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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Farbgestaltung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bremen, Hinweisbeschluss vom 18.05.2017
- 1 S 37/17 -

Wohnungsvermieter muss bei Neuanstrich der Wohnung im Rahmen seiner Schön­heits­reparatur­pflicht Farbwünsche des Mieters respektieren

Mieter muss sehr starke Farben nach Mietende beseitigen

Ist der Vermieter im Rahmen seiner Schön­heits­reparatur­pflicht verpflichtet, die Wohnung neu zu streichen, so hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Der Vermieter erleidet dadurch keine Nachteile, da der Mieter nach Mietende ohnehin zur Beseitigung von extremen Farben verpflichtet ist. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Vermieter den Eingangs- und Wohnbereich der Wohnung neu streichen. Der Mieter wünschte dabei die Beibehaltung der vorhandenen Farbe "creme-weiß". Damit war aber der Vermieter nicht einverstanden, er wollte den Eingangs- und Wohnbereich in weiß streichen. Der Mieter ließ die Malerabreiten schließlich selbst durchführen. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. 1.254 Euro verlangte er von seinem Vermieter klageweise ersetzt. Das Amtsgericht Bremen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.Das Landgericht Bremen bestätigte... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 23.05.2017
- 67 S 416/16 -

Vermieter muss im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Schönheits­reparaturen Farbwünsche des Mieters respektieren

Keine Berücksichtigung der Farbwünsche bei Mehrkosten oder entgegenstehenden schützenswerten Vermieterinteressen

Ist der Vermieter zur Vornahme von Schönheits­reparaturen verpflichtet, hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Farbwunsch mit Mehrkosten verbunden ist oder schützenswerte Vermieterinteressen entgegenstehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Vermieter einer Wohnung im Rahmen ihrer Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen die Wände und Decken der Wohnung streichen. Die Vermieter waren damit auch einverstanden, wollten aber die Decken und Wände in Gelbtönen streichen. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er bevorzugte weiße Farben. Da die Vermieter bei ihrer Farbwahl... Lesen Sie mehr