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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einspruchsrücknahme“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 26.10.2021
- 144 C 126/21 -

Rücknahme eines Einspruchs gegen Strafbefehl wegen Fahrerfluchts begründet kein Schuldeingeständnis

Haft­pflicht­versicherung kann aufgrund Einspruchsrücknahme kein Versicherungsschutz ablehnen

Die Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort stellt kein Schuldeingeständnis dar. Die Haft­pflicht­versicherung kann daher den Versicherungsschutz wegen der Einspruchsrücknahme nicht ablehnen. Dies hat das Amtsgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 kam es in Koblenz zu einem Verkehrsunfall als die Fahrerin eines Transporters beim Abbiegen einen geparkten Pkw touchierte. Die Fahrerin bemerkte die Kollision nach eigenen Angaben nicht und fuhr daher weiter. Gegen die Fahrerin erging wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein Strafbefehl. Den dagegen eingelegten Einspruch nahm sie wieder zurück. Die Haftpflichtversicherung der Fahrerin glich den Unfallschaden in Höhe von fast 7.000 EUR aus und klagte anschließend auf Rückerstattung der Versicherungsleistung. Die Versicherung warf der Fahrerin wegen der Fahrerflucht eine Obliegenheitsverletzung... Lesen Sie mehr

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Niedersächsisches Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 03.05.2021
- 9 K 168/20 -

Wirksame Einspruchsrücknahme am Tag der Bekanntgabe der verbösernden Einspruchs­entscheidung außerhalb der Drei-Tages-Fiktion

Niedersächsisches FG zur zeitlichen Gültigkeit einer Einspruchsrücknahme

Das Niedersächsische FG hat - soweit ersichtlich - als erstes Finanzgericht zu der Frage Stellung genommen, ob eine Einspruchsrücknahme (§ 362 Abs. 1 AO) auch dann noch bis zum Ablauf des Tages des tatsächlichen Zugangs der verbösernden Einspruchs­entscheidung wirksam ist, wenn deren Bekanntgabe nach Ablauf der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erfolgt. Zuvor hatte der Bundesfinanzhof bereits mit Urteil vom 26.2.2002 entschieden, dass - bei Zugang der verbösernden Einspruchs­entscheidung innerhalb der Drei-Tages-Bekanntgabefrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO - eine vorherige Kenntnis des Inhalts unschädlich und Rücknahme des Einspruchs noch bis zum Ablauf der Drei-Tages-Frist zulässig ist.

Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatten die steuerlichen Berater des Klägers - nach vorheriger Androhung einer Verböserung durch das beklagte Finanzamt (FA) - den Einspruch am 22.10.2019 (Faxeingang beim FA um 18.57 Uhr) zurückgenommen. Nachdem das FA den Kläger auf die vermeintlich zuvor erfolgte Bekanntgabe mit Ablauf des drittens Tages nach der Aufgabe zur Post (21.10.2019) und... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.12.2012
- 1 BvL 18/11 -

Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen soll Unternehmen von rechtsmiss­bräuchlichen Einspruchs­erhebungen zur Erzielung finanzieller Vorteile abhalten

Die gesetzlich angeordnete Verzinsung von Kartellgeldbußen, die durch einen Bescheid der Kartellbehörde festgesetzt worden sind, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die entsprechende Regelung aus dem Gesetz gegen Wettbewerbs­beschränkungen zur verfassungs­rechtlichen Prüfung vorgelegt. Diese verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen die Garantie effektiven Rechtsschutzes.

Gemäß § 81 Abs. 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind seit 2005 Geldbußen wegen Kartellordnungswidrigkeiten in bestimmten Fällen zu verzinsen. Die Zinsverpflichtung betrifft nur Geldbußen, die gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen in einem Bußgeldbescheid der Kartellbehörde festgesetzt worden sind. Der jährliche Zinssatz beträgt - entsprechend... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.11.2010
- 3 K 682/08 E -

FG Münster: Hinzuziehung auch bei Zusammenveranlagung von Ehegatten

Trotz Einspruchsrücknahme des einen Ehegatten ist Hinzuziehung gemäß § 174 Abs. 5 AO zulässig

Auch bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung ist die Hinzuziehung eines Ehegatten zum Einspruchsverfahren des anderen Ehegatten rechtmäßig. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Im Streitfall hatten die Klägerin und der mit ihr zusammen veranlagte Ehemann gegen den Einkommensteuerbescheid des Jahres 1998 Einspruch eingelegt. Hierbei war streitig, ob ein Veräußerungsgewinn der Klägerin oder aber ihrem Ehemann steuerlich zuzurechnen war. Nachdem das Finanzamt mitgeteilt hatte, dass der Gewinn - anders als die bisherige steuerliche Beurteilung - der Klägerin zugeordnet... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2010
- 12 K 12126/10 -

Zu den Anforderungen an die Unwirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs gegen Steuerbescheid

Androhung und Durchführung eines Steuerstrafverfahrens keine unzulässige Einwirkung der Behörde

Mit den Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Einspruchsrücknahme gegen einen Steuerbescheid musste sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg befassen.

Ein Steuerpflichtiger, der sich gegen seinen Steuerbescheid zur Wehr setzen will, tut dies zunächst mit einem an das zuständige Finanzamt zu richtenden Einspruch. Nimmt der Steuerpflichtige den Einspruch später zurück, etwa weil er die Erfolgsaussicht als nicht gegeben ansieht, wird der Bescheid bestandskräftig und kann im Regelfall nicht mehr geändert werden. Das gilt allerdings dann... Lesen Sie mehr




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