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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eizellenspende“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2017
- II-1 UF 10/16 -

Adoption eines Kindes nach Leihmutterschaft richtet sich allein nach Kindes­wohl­gesichts­punkten

Strenger Maßstab des § 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB kommt nicht zur Anwendung

Die Adoption eines Kindes, welches mit Hilfe einer Leihmutter unter Verwendung einer anonymen Eizellenspende geboren wird, richtet sich allein nach Kindes­wohl­gesichts­punkten gemäß § 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB. Der strenge Maßstab des § 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB kommt nicht zur Anwendung. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 gebar eine US-Amerikanische Leihmutter für ein deutsches, homosexuelles Paar Zwillinge. Bei der künstlichen Befruchtung wurden Samenzellen eines der Lebenspartner und eine anonyme Eizelle verwendet. Der Lebenspartner erkannte mit Zustimmung der Leihmutter die Vaterschaft an. Der andere Partner beantragte im Juni 2014 die Adoption der Kinder. Die Kinder lebten seit ihrer Geburt mit dem Paar zusammen.Das Amtsgericht Düsseldorf wies den Antrag auf Adoption zurück. Es wertete die Leihmutterschaft als sittenwidrige Vermittlung eines Kindes zum Zwecke der Adoption... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2017
- IV ZR 141/16 -

Private Krankenversicherung muss Kosten für künstliche Befruchtung mittels Eizellspende im Ausland nicht übernehmen

Bundesgerichtshof zum Versicherungsschutz bei Eizellspende

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die private Krankheits­kosten­versicherung nicht die Kosten für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende übernehmen muss. Der Versicherer hat lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen zu ersetzen, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. Dies ist bei einer im Ausland vorgenommenen Eizellspende mit In-vitro-Fertilisation-Behandlung sowie verlängerter Embryokultivierung nicht der Fall.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war kinderlos. Im Jahr 2012 begab sie sich in die Tschechische Republik zu einem Zentrum für In-vitro-Fertilisation (IVF). Dort wurden mehrere Versuche einer Eizellspende mit IVF-Behandlung sowie verlängerter Embryokultivierung (Blastozystentransfer) durchgeführt. Den Spenderinnen wurden jeweils Eizellen entnommen, von denen jeweils einige... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.10.2015
- I ZR 225/13 -

Werbung für Vor­bereitungs­handlungen für Eizellspende bei in Deutschland niedergelassenen Ärzten wett­bewerbs­rechtlich zulässig

Bundesgerichtshof zur Frage der Zulässigkeit einer Werbung in Deutschland für eine Eizellspende

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass kein wett­bewerbs­rechtlicher Unterlassungs­anspruch besteht, wenn für Vor­bereitungs­handlungen für eine Eizellspende in Deutschland geworben wird.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein an einem Institut für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie in der Tschechischen Republik tätiger Facharzt für Gynäkologie und Frauenheilkunde. Auf einer Informationsveranstaltung in Hamburg im März 2008 zur Reproduktionsmedizin wies er darauf hin, dass in der Tschechischen Republik Eizellspenden anders als in Deutschland nicht... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2015
- 2 K 2323/12 -

Künstliche Befruchtung im Ausland: Kosten für Eizellenspende werden nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt

Durchgeführte Maßnahmen sind in Deutschland nach dem Embryonen­schutz­gesetz strafbar

Aufwendungen für die künstliche Befruchtung mit einer gespendeten Eizelle im Ausland, die dort - anders als in Deutschland - nicht verboten ist, können steuerlich nicht als sogenannte außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die in ihrer Fruchtbarkeit eingeschränkte Klägerin hatte sich in Spanien einen Embryo in die Gebärmutter einsetzen lassen, der durch die künstliche Befruchtung einer gespendeten Eizelle mit dem Samen ihres Ehemannes entstanden war. Die hierfür aufgewendeten Kosten machte sie steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend. § 33 des... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.08.2012
- 2-09 T 50/11 -

Adoption: Eizellenspende und Leihmutterschaft stellen keine gesetzeswidrige oder sittenwidrige Vermittlung eines Kindes dar

§ 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB findet daher keine Anwendung

Kommt ein Kind durch eine Eizellenspende und einer Leihmutterschaft zur Welt, so ist darin keine Mitwirkung an der gesetzeswidrigen oder sittenwidrigen Vermittlung eines Kindes zusehen. § 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB ist daher nicht anzuwenden. Die Zulässigkeit der Adoption richtet sich allein danach, ob sie dem Kindeswohl dient (§ 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall befruchtete ein nach kanadischem Recht verheiratetes homosexuelles Ehepaar in den USA anonym gespendete Eizellen je zur Hälfte mit ihrem Samen im Wege der In-Vitro-Fertilisation. Die so befruchteten Eizellen wurden in einer Leihmutter eingesetzt. Diese trug daraufhin zwei Kinder aus. Das Ehepaar zog mit den zwei Kindern nach Deutschland um. Dort wollte... Lesen Sie mehr




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