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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Familienzuschlag“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2017
- 4 K 2296/15 -

Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig Großeltern und nicht Eltern zustehen

Überwiegender Aufenthaltsort und hauptsächlich betreuende Personen entscheidend für Zuweisung des Kindergeldes

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Großeltern für ihr Enkelkind auch dann Kindergeld erhalten können, wenn Mutter und Kind zwar aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern ausziehen, das Kind aber tatsächlich überwiegend nach wie vor im Haushalt der Großeltern betreut und versorgt wird.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erhielt bis Mai 2015 für seine drei Kinder und für seine Enkeltochter Kindergeld. Als Teil seiner Beamtenbesoldung erhielt er außerdem einen sogenannten "Familienzuschlag", dessen Höhe von der Anzahl der Kinder abhängig ist, für die ein Beamter Anspruch auf Kindergeld hat. Die drei Kinder des Klägers und auch sein Enkelkind (das Kind seiner Tochter) lebten in seinem Haushalt. Sowohl seine Ehefrau als auch seine Tochter waren mit der Zahlung an ihn einverstanden.Im Mai 2015 zog die Tochter mit dem Enkelkind in eine eigene Wohnung. Da die Tochter noch studierte, wurde sie vom Kläger und seiner... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.06.2017
- 3 A 1058/15, 3 A 1059/15, 3 A 1060/15, 3 A 1061/15 -

Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für drittes Kind

Anspruch auf zusätzliche Besoldung ergibt sich aus Vollstreckungs­anordnung des Bundes­verfassungs­gerichts aus dem Jahr 1998

Das Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass ein Landesbeamter der Besoldungsgruppe A 13 für die Jahre 2009 bis 2012 über den gewährten Familienzuschlag hinaus Anspruch gegen das Land auf zusätzliche Zahlungen für sein drittes Kind hat. Das Verwaltungsgericht hatte die Klagen abgewiesen. Auf die Berufung hat das Ober­verwaltungs­gericht zusätzliche Besoldung zugesprochen.

Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass sich ein Anspruch auf zusätzliche Besoldung für das dritte Kind aus der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 24. November1998 (Az. 2 BvL 26/91 u.a. ) ergebe. Diese sei für die Jahre 2009 bis 2012 weiterhin anwendbar. Die Erhöhung des Nettoeinkommens durch das dritte Kind des Beamten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 09.10.2015
- 1 K 2135/14 -

Kein Familienzuschlag für Beamten, der in einer in Belgien eingetragenen Lebenspartnerschaft (cohabitation légale) lebt

Cohabitation légale ist nicht auf Dauer angelegt und unterscheidet sich daher von Ehe bzw. Eingetragener Lebenspartnerschaft

Aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes folgt keine Pflicht zur Gleichstellung der cohabitation légale mit der Ehe bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem deutschen Lebenspartnerschafts­gesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und einem Beamten, der in einer cohabitation légale lebt, den Familienzuschlag versagt.

Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird Beamten gewährt, die verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben. Seine Klage auf Zahlung eines Familienzuschlags hat der in Belgien wohnende Beamte damit begründet, dass die belgische cohabitation légale, die für ihn und seine Partnerin eingetragen sei, der Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 14.03.2013
- 3 K 1392/11.WI -

Eingetragene Lebenspartnerschaften zur Gewährung von Familienzuschlag berechtigt

Ausschluss der Lebenspartnerschaft von Gewährung des Familienzuschlags stellt unmittelbare Diskriminierung dar

Einem in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten steht der Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz zu, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Umsetzungsfrist für die Gleichbehandlungs-Richtlinie 2000/78/EG ablief. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger 2003 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet und 2004 beantragt, ihm Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz zu gewähren. Die Stadt hatte dies mit der Begründung abgelehnt, die Leistung stehe allein verheirateten Beamten zu. Nachdem das Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften vom 26.03.2010 in... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.06.2012
- 2 BvR 1397/09 -

Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig

Bundes­verfassungs­gericht rügt Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz

Die Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 Bundes­besoldungs­gesetz - BBesG) ist seit dem 1. August 2001 unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht.

Dem Verfahren liegt die Verfassungsbeschwerde eines seit 2002 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Bundesbeamten zugrunde, dessen Antrag auf Zahlung des Familienzuschlages im Jahr 2003 abgelehnt wurde. Seine hiergegen gerichtete Klage blieb vor den Verwaltungsgerichten ohne Erfolg.Da während des anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 26.05.2011
- 5 K 4331/10.GI -

VG Gießen: Eingetragene Lebenspartnerschaften sind besoldungsrechtlich wie Ehen zu behandeln

Pflicht zur Gleichbehandlung beider Partnerschaften ergibt sich aus Antidiskriminierungsrichtlinie

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind besoldungsrechtlich wie Ehen zu behandeln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen und gab der Klage einer Lehrerein statt, die den kinderbezogenen Familienzuschlag auch für die Kinder ihrer Lebenspartnerin eingefordert hatte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine im Lahn-Dill-Kreis tätige Lehrerin, lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und in häuslicher Gemeinschaft mit ihrer eigenen Tochter und den leiblichen Kindern ihrer Lebenspartnerin. Das Land Hessen verweigerte ihr die Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlages für die Kinder ihrer Lebenspartnerin. Den besoldungsrechtlichen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 01.02.2011
- 5 K 1336/09.GI -

VG Gießen: Besoldungsrechtlicher Familienzuschlag in Lebenspartnerschaften

Auch vor Inkrafttreten der Gleichstellung im Land Hessen besteht Anspruch auf Familienzuschlag

Einer pensionierten, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Lehrerin steht auch für den Zeitraum vor dem 1. April 2010 der Familienzuschlag zu. Dies gebiete die Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichstellung und die geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.

Seit dem 1. April 2010 hat der hessische Gesetzgeber die eingetragenen Lebenspartnerschaften den ehelichen Lebensgemeinschaften besoldungsrechtlich im Hinblick auf den hier streitigen Familienschlag ausdrücklich gleichgestellt.Diese Regelung greift aber nach Auffassung des Gerichts zeitlich zu kurz. Europa- und verfassungsrechtlich sei bereits seit Juli 2009 eine Anpassung... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2010
- BVerwG 2 C 10.09 und BVerwG 2 C 21.09 -

Beamte in eingetragener Lebens­partnerschaft haben Anspruch auf den so genannten Ehegatten­zuschlag

Diskriminierung liegt vor, wenn Personen oder Gruppen in vergleichbarer Lage unterschiedlich behandelt werden

Beamtinnen und Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben seit Juli 2009 Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 - den so genannten Ehegattenzuschlag. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden

Die Kläger, ein Beamter des Landes Schleswig-Holstein und ein Bundesbeamter, hatten geltend gemacht, ihnen stehe dieser Zuschlag seit dem 2. Dezember 2003 zu. Das Bundesverwaltungsgericht hat die geltend gemachten Ansprüche für die Zeit seit Juli 2009 für gegeben erachtet und die Entscheidung der Vorinstanzen abgeändert, soweit sie dem entgegenstehen.Nach dem Wortlaut... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.02.2009
- 5 K 1406/08 -

VG Karlsruhe: Kein Ehegattenzuschlag für Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben

Baden-Württembergische Verwaltungsgerichte sind uneins über Familienzuschlag für verpartnerte Beamte

Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben derzeit in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf den sogenannten Ehegattenzuschlag. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und die entsprechende Klage eines Beamten des gehobenen Dienstes gegen die Stadt Heidelberg abgewiesen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe haben Beamte, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, keinen Anspruch auf den Familienzuschlag (Ehegattenzuschlag). Das Gericht steht damit im Widerspruch zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das wenige Tage zuvor, einem Beamten diesen Anspruch zugesprochen hatte. Beide Gerichte liegen in Baden-Württemberg.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 05.02.2009
- 4 K 1604/08 -

"Homo-Ehe": Lebenspartner haben doch Anspruch auf Familienzuschlag

VG Stuttgart weicht von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ab

Beamte und Beamtinnen, die mit einer Person desselben Geschlechts in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben wie verheiratete Beamte Anspruch auf Familienzuschlag. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in Abweichung von anderslautenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts entschieden.

Der klagende Beamte lebt seit September 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Der Dienstherr des Klägers lehnte es ab, ihm als Teil seiner monatlichen Bezüge auch den Familienzuschlag zu zahlen.Nach der Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts ergibt sich der Anspruch aus der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG der Europäischen Gemeinschaft... Lesen Sie mehr




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