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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Energieerzeugung“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.05.2022
- 1 BvR 1187/17 -

BVerfG: Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig

Eingriff in die Berufsfreiheit der Vorhabenträger gerechtfertigt

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetz - BüGembeteilG) ganz überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

.Nach § 3 BüGembeteilG dürfen in Mecklenburg-Vorpommern Windenergieanlagen nur durch eine „Projektgesellschaft“ errichtet und betrieben werden, die ausschließlich der Erzeugung von Windenergie dient. Der Vorhabenträger hat gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BüGembeteilG den „Kaufberechtigten“ mindestens 20 % der Anteile an der Projektgesellschaft anzubieten. Kaufberechtigt sind Personen, die in einer Entfernung von nicht mehr als fünf Kilometer vom Standort des Windparks leben und diejenigen Gemeinden, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet oder die nicht mehr als fünf Kilometer vom Standort entfernt liegen. Der Vorhabenträger kann stattdessen als „wirtschaftliche... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.12.2013
- 1 BvR 3139/08 und 1 BvR 3386/08 -

Kein Recht auf Heimat: BVerfG erkennt "Braunkohlentagebau Gartzweiler II" als Gemeinwohlziel an

BVerfG stärkt aber gleichzeitig den Rechtschutz bei Enteignung und Umsiedlungen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat den Rechtsschutz gegen Großvorhaben gestärkt, die mit Umsiedlungen und Enteignungen verbunden sind. Bereits bei der Vorhabenzulassung ist eine Gesamtabwägung aller öffentlichen und privaten Belange erforderlich, die für und gegen das Vorhaben sprechen. Diese Gesamtabwägung ist Aufgabe der Fachbehörden und vorrangig von den Fachgerichten zu überprüfen; das Bundes­verfassungs­gericht beschränkt sich auf eine Kontrolle unter verfassungs­rechtlichen Aspekten. Rechtsschutz muss den Betroffenen bereits gegen die Vorhabenzulassung gewährt werden. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Garzweiler genügt den verfassungs­rechtlichen Anforderungen, nicht aber die darauf aufbauende konkrete Enteignung eines Natur­schutz­verbandes. Insoweit verbleibt es jedoch bei einer Feststellung der Grund­rechts­verletzung, da die Klage auch bei Zurückverweisung an die Fachgerichte keinen weitergehenden Erfolg haben könnte.

Dem Braunkohlentagebau Garzweiler in Nordrhein-Westfalen liegen Braunkohlenpläne aus dem Jahr 1984 und aus den Jahren 1994/1995 zugrunde. Mit Bescheid vom 22. Dezember 1997 ließ das Bergamt Düren den „Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Garzweiler I/II“ zu.Der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 3139/08 ist Eigentümer eines im Abbaugebiet liegenden Grundstücks im... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.03.2013
- II R 55/11 -

Keine Kfz-Steuerbefreiung bei Verwendung einer Zugmaschine für Biogasanlage

Biogasanlage eines Land- oder Forstwirts mit Einsatz der gesamten Ernte zur Energieerzeugung stellt einheitlichen Gewerbetrieb dar

Eine Zugmaschine, die in einem ausschließlich der Energieerzeugung in einer Biogasanlage dienenden Betrieb eingesetzt wird, ist nicht von der Kfz-Steuer befreit. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erzeugte in seiner Biogasanlage Strom, der entgeltlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist wurde. Die dazu erforderliche Biomasse baute er unter Einsatz der Zugmaschine auf einer Fläche von 64 ha an und verwertete seine gesamte Ernte zur Stromerzeugung.Nach § 3 Nr. 7 Buchst. a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist das... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.12.2012
- XI R 3/10 -

BFH zur Energieerzeugung durch Blockheizwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus

Verwendung erzeugter Energie für eigenen Bedarf als Entnahme der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen

Der Betreiber eines Blockheizkraftwerks im selbstgenutzten Einfamilienhaus ist umsatzsteuerrechtlich Unternehmer, wenn er den Strom teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist. Damit bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung.

Der BFH hat zudem entschieden, dass die Verwendung der erzeugten Energie (Strom und Wärme) für den eigenen Bedarf dann als sog. Entnahme der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist, wenn - wie im Streitfall - der Unternehmer die auf den Anschaffungskosten des Blockheizkraftwerks ruhende Umsatzsteuerbelastung als Vorsteuerabzug steuerlich geltend gemacht hat. Diese Entnahmebesteuerung gilt... Lesen Sie mehr




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