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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Festival“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.05.2023
- 3 K 834/22.KO -

Keine polizeiliche Zuverlässigkeits­überprüfung für alle bei Festival eingesetzten Mitarbeiter

Auflage zur polizeilichen Zuverlässigkeits­überprüfung für alle bei Festival-Mitarbeiter war unrechtmäßig

Die gegenüber der Veranstalterin eines Musikfestivals ergangene Auflage, alle auf dem Veranstaltungs­gelände eingesetzten Mitarbeiter einer polizeilichen Zuverlässigkeits­überprüfung zu unterziehen, war nicht rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Klägerin betreibt ein Veranstaltungsunternehmen. Im Juli 2022 erließ der Beklagte eine an die Klägerin gerichtete ordnungsbehördliche Anordnung mit zahlreichen Auflagen und Bestimmungen zur Durchführung eines Musikfestivals. Darin war unter anderem vorgesehen, dass die Mitarbeiter der Klägerin erst nach einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung Zugang zu dem Veranstaltungsgelände erhielten. Nach Durchführung der Veranstaltung erhob die Klägerin Klage, mit der sie die Feststellung begehrte, dass die Auflage rechtswidrig war.Die Klage hatte Erfolg. Die streitgegenständliche Auflage sei rechtswidrig gewesen, so die Koblenzer... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2023
- L 3 BA 6/19 -

Ordner in Stadien und bei Festivals unterliegen der Sozial­versicherungs­pflicht

Beschäftigte unterliegt aufgrund der Ausgestaltung der Tätigkeit der Sozial­versicherungs­pflicht

Ordner, die für ein Sicherheits­unternehmen im Fußballstadion oder bei einem Musikfestival arbeiten, sind häufig keine selbständigen Unternehmer, sondern unterliegen als abhängig Beschäftigte der Sozial­versicherungs­pflicht. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschieden. Danach ist jemand, der für einen Auftraggeber zur Absicherung einer Veranstaltung Ordner- und Überwachungs­tätigkeiten verrichtet, ein sozialversicherungs­pflichtig beschäftigter Arbeitnehmer, insbesondere wenn er kein eigenes Gewerbe für die Personenüberwachung angemeldet hat und nicht über den Nachweis einer gewerberechtlichen Sachkundeprüfung verfügt. Sein Arbeitgeber muss für ihn Sozial­versicherungs­beiträge entrichten.

Geklagt hatte eine Security-Firma, deren Mitarbeiter in Fußballstadien, Festzelten oder Diskotheken z.B. Eintrittskarten kontrollierten, Besucherströme lenkten und für Sicherheit und Ordnung sorgten. Die Mitarbeiter waren für einzelne Veranstaltungen angeworben worden und erhielten für ihren Einsatz "Engagementverträge", mit denen ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 27.07.2022
- 4 L 561/22.NW -

Anwohnerin muss für Eilantrag gegen Stadtfestival objektive Anhaltspunkte für unzumutbare Lärmimmissionen vorbringen - rein subjektives Empfinden von Lärmimmissionen aus dem Vorjahr reicht nicht aus

Anwohnerin scheitert mit Eilantrag gegen Stadtfestival in Kandel - Wegen Entfernung stark verminderte Geräuscheinwirkung zu erwarten

Das vom 24. August 2022 bis zum 4. September 2022 in Kandel geplante Stadtfestival vor der Bienwaldhalle verletzt eine Anwohnerin voraussichtlich nicht in ihren Rechten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragstellerin wohnt im südlichen Teil des Stadtgebiets. In der näheren Umgebung befinden sich überwiegend Wohnhäuser, vereinzelt gewerblich genutzte Anwesen, der Europäische Kulturpark, mehrere Sportanlagen, Schulgebäude sowie die "Bienwaldhalle" genannte Mehrzweckhalle. Auf dem Vorplatz der Bienwaldhalle soll vom 24. August 2022 bis zum 4. September 2022 das "Stadtfestival" stattfinden,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2022
- 18 L 1488/22 -

„Union Move“ in Mönchengladbach ist keine Versammlung

Musik- und Tanzveranstaltung im Vordergrund

Die für den 16. Juli 2022, in Mönchengladbach geplante „Union Move“, bei dem laut Veranstalter „mindestens 10.000 musikbegeisterte Elektrofans“ erwartet werden, ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungs-gesetzes NRW. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einen Eilantrag der Veranstalter gegen eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach abgelehnt. In Folge dessen könnten für die Durchführung der Veranstaltung weitere Anforderungen gelten, etwa mit Blick auf Hygiene- und Sicherheitskonzepte und weitere notwendige Genehmigungen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fielen ebenso wenig unter den Versammlungsbegriff wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienten oder die als eine auf Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht seien. Zwar enthalte der „Union Move“ Elemente, die auf eine Meinungskundgabe zielten -... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.06.2020
- VG 10 K 349.19 -

Veranstalter des Lollapalooza-Festivals 2019 musste Ersatzunterkünfte für Anwohner bereitstellen

Besondere Maßnahmen zum Schutz der Anwohner gerechtfertigt

Der Veranstalter des Lollapalooza-Festivals 2019 ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu Recht verpflichtet worden, den vom Lärm besonders betroffenen Nachbarn eine angemessene Ersatz-Unterbringung zur Verfügung zu stellen.

Die Klägerin ist Veranstalterin des Lollapalooza-Festivals. Das zweitägige Festival fand 2019 im Berliner Olympiastadion statt. Die hierfür erforderliche lärmschutzrechtliche Genehmigung versah die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz u.a. mit der Auflage, für diejenigen Anwohner eine angemessene Ersatz-Unterbringung zur Verfügung zu stellen, deren Wohnungen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.09.2016
- VG 10 L 313.16 u.a. -

Musikfestival "Lollapalooza" darf im Treptower Park stattfinden

Durch Absage des Festivals würden Land Berlin und Veranstalter erhebliche, nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das "Lollapalooza Festival 2016" am 10. und 11. September 2016 im Treptower Park stattfinden darf.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sich Anwohner gegen die den Veranstaltern des Musikfestivals erteilte Genehmigung mit der Begründung gewandt, dass die Entscheidung, den Treptower Park als Veranstaltungsort auszuwählen, ihre Interessen nicht berücksichtige. Die zu erwartende Lärmbelästigung sei unzumutbar. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt rechtfertigte die... Lesen Sie mehr




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