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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fernmeldegeheimnis“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.05.2018
- BVerwG 6 A 3.16 -

Bundesministerium des Innern kann Internetknotenpunkt-Betreiberin zur Mitwirkung an Fern­melde­überwachungs­maßnahmen des BND verpflichten

Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat in erster und letzter Instanz auf die Klage einer Internetknotenpunkt-Betreiberin (DE-CIX) entschieden, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) sie verpflichten kann, bei der Durchführung strategischer Fern­melde­überwachungs­maßnahmen durch den Bundes­nachrichten­dienst (BND) mitzuwirken.

Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10-Gesetz) ist der BND im Rahmen seiner Aufgaben berechtigt, auf Anordnung des BMI internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt, zu überwachen und aufzuzeichnen. Das BMI legt auf Antrag des BND in der Beschränkungsanordnung die für die Überwachung in Betracht kommenden Übertragungswege sowie den höchst zulässigen Anteil der zu überwachenden Übertragungskapazität fest. Für die Durchführung der Überwachungsmaßnahme kann das BMI nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Art. 10-Gesetz geschäftsmäßige Erbringer von Telekommunikationsdiensten durch... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2017
- BVerwG 6 A 6.16 und BVerwG 6 A 7.16 -

Bundes­nachrichten­dienst darf kein Metadaten von geschützten Telefonverkehren in VERAS-Datei speichern und nutzen

Erhebung, Speicherung und Nutzung von Telefonie-Metadaten greifen in Fernmeldegeheimnis ein

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat den Klagen eines Rechtsanwalts und eines Vereins auf Unterlassung der Speicherung und Nutzung von Metadaten (Verbindungsdaten) aus ihren Tele­kommunikations­verkehren in der vom Bundes­nachrichten­dienst (BND) betriebenen Datei VERAS (für: Verkehrs­daten­analyse­system) teilweise stattgegeben.

In der Datei VERAS speichert der BND Telefonie-Metadaten aus leitungsvermittelten Verkehren mit dem Ausland und nutzt sie für nachrichtendienstliche Analysen. Soweit die Daten - wie u.a. Telefonnummern - für sich genommen individualisierbar sind, anonymisiert sie der BND vor der Speicherung. Die Daten erlangt der BND aus Anlass der strategischen Fernmeldeüberwachung, der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 31.05.2017
- 21 U 9/16 -

Facebook muss Eltern keinen Zugriff auf Nutzerkonto der verstorbenen Tochter gewähren

Schutz des Fern­melde­geheimnisses steht Anspruch der Erben auf Einsicht in Facebook-Account entgegen

Das Kammergericht hat in zweiter Instanz zu Gunsten von Facebook entschieden und die Klage einer Mutter, die den Zugang zu dem Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes zusammen mit dem Kindesvater aus Erbrecht durchsetzen wollte, abgewiesen. Der Schutz des Fern­melde­geheimnisses stehe dem Anspruch der Erben entgegen, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten.

Das Kammergericht ließ offen, ob die Klägerin und der Kindesvater als Erben in den Vertrag eingerückt seien, den die verstorbene Tochter mit Facebook geschlossen hatte. Es sei zwar grundsätzlich möglich, dass die Erben in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages eingetreten seien, und zwar nicht im Sinne der aktiven Fortführung dieses Vertrages, sondern um passive Leserechte zu... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011
- 4 Sa 2132/10 -

Zugriff des Arbeitsgebers auf dienstlichen E-Mail-Account zulässig

Unterlassungsanspruch des Arbeitnehmers besteht nicht

Ist ein Arbeitnehmer länger abwesend und besteht kein Zugriff auf den dienstlichen E-Mail-Account, so darf der Arbeitgeber sich zu dienstlichen Zwecken Zugriff zum Account verschaffen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien darum, ob die Klägerin dem beklagten Arbeitgeber den Zugriff auf die in ihrem dienstlichen E-Mail-Account vorhandenen E-Mails vollständig verweigern darf. Die Klägerin nutzte den Account auch für private E-Mails. Soweit sie private E-Mails verschickte, kennzeichnete sie diese mit dem Zusatz "privat" in der Betreffzeile. Infolge einer... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2012
- 2 StR 591/11 -

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung in der "Telekom-Spitzelaffäre"

Früherer leitender Angestellter der Deutschen Telekom AG verletzte Fernmeldegeheimnis in sieben Fällen

Der Angeklagte in der "Telekom-Spitzelaffäre" ist wegen Verletzung des Fernmelde­geheimnisses in sieben Fällen, Untreue in drei Fällen und Betrugs zu einer Gesamt­freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In dem zugrunde liegenden Fall war der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts bis 2008 leitender Angestellter der Deutschen Telekom AG. In dieser Funktion ließ er sich von dieser unter Vorspiegelung eines Kostenbedarfs für verdeckte Ermittlungen Vorschüsse in Höhe von insgesamt 175.000 Euro aushändigen, die er in der Folgezeit für eigene Zwecke verbrauchte. Dieses Vorgehen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.11.2008
- 1 K 628/08.F -

Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn der Mitarbeiter die Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert

Das Fernmeldegeheimnis schützt in erster Linie die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen und damit den Kommunikationsinhalt gegen unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte. Allerdings endet der Schutz des Fernmeldegeheimnisses in dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist. Die anschließend gespeicherten Inhalte und Verbindungsdaten unterscheiden sich dann nicht mehr von Daten, die der Nutzer selbst angelegt hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) richtete mit Bescheid vom 18.4.2007 ein Auskunfts- und Vorlageersuchen an die Klägerin, die Firma Merck KGaA. Sie sei bei Ermittlungen einer ausländischen Wertpapieraufsichtsbehörde um Mithilfe gebeten worden. Die Klägerin habe am 13.3.2006 in einer Ad-hoc-Mitteilung bekanntgegeben, dass sie sich entschieden habe, ein Übernahmeangebot... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.04.2007
- 2 BvR 2094/05 -

Handyüberwachung eines Strafverteidigers zur Suche des Mandanten verfassungswidrig

Verstoß gegen Fernmeldegeheimnis und Berufsfreiheit

Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wurde für einen des schweren Raubes verdächtigen Mandanten als Verteidiger tätig. Im Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Mandanten, der sich nach Italien abgesetzt hatte, ordnete das Amtsgericht die Überwachung des Mobiltelefonanschlusses des Beschwerdeführers an, um auf diese Weise den Aufenthaltsort des Beschuldigten zu ermitteln. In der Folgezeit leitete die Staatsanwaltschaft auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachts der Geldwäsche ein. Ein Strafverteidigers hat sich erfolgreich gegen die Überwachung seines Mobiltelefonanschlusses gewendet. Das Amtsgericht hatte die Überwachung angeordnet, um den Aufenthalts eines vom Strafverteidiger vertretenen Beschuldigten zu ermitteln. Das Bundesverfassungsgericht sah hierin eine Verletzung des Fernmeldegeheimnis und des der Berufsfreiheit des Anwalts.

Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wurde für einen des schweren Raubes verdächtigen Mandanten als Verteidiger tätig. Im Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Mandanten, der sich nach Italien abgesetzt hatte, ordnete das Amtsgericht die Überwachung des Mobiltelefonanschlusses des Beschwerdeführers an, um auf diese Weise den Aufenthaltsort des Beschuldigten zu ermitteln.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.04.2007
- 2 BvR 2151/06 -

Telefonüberwachung von El Masri-Anwalt war verfassungswidrig

Verletzung gegen Fernmeldegeheimnis und Berufsausübungsfreiheit

Der Beschwerdeführer ist anwaltlicher Vertreter des von Dezember 2003 bis Mai 2004 – mutmaßlich von Geheimdienstkreisen – entführten Khaled El Masri. Im Januar 2006 ordnete das Amtsgericht München die Überwachung des Telefon- und Telefaxanschlusses der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers sowie seiner beiden Mobilfunkgeräte an. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auf Grund der verstärkten Medienberichterstattung über den Fall „El Masri“ damit gerechnet werden müsse, dass die Täter der Entführung telefonisch mit dem Geschädigten oder dem Beschwerdeführer in Verbindung träten, um eine „Lösung des Falles“ zu diskutieren.

Das Landgericht München I bestätigte die Überwachungsanordnung. Aufgrund des Ende 2005 (wieder-) erwachten Medieninteresses sei die Annahme des Amtsgerichts nicht zu beanstanden, dass sich dem Täterkreis nahe stehende Personen an den Beschwerdeführer wenden könnten, um Vereinbarungen zu treffen, die den Geschädigten aus dem Blickfeld der Medien nehmen sollten.Die gegen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.08.2006
- 2 BvR 1345/03 -

Polizei darf Ortung durch Mobilfunkdaten durchführen

Kein Verstoß der Grundrechte - Daten von Unbeteiligten werden sofort gelöscht

Die Beschwerdeführer – eine Bürgerrechtsorganisation, zwei Rechtsanwälte, ein Pfarrer, ein Steuerberater sowie eine (zwischenzeitlich verstorbene) Journalistin – sind der Auffassung, dass die Ermittlung der Geräte- und Kartennummern sowie des Standorts von Mobiltelefonen durch Einsatz eines „IMSI-Catchers“ ein nicht gerechtfertigter Eingriff in ihr Grundrecht aus Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis) sei. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Mobiltelefone, die in empfangsbereitem Zustand mitgeführt werden, melden sich in kurzen Abständen bei der für sie gerade „zuständigen“ Basisstation des Mobilfunknetzes an. Das gesamte Mobilfunknetz ist entsprechend einem Raster in einzelne Zellen aufgeteilt. Zum Empfang eingehender Anrufe oder Kurzmitteilungen ist die genaue Lokalisierung des Standortes des Mobiltelefons durch... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 02.03.2006
- 2 BvR 2099/04 -

BVerfG schränkt Fernmeldegeheimnis ein - Fahnder dürfen auf Handydaten und E-Mails zugreifen

Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten

Handy- und E-Mail-Verbindungsdaten unterliegen nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis, sobald sie beim Empfänger eingegangen sind und der Übertragungsvorgang beendet ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Daten sind jedoch durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt.

Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte, war erfolgreich. Im Rahmen der Durchsuchung war unter anderem auf die im Computer der Beschwerdeführerin gespeicherten Daten sowie auf die Einzelverbindungsnachweise ihres Mobilfunktelefons Zugriff genommen worden.... Lesen Sie mehr




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