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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Entzug der Waffenerlaubnis“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2023
- 7 A 111/22 -

Teilnehmer des „Schwarzen Blocks“ verliert kleinen Waffenschein

Teilnahme an Demonstration des „Schwarzen Blocks“ rechtfertigt Entzug des kleinen Waffenscheins

Wer an einer Demonstration des „Schwarzen Blocks“ teilnimmt, kann seine waffenrechtliche Erlaubnis verlieren. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungs­gericht entscheiden.

Der bisher waffenrechtlich nicht in Erscheinung getretene Kläger hat sich gegen den Widerruf seines „kleinen Waffenscheins“ gewandt. Diesen hatte ihm die Waffenbehörde entzogen, nachdem die Verfassungsschutzbehörde mitgeteilt hatte, dass der Kläger als jemand, der über mehrere Jahre Angehöriger der gewaltorientierten linksextremistischen Szene angehört, an der gewaltsam verlaufenden „Welcome-to-Hell“-Demonstration anlässlich des G 20-Gipfels in Hamburg im sogenannten „Schwarzen Block“ teilgenommen hatte. Der Kläger bestritt seine Teilnahme und trug vor, „nur als Zuschauer“ vor Ort gewesen zu sein.Das Verwaltungsgericht hielt dieses... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 24.10.2022
- 3 A 807/22 SN -

Montage einer Taschenlampe an Jagdgewehr kann Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach sich ziehen

Vorliegen einer verbotenen Waffe

Durch die Montage einer Taschenlampe an einem Jagdgewehr liegt eine verbotene Waffe vor, was den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse nach sich ziehen kann. Es besteht insofern eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Dies hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 wurde einem in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Mann die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen, weil er an einer Bockbüchsenflinte mit Klebeband eine Taschenlampe montiert hatte. Der Mann gab an, die Taschenlampe zum Zwecke von Zielübungen auf seinem Grundstück montiert zu haben. Die zuständige Behörde sah den Mann als waffenrechtlich... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.07.2022
- 6 S 988/22 -

Einstufung als Rechtsextremist begründet für sich genommen keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Keine Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft

Die Einstufung als Rechtsextremist durch den Verfassungsschutz reicht für sich genommen nicht aus, eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG zu begründen. Das Sympathisieren mit einer rechts­extremistischen Vereinigung lässt nicht den Schluss auf eine etwaige Gewaltbereitschaft zu. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2022 wurde einem Mann in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung die Waffenbesitzkarten entzogen. Begründet wurde dies damit, dass er vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wurde und er mit einer rechtsextremistischen Vereinigung sympathisiere. Der Mann beantragte wegen des Widerrufs der Waffenbesitzkarten Eilrechtsschutz.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 27.06.2019
- 5 K 1357/16.DA -

Entzug der Waffenbesitzkarte für Sportschützen gerechtfertigt

Waffenrechtliches Bedürfnis als aktiver Sportschütze nicht in ausreichendem Maße nachgewiesen

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat eine Entscheidung des Landkreises Offenbach bestätigt, in der dem Mitglied eines Schießsportvereins die im Jahr 1990 bzw. 2004 ausgestellten Waffenbesitzkarten für insgesamt acht Waffen (sechs Kurzwaffen, eine Repetierflinte und ein Wechselsystem) widerrufen wurden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Behörde den Kläger aufgefordert, den Fortbestand eines "waffenrechtlichen Bedürfnisses" für den Besitz seiner Waffen im Hinblick auf die regelmäßige Aus-übung des Schießsports zu belegen. Der Kläger legte daraufhin verschiedene Bescheinigungen vor, wonach er in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig als Schießleiter tätig geworden sei, regelmäßig... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018
- 7 A 11748/17 -

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit: Aufhebung der Waffen­besitzer­laubnis für Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC rechtmäßig

Mitgliedschaft rechtfertigt Annahme des missbräuchlichen Umgangs mit Waffen und Munition

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig sind, so dass die ihnen erteilten Waffen­besitzer­laubnisse aufzuheben sind.

In den drei zugrunde liegenden Berufungsverfahren wandten sich die Kläger gegen den Widerruf der ihnen erteilten Erlaubnis zum Besitz von Waffen. Der Widerruf wurde mit der Zugehörigkeit der Kläger zur Rockergruppierung Gremium MC begründet. Zwei der Kläger sind Mitglieder, der Dritte ist Ehrenpräsident eines "Chapter" - einer Ortsgruppe - dieser Gruppierung. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 18.11.2016
- 6 L 858/16 -

Mitgliedschaft in Rockerclub: Waffenscheinentzug rechtens

Gefahr der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung zu hoch

Zu Recht wurden einem Inhaber mehrerer Waffenscheine diese nunmehr wegen der Mitgliedschaft in dem Rockerclub "Gremium MC" entzogen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit den dagegen gerichteten Eilantrag des Waffenscheininhabers abgelehnt.

Dem Antragsteller im vorliegenden Verfahren fehle die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit. Es sei wahrscheinlich, dass er Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwende oder sie Unberechtigten überlasse. Der Rockerclub "Gremium MC" gehöre neben dem "Hells Angels MC", dem "Bandidos MC" und anderen zu den sog. "Outlaw Motorcycle Gangs" (OMCG), auch "1 %-er"-Clubs genannt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 16.09.2015
- 2 K 540/14 Ge -

Nicht-Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigt allein nicht den Widerruf der Waffenerlaubnis

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei zu erwartender gewaltsamer Durchsetzung der politischen Gesinnung

Erkennt der Besitzer einer Waffenerlaubnis die Bundesrepublik Deutschland nicht an und ist er Mitglied entsprechender Vereinigungen, so begründet dies für sich genommen noch keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Die Waffenerlaubnis kann aber dann widerrufen werden, wenn zu erwarten ist, dass die politische Gesinnung gewaltsam durchgesetzt werden soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2011 erfuhr die Waffenbehörde, dass der Besitzer einer Waffenerlaubnis Mitglied des "Weltweiten Verbandes deutscher Staatsbürger" war und zudem an einer Veranstaltung "Exilregierung Deutsches Reich" teilgenommen hatte. Ferner erhielt die Behörde Kenntnis davon, dass gegen den Waffenbesitzer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.10.2014
- BVerwG 6 C 30.13 -

Schuss­waffen­ge­brauch eines Waffenbesitzers unter Alkoholeinfluss lässt auf Unzuverlässigkeit schließen

Nicht sachgemäßer Umgang mit Waffen und Munition rechtfertigt Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis

Macht ein Waffenbesitzer in alkoholisiertem Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Jäger und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Er fuhr mit seinem Kraftfahrzeug von seinem Haus zu einem nahegelegenen Wald zur Jagd, nachdem er zuvor zwei Gläser Rotwein (0,5 l) und ein Glas Wodka (30 ml) getrunken hatte. Von einem Hochsitz aus erlegte er einen Rehbock mit einem Schuss. Auf der Rückfahrt wurde er von Polizeibeamten... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013
- 7 A 10715/13.OVG -

Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze gerechtfertigt

Ober­verwaltungs­gericht rügt Verstoß gegen wesentliche Auf­bewahrungs­vor­schriften

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn der Betroffene eine geladene Pistole unter seiner Bettmatratze aufbewahrt. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz.

Nach dem deutschen Waffengesetz bedarf nicht nur das Führen einer Waffe, sondern auch bereits deren Erwerb und Besitz einer Erlaubnis. Diese wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt. Bei einer vom beklagten Landkreis Trier-Saarburg angekündigten Überprüfung im Januar 2012 wurde festgestellt, dass der Kläger des zugrunde liegenden Fall eine geladene Pistole unter seiner Bettmatratze... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 19.06.2013
- 5 K 162/13.TR -

Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei Verstoß gegen die Aufbewahrungs­bestimmungen zulässig

Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze zeugt von waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, der gegen die im Waffengesetz vorgesehenen Aufbewahrungs­bestimmungen verstößt, ist unzuverlässig i.S.d. Waffengesetzes. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und damit die Rechtmäßigkeit eines vom Landkreis Trier-Saarburg verfügten Widerrufs einer Waffenbesitzkarte bestätigt.

Im zugrunde liegenden Streitfall waren bei einer Vor-Ort-Kontrolle beim betreffenden Waffenbesitzkarteninhaber zwei geladene Pistolen in einem nicht i.S.d. Vorschriften des Waffengesetzes klassifizierten Innentresor und eine weitere geladene Pistole unter der Bettmatratze gefunden worden, woraufhin der beklagte Landkreis Trier-Saarburg den Widerruf der Waffenbesitzkarte verfügte und... Lesen Sie mehr