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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eigentumsstörung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 19.08.2015
- 7 C 98/15 -

Grund­stücks­eigen­tümer steht Nutzungs­entschädi­gung wegen versehentlich aufgestelltem Altkleidercontainer zu

Entschädigung in Höhe von 250 Euro pro Monat angemessen

Wird auf einem Grundstück versehentlich ein Altkleidercontainer aufgestellt, so kann dem Grund­stücks­eigen­tümer ein Anspruch auf Nutzungs­entschädi­gung in Höhe von 250 Euro pro Monat zustehen. Dies hat das Amtsgericht Pankow/Weißensee entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 stellte ein Grundstückseigentümer fest, dass auf seinem Grundstück ein Altkleidercontainer aufgestellt worden war. Da er damit nicht einverstanden war, verlangte er die Entfernung des Containers sowie eine Nutzungsentschädigung von 250 Euro pro Monat. Der Eigentümer des Containers entfernte diesen zwar vom Grundstück, weigerte sich aber die Entschädigung zu zahlen. Der Grundstückseigentümer erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Pankow/Weißensee entschied zu Gunsten des Grundstückseigentümers. Ihm habe nach §§ 987, 990 BGB ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 16.10.2013
- 9 S 123/13 -

Grund­stücks­eigentümer kann regelmäßig dem Briefträger nicht den Zugang zum Grundstück verweigern

Fehlendes schutzwürdiges Interesse an Zugangsverweigerung begründet Duldungspflicht des Eigentümers

Ein Grund­stücks­eigentümer hat die Zustellung von Post durch einen Postdienstleister grundsätzlich zu dulden. Ein Verbot der Postzustellung kommt nur dann in Betracht, wenn dafür ein schutzwürdiges Interesse besteht. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Grundstückseigentümer von einem Postdienstleister nicht mehr beliefert werden. Da ein gegenüber dem Briefträger ausgesprochenes Hausverbot nicht beachtet wurde, klagte der Grundstückseigentümer gegen das Postunternehmen auf Unterlassung.Das Amtsgericht Gummersbach wies die Klage ab. Zur Begründung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 13.06.2013
- 6 U 4422/12 -

Keine Eigentumsverletzung bei unerlaubtem Fotografieren eines Hundes und nicht genehmigter Veröffentlichung der Fotos

Eigentümer des Hundes steht kein Anspruch auf Unterlassung zu

Wird ein Hund ohne Erlaubnis des Eigentümers fotografiert und die Fotos anschließend ohne Genehmigung in einem Kalender veröffentlicht, so liegt darin keine Eigentumsverletzung. Dem Eigentümer steht daher kein Anspruch auf Unterlassung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Foto eines Hundes für einen Hundekalender (Hundeblicke 2011) benutzt. Da dies ohne Zustimmung der Eigentümerin des Hundes geschah, verlangte diese unter anderem das Unterlassen der Veröffentlichung des Fotos. Nachdem das Landgericht München I das Begehren zurückwies, musste sich das Oberlandesgericht München mit dem Fall beschäftigen.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 30.09.1993
- 3 C 43/93 -

Unberechtigtes Parken eines Mieters auf Grundstück des Vermieters rechtfertigt keine Kündigung

Keine Verletzung mietvertraglicher Pflichten, sondern von Eigentumsrechten

Parkt ein Mieter dauerhaft unberechtigt auf dem Grundstück des Vermieters, so rechtfertigt dies keine ordentliche Kündigung. Denn in einem solchen Verhalten ist keine Verletzung mietvertraglicher Pflichten zu sehen, sondern eine Eigentumsstörung. Der Vermieter muss sich daher mit Mitteln des Eigentumsschutzes zur Wehr setzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Landstuhl hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall parkte die Mieterin einer Wohnung unberechtigt immer wieder ihr Fahrzeug auf dem Rasen vor dem Haus des Vermieters. Da die Mieterin nach erfolgter Abmahnung ihr Verhalten nicht änderte, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich. Die Mieterin akzeptierte die Kündigung aber nicht, so das der Fall vor Gericht landete.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.04.1988
- 6 U 30/87 -

Streit unter Hauseigentümern: Beschränkung des Saxophon- und Klarinettenspielens auf maximal zwei Stunden werktags und eine Stunde sonntags

Klavierspielen unterliegt, abgesehen von den Ruhezeiten (22-8 Uhr und 13-15 Uhr), keiner zeitlichen Beschränkung

Stellt sich das Klavierspielen als nur unwesentliche Beeinträchtigung dar, so unterliegt es keiner zeitlichen Beschränkung. Deutlich wahrnehmbares Saxophon- und Klarinettenspiel begründet demgegenüber eine zeitliche Beschränkung auf zwei Stunden werktags und einer Stunde sonntags. Zudem sind beim Musizieren generell die Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und 13 bis 15 Uhr einzuhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Im zugrunde liegenden Fall sind die Streitparteien Eigentümer benachbarter, in einer ruhigen Wohngegend liegenden, Reihenhäuser. Die Kläger haben eine zeitliche Beschränkung des Musizierens der Nachbarskinder verlangt. Die drei Kinder der beklagten Nachbarn haben Klavier, Saxophon und Klarinette gespielt. Aufgrund der Hellhörigkeit der Häuser empfanden die Kläger dies als Belästigung.... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 03.03.1989
- 30 O 1123/87 -

Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern

Besondere Lästigkeit des Krähens aufgrund seiner Plötzlichkeit sowie Tonalität und Modalität

Geht von einem Hahn aufgrund seines Geschreis eine wesentliche Lärmbelästigung aus, so muss der Besitzer durch geeignete Maßnahmen die Lärmstörung verhindern. Die besondere Lästigkeit des Krähens ergibt sich aus der Plötzlichkeit sowie der Tonalität und Modalität des Geräuschs. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Grundstückseigentümer die Belästigungen durch den nachbarlichen Hahn "Blasi" nicht mehr hinnehmen. Dieser krähte tagsüber so laut und so oft, dass sich der Grundstückseigentümer auf seiner 8-10 Meter entfernten Terrasse nicht mehr wohl fühlte. Er verlangte daher die Beseitigung des Hahns.Das Landgericht München... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.1988
- VI ZR 182/88 -

BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten

Verstoß begründet Unterlassungs­anspruch gegen Werbenden

Ein auf dem Briefkasten aufgebrachter "Keine Werbung"-Aufkleber bringt zum Ausdruck, dass der Inhaber den Einwurf von Werbung nicht erwünscht. Verstößt der Werbende gegen das ausgesprochene Verbot, liegt eine Verletzung des Eigentums bzw. Besitzes sowie des Persönlichkeits­rechts vor. Dem Umworbenen steht daher ein Unterlassungs­anspruch zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Supermarktkette beauftragte ein Werbeunternehmen mit dem Einwurf von Wurfsendungen in den Briefkästen im Umfeld ihrer Supermärkte. Es wurden wöchentlich etwa 1.1 Millionen Handzettel in Briefkästen geworfen. Ein Mann fühlte sich durch die Wurfsendungen belästigt und verlangte von der Supermarktkette die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2010
- 55 C 7723/10 -

Rollläden dürfen auch abends betätigt werden

Nachbarn sind zur Duldung verpflichtet

Das Betätigen von Rollläden in den Abendstunden stellt ein sozialadäquates Verhalten dar. Ein darauf gerichteter Unterlassungs­anspruch ist unbegründet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall waren die Kläger Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Unter der Wohnung der Kläger wohnte die Beklagte. Diese betätigte die elektrischen Rollläden ihrer Wohnung abends zwischen 22.30 und 23.30 Uhr. Die Kläger verlangten nunmehr das Unterlassen der Betätigung der Rollläden in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2005
- V ZR 251/04 -

Nachbarrecht: Anspruch auf Rückschnitt von Anpflanzungen an Grundstücksgrenze nur bei konkreter Beeinträchtigung

BGH zum nachbarrechtlichen Beseitigungs­anspruch

Ein Beseitigungs- und Unterlassungs­anspruch besteht nur im Fall einer Eigentumsstörung. Erforderlich ist eine konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks. Die bloße Überschreitung eines bestimmten Grenzabstands oder einer bestimmten Höhe reicht für sich genommen nicht aus.

Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer, auf dessen Nachbargrundstück entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze mehr als drei Meter hohe serbische Fichten, Zypressen und weitere Anpflanzungen standen. Der BGH wies die Revision zurück. Ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB bestehe nur im Fall einer Eigentumsstörung. Eine... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 09.02.2009
- 10 U 146/08 -

Wohnungseigentümer kann Unterlassung von störenden Sonnenlichtreflexionen vom Dachfenster des Nachbarn verlangen

Eigentumsstörung durch Sonnenlicht vom Nachbarn

Starke, länger andauernde und damit nicht mehr zumutbare Sonnenlichtreflexionen muss der Nutzer einer Wohnung auf seiner Terrasse und in seinem Wohn- und Esszimmer nicht hinnehmen, wenn der Störer, der für die lichtreflektierende bauliche Anlage verantwortlich ist, nicht darlegt und ggf. beweist, dass die Lichtreflexionen mit zumutbaren Mitteln nicht ausgeschlossen oder auf ein zumutbares Maß reduziert werden können. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wurden die Eigentümer einer Wohnung immer wieder durch Reflexionen der Sonne vom Nachbarhaus geblendet. Besonders stark traten diese Blendwirkungen auf der Terrasse und Wohnzimmer des Eigentümers auf. Diesen Zustand wollten sie nicht länger hinnehmen und klagten auf Unterlassung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.Die Richter gaben ihnen... Lesen Sie mehr




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