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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erdgeschossmieter“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Münster, Urteil vom 14.07.2022
- 48 C 1463/20 -

Mietvertragliche Pflicht zur Übernahme des Winterdienstes durch Erdgeschossmieter schließt Umlage der Kosten auf andere Mieter aus

Unerheblichkeit anderweitiger mietvertraglicher Regelungen

Ist laut einem Wohnungsmietvertrag der Erdgeschossmieter zur Vornahme des Winterdienstes verpflichtet, können die Kosten des Winterdienstes nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Es ist dabei unerheblich, ob andere Mietverträge abweichende Regelungen enthalten. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 sollte die Mieterin einer Wohnung im Obergeschoss Kosten für den Winterdienst in Höhe von 81,64 € zahlen. Nach dem Mietvertrag war aber der Erdgeschossmieter bei Glatteis und Schnee zum Reinigen und Streuen aller zum Hausgrundstück gehörenden Bürgersteige sowie der Haus- und Hofzugänge verpflichtet. Die dadurch bedingten Kosten sollte der Erdgeschossmieter tragen. Die Mieterin weigerte sich daher die Kosten für den Winterdienst zu zahlen, woraufhin die Vermieterin Klage erhob.Das Amtsgericht Münster entschied gegen die Vermieterin.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 15.11.2005
- 14 C 384/05 -

Abstellen von Pflanzen und Pflanzentrögen auf Fensteraußenbänken sowie im Spritzschutzbereich unzulässig

Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache rechtfertigt Beseitigungs- und Unter­lassungs­anspruch

Stellt ein Wohnungsmieter Pflanzen und Pflanzentröge auf die nicht mitgemieteten Fensteraußenbänke sowie im Spritzschutzbereich des Hauses ab, liegt ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor. Dem Vermieter steht daher gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung Pflanzen und Pflanzentröge auf die Fensteraußenbänke sowie auf den aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich des Mehrfamilienhauses gestellt. Die Vermieterin sah darin einen vertragswidrigen Gebrauch und verlangte die Beseitigung der Pflanzen und Pflanzentröge. Da die Mieterin dem nicht nachkam, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wedding, Urteil vom 08.01.2014
- 15a C 583/12 -

Kein Anspruch des einzelnen Mieters auf Einfriedung der gesamten Wohnanlage bei Wildschweinbefall

Wildschweinbefall rechtfertigt ohne konkrete Beeinträchtigung keine Mietminderung

Wird eine Wohnanlage am Rande eines Waldes regelmäßig von Wildschweinen besucht, so steht einem Mieter kein Anspruch auf Einfriedung der gesamten Wohnanlage zu. Zudem besteht ohne eine konkrete Beeinträchtigung durch den Wildschweinbefall kein Recht zur Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Erdgeschosswohnung, zu der auch zwei Terrassen gehörten, ihre Miete. Zudem verlangten sie eine Einfriedung der gesamten Wohnanlage. Hintergrund dessen war, dass die am Rand eines Waldes liegende Wohnanlage regelmäßig von Wildschweinen besucht wurde. Die Vermieterin wies das Minderungsrecht sowie das Einfriedungsbegehren jedoch... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 25.07.2013
- 1 S 201/12 -

Erdgeschossmieter darf zum Winterdienst sowie zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden

Verpflichtung zum Abstellen der Wasserleitung bei "starkem Frost" unzulässig

Ein Erdgeschossmieter darf durch eine Regelung im Mietvertrag dazu verpflichtet werden den Winterdienst auszuführen sowie die Haustür nachts abzuschließen. Unzulässig ist dagegen die Verpflichtung bei "starkem Frost" die Wasserleitung abzustellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter der Erdgeschosswohnung durch entsprechende Regelungen im Mietvertrag dazu verpflichtet den Winterdienst durchzuführen, im Winter spätestens um 21 Uhr, im Sommer spätestens um 22 Uhr die Haustür abzuschließen sowie das Wasser im Keller bei "starkem Frost" abzustellen, die Leitung zu entleeren und alle Hausbewohner zu benachrichtigen. Einer... Lesen Sie mehr



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