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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eisbeseitigung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.11.2014
- 6 U 92/12 -

Hobelspäne sind kein geeignetes Streumittel für eisglatten Gehweg

Eigentümer und Mieter haben 50 % eines durch einen Sturz entstandenen Schadens zu verantworten

Hobelspäne ohne abstumpfende Wirkung sind keine geeigneten Streumittel für einen eisglatten Gehweg. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm in dem Schadens­ersatz­prozess einer auf einem eisglatten Gehweg gestürzten Fußgängerin und verurteilte die für die Verkehrs­sicherungs­pflicht Verantwortlichen in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Arnsberg zur Zahlung von Schadensersatz.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1954 geborene Klägerin aus Möhnesee stürzte im Januar 2011 auf dem Gehweg der Poststraße vor dem an die Zweitbeklagte vermieteten Haus der Erstbeklagten. Den eisglatten Gehweg hatte die Zweitbeklagte mit Hobelspänen abgestreut. Bei dem Sturz brach sich die Klägerin einen Oberarm. Ihre Verletzung musste in der Folgezeit operiert werden. Im vorliegenden Prozess hat die Klägerin die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten begehrt, ihr die sturzbedingten, derzeit noch nicht näher zu beziffernden Schäden zu ersetzen. Die Beklagten haben gemeint, ihrer winterlichen Streupflicht mit dem Aufbringen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2004
- 7 U 94/03 -

Hinweisschild "Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut" beseitigt nicht Winterdienstpflicht auf einem Kundenparkplatz

Schaffung eines gefahrlosen Zugangs zum bzw. vom Auto weg

Der Verkehrssicherungspflichtige muss bei einem Kundenparkplatz das gefahrlose Verlassen des Parkplatzes bzw. das gefahrlose Erreichen des PKW gewährleisten. Ein Hinweisschild auf Nichträumung und -bestreuung beseitigt diese Pflicht nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall nahm der Kläger die Beklagte wegen eines Unfalls auf Schadenersatz in Anspruch. Er stürzte infolge von Eisglätte morgens auf dem Parkplatz eines Hauptbahnhofs. Am Parkplatz war ein Schild angebracht mit der Aufschrift "Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut". Das Landgericht Mannheim wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.08.2009
- VI ZR 163/08 -

Winterdienst: Grundsätzlich keine nächtliche Streupflicht auf Straßen

Ausnahme bei größeren Verkehrsaufkommen

In den Nachtstunden besteht nur dann eine Streupflicht, wenn mit einem entsprechenden Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall nahm die Klägerin die beklagte Gemeinde wegen eines Glatteisunfalls auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Der Unfall geschah gegen 4.30 Uhr auf einer Anliegerstraße während die Klägerin Zeitung austrug. Das Landgericht Cottbus wies die Klage ab. Die Berufung der Klägerin blieb erfolglos. Die Revison wurde nicht zugelassen. Dagegen richtete sich... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008
- 2 U 8/07 -

Winterdienst: Räum- und Streupflicht auf Gehwegen nur bei allgemeiner Glättebildung

Vereinzelte Glättestellen begründen noch keine Winterdienstpflicht

Eine Räum- und Streupflicht für Bürgersteige setzt eine allgemeine Glättebildung voraus. Vereinzelte Glättestellen genügen zur Annahme der Winterdienstpflicht noch nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der beklagten Gemeinde Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Verletzung winterdienstlicher Verkehrssicherungspflichten. Die Klägerin war Zeitungszustellerin. Im Rahmen der Zustellung rutschte sie in einer Anliegerstraße auf einer Glatteisstelle aus und verletzte sich. Der Unfall ereignete sich gegen 4.30 Uhr. Ein Fußgängerweg war... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 19.09.2011
- 414 C 5891/11 -

Vermieter muss die Übertragung der Winterdienstpflicht auf eine Firma begründen

Pauschales Abstellen auf ordnungsgemäße Durchführung der Winterdienstpflicht durch eine Winterdienst-Firma genügt nicht

Beauftragt der Vermieter auf Kosten der Mieter eine Winterdienst-Firma mit der Schnee- und Eisbeseitigung, so muss er dies begründen. Dass die Firma den Winterdienst ordnungsgemäß durchführt, genügt nicht zur Begründung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Vermieter verlangte von den Mietern die Zahlung von Winterdienstkosten. Der Vermieter hatte die Winterdienstpflicht an eine Firma vergeben und dies durch Schreiben den Mietern mitgeteilt. Die Schnee- und Eisbeseitigung musste bis dahin laut Mietvertrag von den Mietern vorgenommen werden. Die Änderung der mietvertraglichen Pflicht beruhte... Lesen Sie mehr




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