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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Finanzinnovationen“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.12.2007
- VIII R 53/05 -

Besteuerung sogenannter Finanzinnovationen: Euro-Zertifikate mit garantierter Mindestrückzahlung

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu sog. Finanzinnovationen weiterentwickelt. Das Urteil betrifft den Verkauf von Indexzertifikaten (Euro-Zertifikaten) mit einer garantierten Mindestrückzahlung vor Endfälligkeit (im Streitfall: Nominalwert 1000 US-$ je Stück; Erwerb von 100 Zertifikaten im Mai 1998 für 975 US-$ je Stück; Rückzahlung bei Endfälligkeit im Juni 2002 entsprechend dem Euro-Kurs zu diesem Zeitpunkt, mindestens aber 100 US-$ je Zertifikat; Verkauf im November 2000 mit einem Überschuss von 1014 DM pro Zertifikat).

Der Bundesfinanzhof kam zu dem Ergebnis, dass der beim Verkauf der Euro-Zertifikate erzielte Überschuss nur hinsichtlich des Teils steuerbar ist, der der garantierten Mindestrückzahlung entspricht. Anders als bei Indexzertifikaten mit voller Rückzahlungsgarantie, bei denen - wie das Gericht in einem früheren Urteil entschieden hat - Kursgewinne, die der Inhaber beim Verkauf oder bei der Einlösung der Zertifikate erzielt, in vollem Umfang steuerbar sind, trägt der Inhaber eines Indexzertifikats mit garantierter Mindestrückzahlung das Risiko, bei ungünstiger Kursentwicklung einen Teil seines eingesetzten Kapitals zu verlieren. Der Bundesfinanzhof hat... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.12.2006
- VIII R 6/05 -

BFH zur Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Down-Rating-Anleihen

Der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat seine Rechtsprechung zu sog. Finanzinnovationen weiterentwickelt und mit Urteil vom 13. Dezember 2006 entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Down-Rating-Anleihen nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG (sog. Marktrendite) steuerbar sind.

Die Klägerin hatte von Januar 2002 bis zum 3. Dezember 2002 Schuldverschreibungen eines ausländischen Industrieunternehmens im Nennwert von 72.000 € zu Anschaffungskursen zwischen 98,7 % und 99,1 % erworben. Die Anschaffungskosten betrugen 71.772 €. Am 5. Dezember 2003 äußerte die Klägerin die Anleihen zu einem Kurs von 106,45 % und erzielte einen Veräußerungserlös von insgesamt 76.644 €.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.12.2006
- VIII R 62/04 -

BFH zur Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Argentinien-Anleihen

Der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die Steuerbarkeit von Verlusten aus sog. Argentinien-Anleihen geklärt: Veräußerungsverluste aus argentinischen Staatsanleihen führen nicht zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Denn bei den Anleihen handelt es sich nicht um Finanzinnovationen.

Der Kläger hatte im Januar 2003 argentinische Staatsanleihen mit einem Zinssatz von 11,75 % bzw. einem variablen Zinssatz zwischen 8 und 15 % (Anschaffungskosten 175.008 €) zum Preis von 39.243 € ohne Stückzinsabrechnung nach Börsentageskurs veräußert. Bei Emission waren jedoch Stückzinsen besonders in Rechnung gestellt worden; die Staatsanleihen befanden sich beim Erwerb durch den Kläger... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.12.2006
- VIII R 79/03 -

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.11.2006
- VIII R 97/02  -

BFH zur Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Dax-Zertifikate und Reverse-Floater

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu sogenannten Finanzinnovationen weiterentwickelt. Es geht um die Einlösung von Dax-Zertifikaten bei Endfälligkeit und den Verkauf von Reverse-Floatern vor Endfälligkeit. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Überschüsse aus der Einlösung von Dax-Zertifikaten bei Endfälligkeit steuerbare Kapitalerträge darstellen, während Kursgewinne beim Verkauf von Reverse Floatern vor Endfälligkeit nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG steuerbar sind.

Bei den Dax-Zertifikaten (im Streitfall Emission März 1992, anfänglicher Verkaufspreis 1.775 DM je Zertifikat, Rückzahlung garantiert bei Endfälligkeit am 18. März 1997, Kauf im August 1992 zu 1.500 DM, Rückzahlung bei Endfälligkeit entsprechend dem Dax-Kurs 3359, 29 DM je Zertifikat) handelt es sich um Index-Zertifikate mit Kapitalrückzahlungsgarantie (Kapitalforderungen i.S. von §... Lesen Sie mehr