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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrsicherheitstraining“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014
- 12 U 149/13 -

Kein Kasko­versicherungs­schutz bei "Freiem Fahren" auf dem Nürburgring

Wirksam vereinbarte Ausschlussklausel in den Bedingungen des Haft­pflicht­versicherers schließt Kasko­versicherungs­schutz aus

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass für Teilnehmer an einem "Freien Fahren" dann kein Kasko­versicherungs­schutz besteht, wenn in den Bedingungen des Haft­pflicht­versicherers der Kasko­versicherungs­schutz durch eine entsprechende Klausel ausgeschlossen wurde. Sofern die Ausschlussklausel nicht überraschend, intransparent oder benachteiligend für den Kunden ist, gilt sie als wirksam vereinbart.

Im zugrunde liegenden Verfahren "krachte" der Geschäftsführer der Klägerin, einer Versicherungsmaklerin, bei einer Veranstaltung "H.-E.-Freies Fahren" des Deutschen Sportfahrerkreises auf dem Nürburgring im April 2012 mit deren Porsche 911 GT3 auf dem Nürburgring Nordschleife bei ca. 115 km/h in die Leitplanke. Die Klägerin begehrt wegen der beschädigten Leitplanke Freistellung von den Schadensersatzansprüchen des Betreibers in Höhe von ca. 1.800 Euro und Leistungen aus der Kaskoversicherung wegen der Beschädigung des Porsches in Höhe von ca. 20.000 Euro von ihrer beklagten Kraftfahrzeugversicherung.Im KFZ-Versicherungsvertrag findet... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.03.2011
- 12 U 1529/09 -

OLG Koblenz: Kein Haftungsausschluss beim Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring

Verletzter Motorradfahrer erhält Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ein Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann Schadensersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf eigene Gefahr an dem Training teilnehme. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger, ein Motorradfahrer, im August 2008 anlässlich eines so genannten instructorgeführten Fahrertrainings auf dem Nürburgring einen Unfall erlitten. Vor dem Training hatte er die Teilnahmebedingungen des Veranstalters unterzeichnet, nach der die Teilnahme an dem Training auf eigene Gefahr erfolgen sollte und Schadensersatzansprüche an den Veranstalter... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2008
- 5 U 44/08 -

Haftungsausschluss unter Teilnehmern eines Fahrsicherheitstrainings unwirksam

Hinweis zum Haftungsausschluss in AGBs kann sich nur auf Veranstalter beziehen

Die Teilnehmer eines Sicherheitstrainings zur Verbesserung der Fahrsicherheit sind über eine Kfz-Versicherung versichert. Eine stillschweigende Vereinbarung des Haftungsausschlusses unter den Teilnehmern des Trainings, auch wenn sie in den AGBs des Veranstalters steht, ist daher unwirksam. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer teil. Bei dem Training kollidierten die beiden bei einer Rechtskurve, wobei es zu einem Schaden an dem Fahrzeugmotor und der Kleidung des Klägers von insgesamt rund 8.000 Euro kam. In den Teilnahmebedingungen des Veranstalters fanden sich unter der Überschrift „Haftungsverzicht“ einige Regelungen,... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2008
- 10 U 36/08 -

Kein Haftungsausschluss bei Teilnahme am Fahrsicherheitstraining, wenn Versicherungsschutz besteht

Ausschluss nur bei Autorennen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet auch bei Unfällen, die sich während eines Fahrtrainings ereignen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Gericht wandte in seiner Entscheidung die vom BGH neu entwickelten Grundsätze zur Haftung eines versicherten Mitbewerbers bei Sportveranstaltungen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotenzial für Schäden durch Regelverletzung an. Danach kann die die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für ohne gewichtige Regelverletzung verursachte Schäden nicht ausgeschlossen, soweit Versicherungsschutz besteht. Im zugrunde liegenden Fall sprach das Gericht den Fahrern allerdings im Ergebnis eine Mitschuld je zur Hälfte zu.

Im November 2002 fand eine Veranstaltung der akademischen Motorsportgruppe S. auf dem Hockenheimring statt, das "35. Akademische"-Jedermann-Fahrer-Lehrgang und Sporttraining, mit einem eigenen Fahrerlehrgang für die Fahrzeuge der Marke Audi RS ("Audi Quattro"). Teilnehmer waren unter anderem A. und B. jeweils mit einem haftpflichtversicherten Kfz dieser Marke. Bei der Veranstaltung... Lesen Sie mehr




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