wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erheblicher Arbeitsaufwand durch...“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.11.1981
- 7 AZR 264/79 -

Berechtigte ordentliche Kündigung aufgrund mehrerer Lohnpfändungen bei wesentlicher Störung des Arbeitsablaufs und der betrieblichen Organisation

Anzahl der Lohnpfändungen allein unerheblich

Ein Arbeitgeber kann eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn es zu mehreren Lohnpfändungen kommt und dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu einer wesentlichen Störung des Arbeitsablaufs und der betrieblichen Organisation führt. Die Anzahl der Lohnpfändungen spielt für eine Kündigung allein keine Rolle. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von 1973 bis 1978 war ein Arbeitnehmer von 20 Lohnpfändungen bzw. -abtretungen betroffen. Er wurde daraufhin im Juni 1978 ordentlich gekündigt. Zur Begründung trug die Arbeitgeberin vor, dass die Bearbeitung der Lohnpfändungen einen nicht mehr hinzunehmenden Verwaltungsaufwand erforderte. Der Arbeitnehmer akzeptierte die Kündigung jedoch nicht und erhob Kündigungsschutzklage.... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2012
- L 2 SF 436/12 EK -

Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe

Allgemein gültige Zeitvorgabe für (sozialgerichtliches) Verfahren nicht existent

Ein Arbeitsloser, der dem Arbeitsamt (inzwischen: Arbeitsagentur) ein verstecktes Vermögen von ca. 187.000 DM verschweigt, erhält keine Entschädigung für die Dauer der Gerichtsverfahren wegen der Erstattung der Arbeitslosenhilfe. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger nach seiner Behauptung, er sei bedürftig, vom Arbeitsamt Arbeitslosenhilfe erhalten. 1998 stellte die Steuerfahndung das Guthaben des Klägers bei einer Bank in Luxemburg fest, woraufhin das Arbeitsamt rückwirkend die Erstattung von Arbeitslosenhilfe ab Juli 1994 verlangte. Mit seiner gegen die Erstattungsforderung gerichteten Klage... Lesen Sie mehr