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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahreridentität“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018
- 8 B 233/18 -

Benennung des Fahrers erst nach Verjährung der Verkehrs­ordnungs­widrig­keit rechtfertigt Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen Fahrzeughalter

Feststellung des Fahrzeugführers nicht mehr möglich

Wird mit einem Fahrzeug die zulässige Höchst­geschwindig­keit überschritten und benennt der Fahrzeughalter erst nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit den Fahrer, so kann die zuständige Behörde gemäß § 31 a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde mit einem Fahrzeug im Mai 2017 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Da die Identität des Fahrzeugführers nicht festgestellt werden konnte und die Fahrzeughalterin erst nach Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist den Fahrer offenbarte, konnte die begangene Ordnungswidrigkeit nicht geahndet werden. Die zuständige Behörde ordnete daher gegen die Fahrzeughalterin eine Fahrtenbuchauflage an. Dagegen setzte sich diese gerichtlich zu Wehr. Das Verwaltungsgericht Köln sah jedoch keine rechtlichen Bedenken gegen die Fahrtenbuchauflage, so dass nunmehr das... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.02.2016
- (2 B) 53 Ss-OWi 664/15 (6/16) -

Bei schlechter Qualität des Blitzerfotos muss Gericht zur Fahrer­identi­fizierung auf dem Foto erkennbare charakteristische Merkmale benennen und beschreiben

Fehlende Indizien für Fahrzeugüberlassung an Dritte sowie fehlende Angaben zur Fahrereigenschaft sprechen nicht für Fahrereigenschaft des Fahrzeugbesitzers

Ist ein Blitzerfoto von schlechter Qualität, genügt ein Vergleich zwischen Foto und persönlich anwesenden Fahrzeugbesitzer nicht zum Nachweis seiner Fahrereigenschaft. Vielmehr hat das Gericht die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale zu benennen und zu beschreiben. Das Indizien für eine Fahrzeugüberlassung an Dritte sowie Angaben zur Fahrereigenschaft einer anderen Person fehlen, genügt nicht zur Annahme, der Fahrzeugbesitzer habe das Fahrzeug gefahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Fahrzeugbesitzerin im November 2015 vom Amtsgericht Cottbus wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 35 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 160 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Das Gericht sah die Betroffene aufgrund des Blitzerfotos, der fehlenden Indizien für eine Überlassung des... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 23.09.2014
- 6 L 1017/14 -

Fahrtenbuchauflage aufgrund Verkehrsverstoßes: Fahrzeughalter zur Mithilfe bei der Identifizierung des Fahrers verpflichtet

Fahrzeughalter darf sich nicht auf schlechte Qualität des Messfotos berufen

Wird mit einem Fahrzeug ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen und weigert sich der Fahrzeughalter bei der Identifizierung des Fahrers zu helfen, so rechtfertigt dies die Anordnung zum Führen einer Fahrtenbuchauflage. Der Fahrzeughalter kann sich bei seiner Verweigerung nicht auf die schlechte Qualität des Messfotos berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde mit einem Pkw im März 2014 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 31 km/h überschritten. Von diesem Verkehrsverstoß wurde ein Messfoto angefertigt. Der Fahrzeughalter gab an, dass er zum Tatzeitpunkt nicht Fahrer seines Pkw gewesen sei und er den Fahrer wegen der schlechten Bildqualität auch nicht... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.04.2013
- 5 RBs 33/13 -

Identifizierung des Fahrers anhand Blitzerfoto: Urteil muss Angaben zur Bildqualität, -schärfe, -inhalt und zu mehreren charakteristischen Merkmalen des Abgebildeten enthalten

Alternativ ist eine Bezugnahme auf Blitzerfoto gemäß § 276 Abs. 1 Satz 3 StPO und § 71 Abs. 1 OWiG möglich

Ist eine Identifizierung eines Autofahrers anhand eines Blitzerfotos für eine Verurteilung zu einer Geldbuße erforderlich, so muss das Urteil grundsätzlich Angaben zur Bildqualität, -schärfe und -inhalt enthalten. Zudem muss der Richter die charakteristischen Merkmale des Abgebildeten präzise beschreiben. Alternativ ist eine Bezugnahme des in der Akte befindlichen Blitzerfotos gemäß § 276 Abs. 1 Satz 3 StPO und § 71 Abs. 1 OWiG möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Autofahrerin wegen einer fahrlässigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit vom Amtsgericht Warstein zu einer Geldbuße verurteilt. Zudem wurde ein Fahrverbot ausgesprochen. Da sich die Autofahrerin zu den Vorwürfen nicht äußerte, stützte sich die Verurteilung auf das angefertigte Blitzerfoto. Nach Auffassung des Amtsgerichts haben die markante... Lesen Sie mehr