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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Elternteilzeit“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.03.2018
- 11 Ca 7300/17 -

Antrag auf Teilzeit­beschäftigung in der Elternzeit kann nicht mit Verweis auf ersatzweise eingestellte Vertretungskraft abgelehnt werden

Arbeitgeber darf Teilzeitantrag in der Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht ohne weiteres einen Teilzeitantrag in der Elternzeit unter Berufung auf die Einstellung einer Vertretungskraft für die Dauer der Elternzeit ablehnen kann.

Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens war die auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit gerichtete Klage einer Arbeitnehmerin. Der Arbeitgeber hatte bereits vor dem Mutterschutz der Arbeitnehmerin eine Ersatzkraft für die geplante aber noch nicht beantragte Elternzeit eingestellt, um eine Einarbeitung zu ermöglichen. Als die Arbeitnehmerin nach der Geburt des Kindes Elternzeit beantragte, kündigte sie zugleich an, im zweiten Jahr der Elternzeit in Teilzeit mit 25 Stunden pro Woche arbeiten zu wollen. Als die Klägerin mit diesem Wunsch im zweiten Jahr der Elternzeit erneut auf den Arbeitgeber zukam, lehnte dieser die begehrte Teilzeitbeschäftigung... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.07.2015
- C-222/14 -

Vater darf Recht auf Elternurlaub nicht wegen nicht erwerbstätiger Ehefrau versagt werden

Recht auf Elternurlaub darf nicht von Situation des Ehegatten abhängig gemacht werden

Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht arbeiten, ein Elternurlaub versagt wird, verstoßen gegen Unionsrecht. Das Recht auf Elternurlaub ist ein individuelles Recht, das nicht von der Situation des Ehegatten abhängen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Nach griechischem Recht hat ein Beamter keinen Anspruch auf bezahlten Elternurlaub, wenn seine Ehegattin nicht erwerbstätig ist, es sei denn, sie kann wegen einer schweren Erkrankung oder Verletzung den Erfordernissen der Kinderbetreuung nicht nachkommen.Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte Konstantinos Maïstrellis, Richter in Griechenland, Ende 2010 bezahlten... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.06.2011
- 1 BvR 2712/09 -

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Berücksichtigung der Elternzeit bei Berechnung des Elterngeldes erfolglos

Regelungen zur Berechnung von Elterngeld verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Die Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ergibt sich auch nicht daraus, dass Eltern, die über die Bezugszeit des Elterngeldes hinaus Elternzeit wahrnehmen, für ein weiteres Kind unter Umständen ein geringeres Elterngeld erhalten als Eltern, die nach der Bezugszeit des Elterngeldes für das vorherige Kind Einkommen erzielt haben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Elterngeld wird in Höhe von 67 % des in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Erwerbseinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für zwölf oder vierzehn volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Bei der Bestimmung der für die Einkommensermittlung maßgeblichen... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.2010
- 3 SaGa 14/10 -

LAG Schleswig-Holstein: Teilzeitbeschäftigte können nicht pauschal zur Arbeit in der Nachmittagsschicht verpflichtet werden

Arbeitgeber muss konkrete Umstände für nicht mögliches Teilzeitverlangen in Vormittagsschicht anführen und beweisen

Einem Teilzeitwunsch muss unter Umständen auch dann stattgegeben werden, wenn die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit dazu führt, dass nicht im betriebsüblichen Wechsel in Vormittags- und Nachmittagsschicht gearbeitet wird. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Die Arbeitnehmerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 1999 bei der Beklagten als Änderungsschneiderin tätig. Nach der Geburt ihrer Tochter befand sie sich bis zum 16. Dezember 2010 in Elternzeit. Nachdem sie für ihr Kind für drei Tage in der Woche einen Platz in einer Kindertagesstätte von 7 Uhr bis 16 Uhr gefunden hatte, teilte sie ihrem Arbeitgeber erst ohne konkretere Angaben... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.06.2007
- 9 AZR 82/07 -

Bundesarbeitsgericht zum Anspruch auf Elternteilzeit bei Einstellung einer "Ersatzkraft"

Elternteilzeit darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden

Der Arbeitgeber darf die Elternteilzeit einem Arbeitnehmer nur aus dringenden betrieblichen Gründen verwehren. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Solche Gründe könnten u. a. vorliegen, wenn der Arbeitsplatz nicht teilbar ist, der Arbeitnehmer mit der verringerten Arbeitszeit nicht eingeplant werden kann oder keine Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Der Anspruch auf Elternzeit dürfe vom Arbeitgeber auch nicht mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass eine Ersatzkraft in Vollzeit eingestellt worden sei.

Nach § 15 Abs. 6 BEEG/BErzGG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber während der Elternzeit Anspruch auf eine zweimalige Verringerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dieser Anspruch auf sog. Elternteilzeit kann erstmals geltend gemacht werden, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer verbindlich festgelegt hat, für welche Zeiträume Elternzeit „verlangt“... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.02.2006
- 9 Sa 1601/04 -

Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit möglich

Bäckerei wird durch 19-Stunden-Woche nicht in der Organisation beeinträchtigt

Der Arbeitgeber kann das Begehren der Arbeitnehmerin auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit nicht mit der Begründung ablehnen, der Arbeitplatz der Arbeitnehmerin sei nicht vertretungsweise neu besetzt, sondern durch anderweitige Verteilung der Arbeit wegrationalisiert worden.

Die Klägerin ist seit dem 01.08.1983 bei der Beklagten, die sich als eingetragene Genossenschaft mit dem Großhandel für den Bedarf des Bäcker- und Konditorenhandwerks befasst, zuletzt als kaufmännische Angestellte in Vollzeit in der Abteilung Verkauf/Einkauf und dort im Bereich Einkauf Süß- und Handelswaren tätig. Im Sommer 2003 wurde die Klägerin schwanger. Mit Schreiben vom 30.12.2003 meldete sie... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2005
- 9 AZR 233/04 -

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, sind nicht gehindert, im Laufe der Elternzeit die Verringerung ihrer Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 bis Abs. 7 BErzGG zu beantragen. Das ist auch dann zulässig, wenn zunächst nur die völlige Freistellung von der vertraglichen Arbeit (Elternzeit) in Anspruch genommen und keine Verringerung der Arbeitszeit (Elternteilzeit) beantragt worden war.

Hat der Arbeitgeber für die Dauer der Elternzeit eine Vollzeitvertretung eingestellt, die nicht bereit ist, ihre Arbeitszeit zu verringern, und sind auch andere vergleichbare Mitarbeiter zu keiner Verringerung ihrer Arbeitszeit bereit, so kann sich der Arbeitgeber in der Regel auf dringende betriebliche Gründe berufen, die dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2004
- 3 Sa 44/03 -

Kein Anspruch auf Teilzeit, wenn bereits Elternzeit mit völliger Suspendierung der Arbeitspflicht geltend gemacht worden ist.

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Klägerin, die nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit unter zunächst völliger Freistellung von der Arbeit beantragt hatte, zu einem späteren Zeitpunkt vom Beklagten verlangen kann, dass er der Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung durch die Klägerin im Sinne des § 15 Abs. 4 bis 7 BErzGG zustimmt.

Nach der Geburt ihres Kindes am 29.06.02 teilte die bis dahin in Vollzeit beschäftigte Klägerin dem Beklagten mit Schreiben vom 10.07.02 mit, sie beabsichtige im Anschluss an die 8-wöchige Mutterschutzfrist Elternzeit für drei Jahre in Anspruch zu nehmen. Der Beklagte stellte daraufhin einen vollzeitbeschäftigten Elternzeitvertreter befristet für die Elternzeit der Klägerin ein. Mit... Lesen Sie mehr