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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einfädeln“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.05.2018
- 4 RBs 117/18 -

OLG Hamm zur Vorfahrtsregelung bei der Autobahnauffahrt beim "Stop-and-Go-Verkehr"

Vorfahrtsregelung findet erst bei längerem Stehen des Verkehrs auf der durchgehenden Fahrbahn keine Anwendung mehr

Die Vorfahrtsregel des § 18 Abs. 3 StVO (Straßen­verkehrs­ordnung), nach der der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt vor Fahrzeugen hat, die auf die Fahrbahn auffahren wollen, gilt auch bei sogenanntem "Stop-and-Go-Verkehr". Erst wenn der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn in der Weise zum Stehen gekommen ist, dass mit einer erneuten Fahrbewegung in kürzerer Frist nicht zu rechnen ist, findet diese Vorfahrtsregelung keine Anwendung mehr. Fahrzeugführer, die in dieser Situation auf die Fahrbahn einer Autobahn aufgefahren, haben aber das Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 45 Jahre alte Betroffene aus Ludwigshafen wollte im Mai 2017 mit einem Pkw BMW vom Rasthof Siegerland auf die Autobahn A 45 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main auffahren. Auf der Autobahn staute sich der Verkehr. Vor dem Betroffenen fuhr ein weiterer Pkw, dem es gelang, in eine Lücke zwischen zwei Sattelzügen auf die rechte durchgehende Fahrbahn aufzufahren. Der Pkw musste dann wegen des vor ihm stehenden Sattelzuges anhalten. Der Betroffene konnte nicht vollständig auf die Fahrbahnspur wechseln und blieb schräg zwischen dem Beschleunigungsstreifen und der rechten Fahrbahn stehen. Beim... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 15.09.2006
- 10 U 16/06 -

OLG zur Wartepflicht auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn

Fließender Verkehr hat Vorfahrt

Wer auf dem Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn fährt, darf nicht einfach seine Auffahrt auf die Autobahn erzwingen. Der fließende Verkehr hat Vorfahrt. Wer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt, muss warten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandegerichts Naumburg hervor, das einen LKW-Fahrer, der allzu sorglos auf die Autobahn gefahren war, zu einer 70 prozentigen Haftung verurteilte.

Im vorliegenden Fall verursachte ein LKW-Fahrer einen Unfall auf der Autobahn. Er wechselte vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn. Da er noch sehr langsam war, zwang er einen von hinten herannahenden Autofahrer zu einer Vollbremsung. Zwar gelang es dem Autofahrer noch rechtzeitig zu bremsen, doch der hinter ihm fahrende LKW fuhr auf ihn auf.Das Gericht verurteilte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 24.10.2005
- 16 U 24/05 -

Kein Reißverschluss­verfahren beim Einfädeln auf die Autobahn

Verkehr auf durchgehender Fahrbahn hat Vorfahrt

Das so genannte Reißverschluss­verfahren, wonach Fahrzeugen vor einer Fahrbahnverengung der Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen ermöglicht werden muss, findet auf dem Beschleunigungs­streifen einer Autobahn keine Anwendung. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Auf Autobahnen hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt.

In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wichtigen Frage hat das Oberlandesgericht Köln die maßgeblichen Verkehrsregeln und die Haftungsfolgen verdeutlicht: Danach gilt auch bei zähfließendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren.Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren Vorrang. Bei... Lesen Sie mehr




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