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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feuerwehrmänner“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 01.12.2015
- 1 K 1387/15 E -

Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn

Zahlung wurde als Gegenleistung für Zurverfügungstellung der Arbeitsleistung erhalten

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass an einen Feuerwehrmann gezahlte Beträge für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit Arbeitslohn darstellen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der als Feuerwehrmann tätig ist, erhielt im Jahr 2012 von seiner Arbeitgeberin einen finanziellen Ausgleich von knapp 15.000 Euro, weil er in den Jahren 2002 bis 2007 entgegen den gesetzlichen Bestimmungen teilweise mehr als 48 Stunden wöchentlich gearbeitet hatte. Die Berechnung des Ausgleichsbetrages erfolgte in Anlehnung an das Gesetz über die Mehrarbeit von Feuerwehrleuten. Das Finanzamt erfasste die Zahlung als Arbeitslohn und unterwarf diesen als Vergütung für mehrere Jahre dem ermäßigten Steuersatz. Der Kläger war demgegenüber der Ansicht, dass es sich um nicht steuerbaren Schadensersatz handele,... Lesen Sie mehr

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Landgericht Duisburg, Urteil vom 28.09.2015

Feuerwehrmann hat nach Loveparade-Unglück keinen Anspruch auf Schadensersatz

Kein Schmerzensgeld für nur mittelbar verursachte psychische Schäden

Das Landgericht Duisburg hat die Klage eines Feuerwehrmannes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010 abgewiesen.

Der klagende Feuerwehrmann des zugrunde liegenden Verfahrens hatte nach dem Loveparade-Unglück von der Veranstalterin L. GmbH, deren Geschäftsführer Rainer S. und dem Land Nordrhein-Westfalen zuletzt rund 90.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.Das Landgericht Duisburg wies die Klage jedoch ab. Dabei ist das Gericht der Frage, wie es zu den dramatischen Ereignissen am... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2015
- 26 K 9607/13 -

Feuerwehrmann erhält keine Mehr­arbeits­vergütung

VG Düsseldorf verneint Vergütungsanspruch aufgrund treuwidrigem Verhalten gegenüber dem Dienstherren

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann wegen treuwidrigem Verhalten seinem Dienstherren gegenüber keinen Anspruch auf Zahlung von rund 8.500 Euro für Mehrarbeit hat.

Viele Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen verrichten ihren Dienst ausgehend von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 54 Stunden in 24-Stunden-Schichten. Rechtliche Grundlage hierfür bildet die seit Anfang 2007 geltende Arbeitszeitverordnung Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese nutzt eine in einer Richtlinie der Europäischen Union eingeräumte Möglichkeit, im Falle einer Einverständniserklärung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 09.08.2013
- 6 A 78/13 und 6 A 92/12 -

Keine Geltendmachung von Kosten bei Feuerwehreinsatz zur Rettung eines Menschen aus akuter Lebensgefahr

Weitere Hilfeleistungen nach Abschluss der Lebensrettung kostenpflichtig

Dient ein Teil eines Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr der Rettung eines Menschen aus akuter Lebensgefahr, können dafür keine Kosten geltend gemacht werden. Ist die Lebensrettung jedoch abgeschlossen und sind weitere Hilfeleistungen der Feuerwehr erforderlich, ist der Verursacher des Einsatzes insoweit zahlungspflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg hervor.

In dem vorzuliegenden Fall kam am Neujahrsmorgen 2012 der Kläger gegen 4.00 Uhr früh mit seinem Pkw nach einer scharfen Rechtskurve von der Fahrbahn ab, durchfuhr zwei Gärten und prallte anschließend gegen eine Hauswand, die dadurch teilweise durchstoßen wurde. Gegen 4.04 Uhr wurden die Freiwilligen Feuerwehren Lübberstedt und Egestorf sowie unmittelbar im Anschluss die Polizei Salzhausen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01.07.2013
- VG 5 L 172.13 -

Feuerwehrmann erhält keinen Sonderurlaub für Yoga-Kurs

Yoga-Kurs fehlt es an speziellem und unmittelbarem Bezug zu übertragenen dienstlichen Aufgaben als Hauptbrandmeister

Für die Durchführung eines Yoga-Seminars kann ein Feuerwehrmann grundsätzlich keinen Sonderurlaub beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, ein schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Hauptbrandmeister bei der Berliner Feuerwehr, hatte seine unentgeltliche Freistellung vom Dienst in der Zeit vom 28. Mai 2013 bis 31. Mai 2013 sowie 5. Juli 2013 bis 23. Juli 2013 beantragt, um an Yoga-Seminaren außerhalb von Berlin teilnehmen zu können. Dies sollte seiner Gesunderhaltung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.03.2013
- VG 5 K 368.12 u.a. -

Weitere Entschädigung für Berliner Feuerwehrbeamte neben Zulage nach dem 20-Euro-Gesetz

Feuerwehrbeamte haben nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Anspruch auf Freizeitausgleich oder Geldentschädigung

Die Gewährung einer Zulage nach dem sog. 20-Euro-Gesetz schließt eine weitergehende Entschädigung für Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten nicht aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Land Berlin Feuerwehrbeamten auf Antrag eine Zulage gewährt, wenn sie nach dem regelmäßigen Dienstplan mehr als 48 Stunden wöchentlich Arbeitszeit abzuleisten hatten. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 55 Stunden wurden 20 Euro je geleisteter Dienstschicht gezahlt. Das zugrundeliegende Landesgesetz war verabschiedet worden,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11.01.2013
- VG 5 K 292.11 u.a. -

Keine Wechselschicht- oder Schichtzulage für Feuerwehrbeamte

Gemeinschaftsrecht gebietet Gleichbehandlung von Bereitschaftsdienst und Volldienst nur arbeitszeit- und nicht besoldungsrechtlich.

Feuerwehrbeamten des Landes Berlin, die im Einsatzdienst oder auf der Feuerwehrleitstelle tätig sind, steht für die Zeit ab April 2011 kein Anspruch auf Zahlung einer Wechselschicht- bzw. Schichtzulage zu. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Land Berlin die Zahlung einer solchen Zulage ab April 2011 mit der Begründung eingestellt, die Kläger hätten hierauf keinen Anspruch, weil ihr Dienst in allen Schichten Anteile von Bereitschaftsdienst enthalte und daher kein Wechselschicht- bzw. Schichtdienst als Volldienst sei. Die Kläger forderten die Fortzahlung der Zulage. Ihr Dienstbereich sei... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 29.11.2012
- 3 K 1023/12.WI, 3 K 1024/12.WI, 3 K 1025/12.WI, 3 K 1026/12.WI, 3 K 1027/12.WI und 3 K 1110/12.WI -

Feuerwehrmänner haben Anspruch auf Entschädigung für zu viel geleistete Arbeit

Klage der Feuerwehrmänner nur zum Teil erfolgreich – Entschädigungsansprüche für zu viel geleistete Arbeit weitgehend verjährt

Feuerwehrbeamte der Stadt Wiesbaden haben Anspruch auf eine Entschädigungsleistung für zu viel geleistete Arbeit von 90 Stunden im Jahr. Der Geldbetrag orientiert sich nach dem jeweiligen Stundensatz für die Mehrarbeitsvergütung. Bereits gezahlte Beträge der Stadt sind abzuziehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Feuerwehrmänner hatten von ihrem Dienstherrn Schadensersatz wegen Verletzung der europarechtlichen Arbeitszeitrichtlinien begehrt. Während danach die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden in der Woche liegt, mussten die Wiesbadener Feuerwehrbeamten bis Ende 2009 unter Einrechnung des Bereitschaftsdienstes 50 Wochenstunden... Lesen Sie mehr




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