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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eichhörnchen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 25.02.2014
- 331 C 16026/13 -
Vollbremsung aufgrund Eichhörnchens: Auffahrender haftet zu 75 % für Auffahrunfall
Abbremsen aufgrund Kleintiers rechtfertigt Haftungsanteil von 25 % für Vorausfahrenden
Bremst ein Autofahrer aufgrund eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens sein Fahrzeug stark ab und fährt der nachfolgende Autofahrer daraufhin auf das vorausfahrende Fahrzeug auf, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Nachfolgende unaufmerksam war oder nicht den nötigen Abstand eingehalten hat. Er haftet daher zu 75 % für den Unfall. Da der Vorausfahrende wegen eines Kleintiers das Fahrzeug abbremste, hat dieser einen Haftungsanteil von 25 % zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 kam es zwischen zwei PKW zu einem Auffahrunfall. Zu dem Unfall kam es, weil eine Autofahrerin wegen eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens eine Vollbremsung tätigte und dabei das hinter ihr fahrende Fahrzeug auffuhr. Nachdem die Haftpflichtversicherung des Auffahrenden den Schaden zu 60 % regulierte, klagte der Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs auf Zahlung der restlichen 40 %.Das Amtsgericht München entschied nur teilweise zu Gunsten des Klägers. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung von weiteren 15 % zugestanden. Denn das Gericht ging von einer Haftungsverteilung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Urteil vom 29.06.2010
- 23 O 256/09 -
Zusammenstoß mit Eichhörnchen ist kein Wildunfall
Teilkaskoversicherung muss bei wirtschaftlichem Totalschaden des Autos nicht zahlen
Eine Autofahrerin, deren Wagen durch einen vermeintlichen Wildunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erleitet, hat keinen Anspruch auf Zahlung aus ihrer Teilkaskoversicherung, wenn sich im Nachhinein durch eine DNA-Sequenzanalyse herausstellt, dass es sich um einen Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen handelte. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls behauptete im Prozess, im Wald wäre urplötzlich ein Tier in der Größe eines Hasen unter einen Vorderreifen ihres Pkw gekommen. Dadurch sei das Kraftfahrzeug ins Schleudern geraten und beim Unfall völlig zerstört worden. Die Klägerin wollte wegen des wirtschaftlichen Totalschadens noch weitere 6.000 Euro aus ihrer Teilkaskoversicherung erstattet bekommen.... Lesen Sie mehr
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