßstab veranlagt. In der betreffenden Straße lagen sechs Grundstücke. Zwei davon hatten aber im Verhältnis zu ihrer Grundstücksfläche eine nur kurze Straßenfront, so dass diese mit erheblich geringeren Gebühren belastet wurden. Die Grundstückseigentümer hielten aufgrund dessen die Anwendung des Frontmetermaßstabs für ungerecht. Die Behörde wies den Widerspruch zurück. Sie führte aus, dass die Flächenveranlagung... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.06.2017
- BVerwG 9 C 7.16, BVerwG 9 C 8.16, BVerwG 9 C 9.16 -

Wettbürosteuer der Stadt Dortmund unzulässig

Bemessungsgrundlage verletzt Steuergerechtigkeit

Die Wettbürosteuer der Stadt Dortmund ist in der derzeitigen Ausgestaltung unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Die Stadt besteuert mit der 2014 neu eingeführten Vergnügungssteuersatzung das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros. Das sind Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen der Wettereignisse, u.a. durch Liveübertragung, ermöglichen. Steuerschuldner ist nach der Satzung der Betreiber des Wettbüros. Bemessungsgrundlage ist die... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.08.2011
- 1 M 127/11 -

OVG Mecklenburg-Vorpommern: FDP erhält keine Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate

Anzahl der Wahlsichtwerbung hängt von notwendiger Selbstdarstellung der Partei ab

Die FDP erhält keine weitere Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate in Eggesin. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden und damit die Beschwerde des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen.

Im hiesigen Fall hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der FDP Beschwerde eingelegt, mit dem Ziel den Bürgermeister der Stadt Eggesin zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern erlaubnispflichtige... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011
- 1 M 146/11, 1 M 145/11 -

OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD hat teilweise Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis für weitere Wahlwerbeplakate

Je größer die Gemeinde, desto mehr Plakate für die NPD

Die Beschwerde der NPD wegen Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate in Löcknitz ist erfolglos, in Wolgast jedoch teilweise erfolgreich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehrt die NPD die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts sowie den Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2011
- 2 S 196/10 -

Sexuelle Vergnügungen können mit Vergnügungssteuer besteuert werden

Gemeinden in Baden-Württemberg dürfen von Veranstaltern Abgaben für sexuelle Vergnügungen erheben

Der Betreiber eines Bordells darf zur Vergnügungssteuer herangezogen werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Die Steuer kann nach dem Flächenmaßstab erhoben werden. Danach sind nicht nur einzelne Zimmer, in denen die sexuellen Kontakte tatsächlich stattfinden zu besteuern, sondern auch andere Flächen, die mit dem Vergnügen untrennbar verbunden sind (z.B. Kontakthof und Café).

Die Klägerin betreibt in Leinfelden-Echterdingen ein sog. „Laufhaus“ mit 33 Zimmern, die an Prostituierte vermietet werden, einem Kontakthof mit verschiedenen Spiel- und Fernsehgeräten und einem Café. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt seit 01.01.2008 von den Unternehmen, die bestimmte Vergnügungen mit sexuellem Hintergrund veranstalten, Vergnügungssteuer, darunter auch für die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009
- 8 K 3904/09 -

Vergnügungssteuer für Bordell ist rechtmäßig

Allerdings dürfen nicht alle Flächen beim Flächenmaßstab berücksichtigt werden

Die Erhebung von Vergnügungssteuern für die "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs, Bordellen sowie ähnlichen Einrichtungen" durch den kommunalen Satzungsgeber ist zulässig, soweit sie den finanziellen Aufwand des sich Vergnügenden abschöpft. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hatte zum 01.01.2008 eine neue Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in Kraft gesetzt. Der Vergnügungssteuer unterliegt danach u.a. „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs, Bordellen, sowie ähnlichen Einrichtungen“. Die Steuer für diese Vergnügungen wird nach dem Flächenmaßstab... Lesen Sie mehr




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