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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erfrischungsgetränk“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.02.2013
- 6 A 62/11 -
Etikettierung mit "ohne Kristallzuckerzusatz" trotz enthaltender Traubensüße unzulässig
Angemessene Kennzeichnung zum Schutz der Verbraucher erforderlich
Ein Getränk darf nicht mit dem Hinweis "ohne Kristallzucker" werben, wenn das Produkt mit „Traubensüße", die Fruchtzucker und Traubenzucker enthält, gesüßt worden ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hersteller von Erfrischungsgetränken wirbt auf dem Etikett mit dem Hinweis: „Ohne Kristallzuckerzusatz (sondern mit feiner, aus der Traube gewonnener Süße)". Der zuständige Landkreis forderte, die Angabe „ohne Kristallzuckerzusatz" vom Etikett zu entfernen, weil das Getränk mit Traubensüße gesüßt werde und der Hinweis auf dem Etikett deshalb unzulässig sei. Der Getränkehersteller hat gegen die Forderung des Landkreises Klage erhoben, weil die Angabe „ohne Kristallzuckerzusatz" eine bloße Beschaffenheitsangabe sei und auf dem Etikett weder behauptet werde, dass die Limonade zuckerarm... Lesen Sie mehr