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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „fehlende Schutzkleidung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2018
- 2-01 S 118/17 -

Kein Mitverschulden wegen fehlenden Beinschutzes beim Fahren einer Harley Davidson

Kein Vorhandensein eines allgemeinen Verkehrs­bewusst­seins zum Tragen von Motorrad­schutz­kleidung

Kommt es zu einem Motorradunfall, so ist dem Unfallgeschädigten nicht deshalb ein Mitverschulden anzulasten, weil er beim Fahren mit einer Harley Davidson keinen Beinschutz trug. Denn ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorrad­schutz­kleidung besteht nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Motorradfahrer nach einem Unfall im Jahr 2014 gegen den Unfallverursacher auf Zahlung von Schmerzensgeld. Der Unfallverursacher war der Meinung, dass dem Motorradfahrer ein Mitverschulden anzulasten sei, da er beim Fahren seiner Harley Davidson keinen Beinschutz trug. Er legte dazu, eine Umfrage der Bundesanstalt für Straßenwesen in Bergisch Gladbach aus dem Jahr 2014 vor, wonach 43 % der befragten 2.091 Motorradfahrer angaben, eine schützende Beinkleidung zu tragen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab der Klage statt, ohne dem Kläger ein Mitverschulden anzulasten. Dagegen richtete sich die Berufung des Beklagten.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Heidelberg, Urteil vom 13.03.2014
- 2 O 203/13 -

Fahrer eines Leichtkraftrads (Motorroller) innerorts nicht zum Tragen von Protektoren­schutz­kleidung verpflichtet

Fehlende Schutzkleidung begründet daher kein Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall

Kommt es zwischen einem PKW und einem Leichtkraftrad (Motorroller) zu einem Unfall, so ist dem Leicht­kraft­rad­fahrer nicht deswegen ein Mitverschulden anzulasten, weil er keine Protektoren­schutz­kleidung trägt. Denn dazu ist ein Leicht­kraft­rad­fahrer nicht verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am Morgen eines Tages im November 2011 kam es innerorts zwischen einem PKW und einem Motorroller zu einem Verkehrsunfall, als der PKW-Fahrer auf eine Vorfahrtsstraße einbiegen wollte und dabei den Motorrollerfahrer übersah. Dieser klagte aufgrund des Unfalls auf Schadenersatz. Der PKW-Fahrer stritt seine grundsätzliche Verantwortung nicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2013
- 3 U 1897/12 -

Keine Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen zur Verringerung des Verletzungsrisikos

Fehlendes Tragen von Motorradschuhen begründet kein Mitverschulden im Falle eines Verkehrsunfalls

Eine Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen gibt es nicht. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, trifft dem Motorradfahrer wegen der fehlenden Motorradstiefel kein Mitverschulden an den Unfallfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 kam es zwischen einem Motorradfahrer und einem Autofahrer zu einem Verkehrsunfall. Als der Autofahrer rückwärts aus einer Parklücke ausparken wollte, übersah dieser den Motorradfahrer und kollidierte mit ihm. Aufgrund des Zusammenpralls erlitt der Motorradfahrer eine schwere Verletzung am rechten Fuß, so dass der Unterschenkel... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 15.05.2013
- 18 O 148/08 -

Verkehrsunfall: Grundsätzliches Mitverschulden des Motorradfahrers bei Nichtragen geeigneter Schutzkleidung

Kein Mitverschulden bei fehlender Ursächlichkeit zwischen Sorgfalts­pflichtverstoß und Verletzung

Trägt ein Motorradfahrer keine geeignete Schutzkleidung und kommt es zu einem Verkehrsunfall, so ist ihm grundsätzlich ein Mitverschulden an den Unfallfolgen anzulasten. Dies gilt dann nicht, wenn der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht nicht ursächlich für die Verletzungen war. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es zwischen einem Autofahrer und einem Motorradfahrer zu einem Verkehrsunfall. Zwischen den Unfallbeteiligten war klar, dass der Autofahrer den Unfall verursacht hatte. Jedoch bestand Streit darüber, ob dem Motorradfahrer ein Mitverschulden an den Unfallfolgen anzulasten gewesen sei. Denn dieser habe während der Fahrt nur Jeanshosen und normale halbhohe... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006
- I-1 U 137/05 -

Weniger Schmerzensgeld nach Motorradunfall aufgrund fehlender Schutzkleidung

Ungeeignete Kleidung begründet Mitschuld des Motorradfahrers an seinen erlittenen Verletzungen

Wer zum Motorradfahren keine geeignete Schutzkleidung trägt und deshalb nach einem Unfall Schmerzensgeld geltend machen will, der muss sich eine Mitschuld an seinen Verletzungen zurechnen lassen. Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs wirkt sich dieser Umstand anspruchsmindernd aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Im vorliegenden Fall machte ein Motorradfahrer Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem Pkw geltend. Die Unfallschuld des Pkw-Fahrers wurde zweifelsfrei festgestellt, so dass der Geschädigte den Fahrzeugführer auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch nehmen wollte. Der Mann hatte sich nach seinem Sturz tiefe Schürfwunden an Schultern und Ellenbogen, eine offene... Lesen Sie mehr




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