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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fackeln“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 02.04.2013
- 6 L 123/13 -
Demonstration der Partei "Die Rechte" in Stolberg bleibt verboten
Angemeldete Demonstration der Partei "Die Rechte" ist tatsächlich verbotener "Kameradschaft Aachener Land - KAL" zuzurechnen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat ein Versammlungsverbot bestätigt, mit welchem der Partei "Die Rechte" polizeilich ein Fackelmarsch und ein Trauermarsch durch die Stadt Stolberg untersagt worden war.
Im zugrunde liegenden Streitfall untersagte das Aachener Polizeipräsidium der Partei "Die Rechte", am 5. und 6. April 2013 in Stolberg einen Fackelmarsch und einen Trauermarsch durch die Stadt zu unternehmen. Die Polizei geht davon aus, dass die von der Partei "Die Rechte" angemeldete Demonstration tatsächlich der verbotenen "Kameradschaft Aachener Land - KAL" zuzurechnen sei. Diese habe in den letzten Jahren jeweils Anfang April in Stolberg entsprechende Versammlungen durchgeführt. Die Kameradschaft sei vom Innenministerium NRW im Juli 2012 verboten worden. Mit der Durchführung der zwei Demonstrationen würde gegen das Verbot verstoßen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.11.2012
- 14 L 1362/12 -
Fackelverbot bei NPD-Kundgebung am 9. November bestätigt
Unmittelbarer Zusammenhang zwischen geplanter Versammlung der NPD und der Reichspogromnacht 1938 nicht zu übersehen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Auflage des Polizeipräsidiums Essen bestätigt, mit der untersagt wurde, am 9. November auf einer NPD-Kundgebung in Essen Fackeln zu verwenden.
Das Verwaltungsgericht schloss sich in der Begründung der Entscheidung der Auffassung des Polizeipräsidiums an, dass zu befürchten sei, dass der Sinngehalt und die gewichtige Symbolkraft des 9. November als Gedenktag an die Reichspogromnacht am 9. November 1938 gefährdet werde. Die mit der Verwendung von Fackeln einhergehende erhebliche Provokationswirkung entfalle unter den hier gegebenen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 03.08.2012
- 10 B 4682/12 und 10 B 4686/12 -
Kundgebung darf wegen unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auf stationäre Veranstaltung beschränkt werden
Verwaltungsgericht Hannover entscheidet über Eilantrag zu Kundgebung in Hannover und Eilantrag der Grünen Jugend zu Kundgebung in Bad Nenndorf
Droht bei einer angemeldeten Durchführung einer sich fortbewegenden Versammlung eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ist die Beschränkung einer solchen Versammlung auf eine nur stationäre Kundgebung gerechtfertigt. Ein zusätzliches Verbot zur Verwendung von Fackeln ist zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung jedoch nicht erforderlich. Dagegen ist die komplette Verlegung eines Kundgebungsortes rechtmäßig, wenn sie der Abwehr einer unmittelbaren Gefahr dient. Dies geht aus Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.
Im dem einen zugrunde liegenden Streitfall hatte der Anmelder einer Veranstaltung in Hannover (Az.: 10 B 4682/12) mit seinem Antrag zumindest insoweit Erfolg, als er sich gegen das Verbot wendet, Fackeln zu verwenden. Soweit er sich dagegen wendet, dass ihm statt eines Aufzuges nördlich des Hauptbahnhofes lediglich eine stationäre Kundgebung auf einem Parkplatz Rundestraße/Lister Meile... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.05.2010
- 10 BV 09.1480 -
Generelles Verbot von Trommeln und Fackeln bei NPD-Versammlung unverhältnismäßig
Einschüchternder Charakter der Versammlung hätte durch Einschränkung von Zeitdauer und Anzahl der Fackeln und Trommeln genommen werden können
Das generelle Verbot von Trommeln und Fackeln bei einer Versammlung der NPD wegen eines möglichen einschüchternden Charakters war unrechtmäßig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landratsamt Forchheim einem Kreisverband der NPD untersagt, bei einer Versammlung Trommeln und Fackeln mitzuführen.Das Verwaltungsgericht sah das generelle Verbot des Mitführens von Fackeln als rechtswidrig an. Das Mitführen sei vielfach gebräuchlich und verleihe einer Versammlung nicht schon für sich einen einschüchternden oder... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 16.11.2007
- 3 B 447/07 -
Fackelzug zum Volkstrauertag darf nicht untersagt werden
Fackelumzüge können aus verschiedenen Anlässen stattfinden
Das Mitführen von Fackeln bei einer Versammlung anlässlich des Volkstrauertages darf nicht mit der Begründung untersagt werden, dass dies an Aufzüge des "Dritten Reiches" erinnere und eine Verherrlichung des Nationalsozialismus hervorrufe. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Eine aus Anlass des Volkstrauertages für den 17.11.2007 angemeldete Versammlung (Fackelzug mit Abschlusskundgebung und Kranzniederlegung) in Saarlouis, die der Landkreis Saarlouis unter dem 13.11.2007 verboten hatte, darf stattfinden.Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Landkreises Saarlouis gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Vortag zurückgewiesen,... Lesen Sie mehr
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