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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „embryonale Stammzellen“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2020
- III ZR 55/19 -

Embryotransfer in der Pferdezucht: Eigentümer einer Mutterstute muss nicht Züchter sein

BGH zum Begriff des Züchters eines aus einem Embryotransfer gewonnenen Fohlens

Der Bundesgerichtshof hatte darüber entschieden, wer der Züchter eines Fohlens ist, wenn derjenige, bei dem eine in fremdem Eigentum stehende Stute untergestellt ist, diese entsprechend einer Vereinbarung mit der Eigentümerin der Stute auf seine Kosten decken und die befruchtete Eizelle im Wege des Embryotransfers in eine ihm gehörende Austragungsstute einsetzen lässt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin des höchst erfolgreichen Dressurpferdes "Weihegold". Sie brachte die Stute 2011 auf den Hof des Beklagten zu 3 und vereinbarte mit ihm, dass das Pferd von ihm zur Grand-Prix-Reife ausgebildet wird. Der Beklagte zu 3 übernahm die Kosten für Pflege, Unterbringung und Beritt. Im Gegenzug räumte die Klägerin ihm das Recht ein, alle ein bis zwei Jahre einen Embryo aus "Weihegold" zu entnehmen, um hierdurch Fohlen zu gewinnen.Im Jahr 2012 ließ der Beklagte zu 3 "Weihegold" durch den Hengst "Apache" besamen, nach zwölf Tagen die befruchtete Eizelle entnehmen und einer in... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.06.2018
- 2 UF 194/16 -

Vater­schafts­anfechtung nach Embryonenspende möglich

Früher erteilte Zustimmungen entfalten keine Wirksamkeit für späteren erfolgreichen Befruchtungsversuch nach Trennung der Eheleute

Das Oberlandesgericht am Main hat bekräftigt, dass die Anfechtung der Vaterschaft für ein im Wege der - in Deutschland unzulässigen - Embryonenspende gezeugtes Kind möglich ist, wenn der Anfechtende nicht in den konkreten Befruchtungsvorgang eingewilligt hat und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits zuvor gescheitert war.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller und die Mutter eines im Sommer 2013 geborenen Kindes waren seit 2002 verheiratet. Sie trennten sich im Sommer 2011 und sind seit Sommer 2014 geschieden. Das Kind wurde durch künstliche Befruchtung gezeugt. Samen und Eizelle stammten von dritten Personen ab. Der Embryo wurde der Kindesmutter in Tschechien eingepflanzt. Sie... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.01.2017
- 1 BvR 2322/16 -

Verfassungs­beschwerde gegen Versagung der Vaterschafts­feststellung an im Ausland eingefrorenen Embryonen erfolglos

Gründe für Sicherung des Schutzes von Embryonen durch pränatale Vaterschafts­feststellung nicht plausibel dargelegt

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Ablehnung wendet, den Beschwerdeführer als Vater von mehreren in einer kalifornischen Fort­pflanzungs­klinik kryokonservierten Embryonen festzustellen. Der Bundesgerichtshof hatte die Rechtsbeschwerde hiergegen zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens lebt mit seinem Partner und zwei im Jahr 2012 von einer Leihmutter in Kalifornien geborenen Töchtern im gemeinsamen Haushalt. Die Töchter wurden mit den Spermazellen des Beschwerdeführers und Eizellen einer Spenderin künstlich erzeugt. Parallel dazu sind weitere Embryonen entstanden, die in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.12.2014
- C-364/13 -

Unbefruchtete Eizellen, die sich nicht zum Menschen entwickeln können, sind nicht als "menschlicher Embryo" einzustufen

EuGH definiert Begriff des "menschlichen Embryos" für Verwendung von Eizellen zu patentfähigen industriellen oder kommerziellen Zwecken

Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, ist kein menschlicher Embryo im Sinne der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Daher ist die Verwendung eines solchen Organismus zu industriellen oder kommerziellen Zwecken grundsätzlich patentierbar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Die Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen* sieht vor, dass die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken nicht patentierbar ist. Nach dem Urteil "Brüstle" des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2011 umfasst der Begriff "menschlicher Embryo" unbefruchtete menschliche Eizellen, die im Wege der Parthenogenese** zur Teilung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.11.2012
- X ZR 58/07 -

Patent zur Gewinnung von Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen bei Zerstörung von Embryonen nichtig

Bundesgerichtshof entscheidet über Patentierung von neuralen Vorläuferzellen

Der Bundesgerichtshof hat ein Patent zur Gewinnung neuraler Vorläuferzellen für nichtig erklärt, soweit Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen umfasst sind, bei deren Gewinnung Embryonen zerstört worden sind. Der Patentschutz bleibt hingegen bestehen, soweit menschliche embryonale Stammzellen durch andere Methoden gewonnen werden.

Im zugrunde liegenden Falls wurde das Patent, dessen Rechtsbestand zu beurteilen war, am 19. Dezember 1997 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet und von diesem am 29. April 1999 erteilt. Es betrifft so genannte neurale Vorläuferzellen und ihre Verwendung zur Therapie von neuralen Defekten bei Tieren und Menschen. Nach den Ausführungen in der Patentschrift stellt die Behandlung... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.10.2011
- C-34/10 -

EuGH: Kein patentrechtlicher Schutz für Verwendung menschlicher Embryonen bei wissenschaftlicher Forschung

Verfahren zur Entnahme von Stammzellen, das Zerstörung des Embryos nach sich zieht, ist von Patentierung auszuschließen.

Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen Embryo im Blastozystenstadium gewonnen werden, die Zerstörung des Embryos nach sich zieht, ist von der Patentierung auszuschließen. Die Verwendung zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, die auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen anwendbar ist, kann Gegenstand eines Patents sein, aber seine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung ist nicht patentierbar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Oliver Brüstle ist Inhaber eines im Dezember 1997 angemeldeten Patents, das isolierte und gereinigte neurale* Vorläuferzellen** betrifft, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen hergestellt und zur Behandlung neurologischer Erkrankungen verwendet werden. Nach Angaben von Herrn Brüstle gibt es bereits klinische Anwendungen, u. a. bei Patienten, die an Parkinson erkrankt sind.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.11.2009
- Xa ZR 58/07 -

BGH zur Erteilung von Patenten die gegen öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstoßen würden

Fragen zur Auslegung der Biopatentrichtlinien zur Vorabentscheidung dem EuGH vorgelegt

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zu klären ist die Auslegung der Biopatentrichtlinien hinsichtlich der möglichen Erteilung von Patenten, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würden.

Der beklagte Patentinhaber, Prof. Dr. Brüstle, ist Inhaber eines vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilten Patents, das isolierte und gereinigte neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung aus embryonalen Stammzellen sowie die Verwendung der neuralen Vorläuferzellen zur Therapie von neuralen Defekten betrifft.Nach den Ausführungen in der Patentschrift... Lesen Sie mehr