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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eintagsküken“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.05.2016
- 4 Ws 113/16 -
Keine Strafbarkeit der Tötung von männlichen Eintagsküken
Fehlende Strafbarkeit wegen Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes)
Die Tötung von männlichen Eintagsküken durch einen Geflügelzuchtbetreiber ist nicht gemäß § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) strafbar. Denn zum einen besteht dafür ein vernünftiger Grund. Zum anderen bedarf die Änderung einer jahrelangen Straflosigkeit der Tötung gemäß Art. 103 Abs. 2 GG einer gesetzgeberischen Entscheidung über die Strafbarkeit. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Geflügelzuchtbetreiber wurde wegen der Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG) angeklagt, da er männliche Eintagsküken tötete. Das Landgericht Münster ließ jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zu, da es keine Strafbarkeit sah. Aufgrund der jahrzehntelangen Straflosigkeit der Tötung, bedürfe es seiner Ansicht nach gemäß Art. 103 Abs. 2 GG einer gesetzgeberischen Entscheidung über die Strafbarkeit. Zudem bestehe ein vernünftiger Grund für die Tötung von männlichen Eintagsküken. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Münster, Urteil vom 07.03.2016
- 2 KLs 7/15 -
Tötung von männlichen Eintagsküken nicht strafbar
Keine Strafbarkeit wegen Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes)
Die Tötung von männlichen Eintagsküken durch einen Geflügelzuchtbetreiber ist nicht gemäß § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) strafbar. Aufgrund der jahrzehntelangen Straflosigkeit der Tötung, bedarf es gemäß Art. 103 Abs. 2 GG einer gesetzgeberischen Entscheidung über die Strafbarkeit. Zudem besteht ein vernünftiger Grund für die Tötung von männlichen Eintagsküken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Landgericht Münster über die Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Ein Geflügelzuchtbetreiber wurde wegen der Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG) angeklagt, da er männliche Eintagsküken tötete.Das Landgericht Münster entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
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