wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrerlaubnisverordnung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 15.08.2016
- 10 L 1070/16 -

USA-Führerschein: Probezeit erst ab Erteilung der endgültigen Fahrerlaubnis

Gesetz bezieht sich auf Fahrerlaubniserwerb und nicht auf Erwerb eines Lernführerscheins

Die gesetzliche Probezeit für Fahranfänger von zwei Jahren bei in den USA erworbenen Führerscheinen beginnt nicht bereits mit der dortigen Erlaubnis zum Begleiteten Fahren, sondern erst mit der Erteilung der endgültigen amerikanischen Fahrerlaubnis. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster in einem vorläufigen Rechts­schutz­verfahren entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der 1997 geborene Antragsteller während eines Aufenthalts in Alabama/USA nach Bestehen der mündlichen Prüfung über die dortigen Verkehrsregeln am 13. August 2013 die Erlaubnis zum Begleiteten Fahren ("FN DRIVER LICENSE") erhalten. Nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung wurde ihm am 5. März 2014 die endgültige Fahrerlaubnis ("FN GRADUATE DRIVER LICENSE") erteilt.Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde für den Antragsteller wegen eines Verkehrsverstoßes ein Punkt im Verkehrs-Zentralregister eingetragen. Der Antragsteller hatte am 13. Februar 2016 mit seinem Kraftfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 27.09.2013
- 3 K 623/13.NW -

Keine theoretische Fahrerlaubnis­prüfung in thailändischer Sprache

Im Grundgesetz verankerter Gleichheits­grundsatz weist keinen Anspruch auf Ablegung der Fahrerlaubnis in einer bestimmten fremden Sprache auf

Eine thailändische Staatsangehörige hat keinen Anspruch darauf, die theoretische Fahrerlaubnis­prüfung in ihrer Landessprache ablegen zu dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1962 geborene Klägerin, die seit Januar 2005 in der Bundesrepublik Deutschland lebt, beantragte erstmals im März 2009 beim Rhein-Pfalz-Kreis die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B. Im März 2010, Juli 2011 und September 2011 unterzog sie sich jeweils unter Hinzuziehung eines Dolmetschers der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung,... Lesen Sie mehr




Werbung