Werbung
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Fahren“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahren“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.11.2020
- 4 RBs 345/20 -
Verbotene Nutzung eines elektronischen Geräts während des Autofahrens wegen Bedienung eines Scanners durch Paketauslieferer
Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO
Bedient ein Paketauslieferer während des Fahrens seinen Scanner, so liegt eine verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts gemäß § 23 Abs. 1a StVO vor. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 wurde ein Paketauslieferer dabei beobachtet, wie er während des Fahrens mit seiner rechten Hand einen Scanner hochhielt und dabei Tippbewegungen machte. Das Amtsgericht Detmold verurteilte den Paketauslieferer aufgrund dessen wegen vorsätzlicher verbotswidriger Nutzung eines elektronischen Geräts zu einer Geldbuße von 120 EUR. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen.Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Es habe eine vorsätzliche verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO... Lesen Sie mehr
Werbung
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 30.09.2014
- Vf. 1-VII-14 -
Bußgeld bewehrtes Fahren oder Parken auf privaten Naturflächen ohne Notwendigkeit ist verfassungsgemäß
Kriterium "ohne Notwendigkeit" ist klar umgrenzt / Kein Vorliegen einer Eigentumsverletzung
Die Vorschrift des § 57 Abs. 4 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, wonach das Fahren oder Parken auf privaten Naturflächen ohne Notwendigkeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und daher Bußgeld bewehrt ist, ist verfassungsgemäß. Weder ist das Kriterium "ohne Notwendigkeit" zu unbestimmt noch wird das Eigentum in unzulässiger Weise verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 57 Abs. 4 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist das Fahren oder Parken mit Motorkraft betriebenen Fahrzeugen auf privaten Flächen in der freien Natur dann unzulässig und mit einem Bußgeld bewehrt, wenn dies ohne Notwendigkeit geschieht. Ein Betroffener hielt diese Regelung mit der Bayerischen Verfassung für unvereinbar.... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Fahren“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »