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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 02.04.2009
- 5 L 295/09.NW und 5 L 297/09.NW -

Gericht bestätigt Ausreiseverbot für zwei Deutsche nach Frankreich während des NATO-Gipfels

Erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland sind gefährdet

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat zwei Eilanträge gegen von der Polizei verhängte Ausreiseverbote nach Frankreich während des NATO-Gipfels abgelehnt.

Die beiden Antragsteller waren am 31. März 2009 in ihrem Wohnmobil am Grenzübergang Scheibenhardt von der Polizei kontrolliert worden. Hierbei erklärten sie, nach Straßburg fahren zu wollen, und zwar zum Camp der Protestbewegung gegen den am 4. April 2009 dort stattfindenden NATO-Gipfel. Daraufhin untersagte ihnen die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern die Ausreise nach Frankreich für die Zeit vom 31. März bis 6. April 2009.Hiergegen erhoben die Betroffenen Widerspruch und wandten sich zugleich - da eine solche Anordnung trotz Widerspruchs sofort zu befolgen ist - mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 12.06.2008
- 1 L 538/08.MZ -

Mainzer Problemfan - Ausreiseverbot während EM rechtmäßig

Gewalttätiges Auftreten deutscher Hooligans beeinträchtigt internationales Ansehen Deutschlands

Weil ein Mainzer (Antragsteller) nach polizeilichen Erkenntnissen dem Personenkreis "Gewalttäter Sport" zuzurechnen ist, hat die Stadt Mainz anlässlich der Fußball-EM ihm gegenüber angeordnet, dass sein Personalausweis vom 06.06.2008 12.00 Uhr bis 29.06.2008 24.00 Uhr nicht zum Verlassen des Geltungsbereichs des Grundgesetzes über eine Auslandsgrenze berechtigt. Zu Recht, hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Es sei davon auszugehen, dass Hooligans aus ganz Deutschland an die Spielorte der Fußball-EM reisen werden, teilte die Polizei der Stadt Mainz mit. Nach ihren Erkenntnissen sei der Antragsteller ein gewaltbereites und Gewalt suchendes Mitglied der Mainzer Problemfanszene mit guten Kontakten zu anderen Hooligangruppierungen. Er habe an sogenannten Drittortauseinandersetzungen und Trainingskämpfen... Lesen Sie mehr




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