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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „E-Mail-Adresse“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.03.2021
- 13 K 1189/20 , 13 K 1190/20 -

Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informations­freiheits­gesetz auf Angabe einer persönlichen Adresse bestehen

Anonyme antragstellung nach IFG unzulässig

Eine Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informations­freiheits­gesetz (IFG) vom Bürger die Angabe einer postalischen Anschrift oder einer persönlichen E-Mail-Adresse verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit zwei Klagen des Bundes­innen­ministeriums (BMI) gegen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations­freiheit (BfDI) stattgegeben.

In den beiden zugrunde liegenden Fällen hatten Bürger über die Internet-Plattform "fragdenstaat.de" beim BMI Anträge nach dem IFG gestellt. Die Plattform generiert für einen Antragsteller eine nicht personalisierte E-Mail-Adresse, unter der er seinen Antrag an die Behörde schicken kann. Die Korrespondenz wird über diese E-Mail-Adresse abgewickelt und automatisch im Internet veröffentlicht. Über den Eingang einer Nachricht bei "fragdenstaat.de" wird der Antragsteller über seine im Rahmen der Registrierung hinterlegte private E-Mail-Adresse informiert. Das BMI verlangte von den Antragstellern jeweils die Angabe einer postalischen Adresse bzw. einer... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2020
- I ZR 153/17 -

BGH: YouTube muss E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen von urheberrechts­verletzenden Plattformnutzern nicht herausgeben

Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Grenzen des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Plattformbetreiber wie YouTube

Der Betreiber einer Videoplattform muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben, herausgeben. Dies hat der unter anderem für Urheberrechtssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin ist eine Filmverwerterin. Die Beklagte zu 1, deren Muttergesellschaft die Beklagte zu 2 ist, betreibt die Internetplattform "YouTube". Beim Hochladen von Videos auf "YouTube" müssen sich Benutzerinnen und Benutzer registrieren und dabei zwingend ihren Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Geburtsdatum... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2018
- 25 S 22/18 -

WEG-Verwalter muss an einzelnen Wohnungseigentümer Eigentümerliste mit Namen und Anschrift herausgeben

Keine Pflicht zur Herausgabe der E-Mail-Adressen

Der Verwalter einer Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft ist verpflichtet auf Verlangen eines einzelnen Wohnungseigentümers, eine Eigentümerliste mit Namen und Anschrift herauszugeben. Diese Pflicht beinhaltet aber nicht die Herausgabe der E-Mail-Adressen der anderen Eigentümer. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollten die Eigentümer einer Wohnung mit den anderen Wohnungseigentümern der Anlage in Kontakt treten, um mit ihnen über die außerordentliche Kündigung der Verwalterin wegen wiederholter Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer geplanten Dachsanierung zu sprechen. Die beiden Wohnungseigentümer baten daher die Verwalterin im August 2017 um Übersendung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2019
- I ZR 153/17 -

BGH erbittet Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Umfang der von "YouTube" geschuldeten Auskünfte

Ist YouTube zur Auskunft über Nutzerdaten verpflichtet?

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Umfang der von der Betreiberin der Internet­video­plattform "YouTube" geschuldeten Auskünfte über diejenigen Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben, vorgelegt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Filmverwerterin. Die Beklagte zu 1, die YouTube LLC, deren Muttergesellschaft die Beklagte zu 2, die Google Inc., ist, betreibt die Internetplattform "YouTube". Beim Hochladen von Videos auf "YouTube" müssen sich Benutzerinnen und Benutzer registrieren und dabei zwingend ihren Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Geburtsdatum angeben.... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.11.2017
- 23 U 124/14 -

Google muss im Impressum E-Mail-Adresse für schnellen und unkomplizierten Kontakt angeben

Automatisch erzeugte Standardantwort mit Hinweis auf Online-Hilfen und Kontaktformulare nicht ausreichend

Google darf auf Kunden-Anfragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse nicht mit einer automatisch erzeugten Standardantwort reagieren, die Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich auf Hilfeseiten und andere Kontakt­möglichkeiten verweist. Dies entschied das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen den Internetkonzern und bestätigt damit die Entscheidung des Landgerichts.

Kommerzielle Betreiber von Webseiten sind nach dem Telemediengesetz dazu verpflichtet, ihren Kunden eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen - zum Beispiel, für Fragen zum Vertrag oder zu den angebotenen Produkten. Dafür müssen sie eine E-Mail-Adresse angeben.Im zugrunde liegenden Fall entpuppte sich die von Google im Impressum... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.01.2018
- 13 U 165/16 -

Adresshandel: Verkauf von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung nach dem Bundes­datenschutz­gesetz unwirksam

Ansprüche trotz vertragswidriger Datennutzung für anstößige Werbe-E-Mails dennoch verneint

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Verkauf von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung nach dem Bundes­datenschutz­gesetz (BDSG) für unwirksam erklärt. Ansprüche trotz vertragswidriger Nutzung durch Dritte für anstößige Werbe-E-Mails wies das Gericht dennoch zurück.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtstreits handelt mit Adressdaten. Sie nimmt den beklagten Insolvenzverwalter der vormals ebenfalls mit Adressdaten handelnden Schuldnerin auf Schadensersatz und Unterlassen in Anspruch. Der Geschäftsführer der Klägerin war zuvor Geschäftsführer der Schuldnerin. Er hatte am Tag der Insolvenzeröffnung vom Beklagten verschiedene Internet-Domains... Lesen Sie mehr

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.09.2017
- L 7 AS 531/17 B ER -

Jobcenter muss Leistungsempfängern nicht Namen von zuständigen Mitarbeitern während Urlaubsvertretung nennen

Namen von Vertretern während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters müssen nicht preisgegeben werden

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Jobcenter nicht dazu verpflichtet ist, einem Leistungsempfänger den handelnden Mitarbeiter stets namentlich und mit dessen persönlicher behördeninterner E-Mail-Adresse zu benennen.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls sandte seinen Antrag auf Leistungsfortzahlung an die ihm bekannte E-Mail-Adresse der zuständigen Sachbearbeiterin des Jobcenters. Das Jobcenter forderte weitere Unterlagen an. Auf eine spätere E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin des Jobcenters erhielt der Antragsteller eine Urlaubs-Abwesenheitsnotiz und die Bitte, sich an eine... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.08.2017
- 11 U 71/16 -

YouTube und Google müssen bei Urheberrechts­verstoß E-Mail-Adresse ihrer Nutzer herausgeben

Gericht verneint Auskunftsanspruch für Telefonnummern und IP-Adressen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat YouTube und Google verpflichtet, die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer im Fall einer Urheberrechts­verletzung bekanntzugeben. Zugleich hat es festgestellt, dass über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft zu erteilen ist.

Die Klägerin ist eine deutsche Filmverwerterin. Sie besitzt die ausschließlichen Nutzungsrechte an zwei Filmen, die von drei verschiedenen Nutzern der Plattform YouTube öffentlich angeboten und jeweils mehrere tausendmal abgerufen wurden. Die Nutzer handelten unter einem Pseudonym.Die Klägerin möchte diese Nutzer wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte in Anspruch... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.05.2014
- 13 U 15/14 -

Verbot der Zusendung unerwünschter Werbemails bezieht sich auf sämtliche E-Mail-Adressen des Betroffenen

Keine Beschränkung des Verbots auf bislang bekannte Adressen

Das Verbot der Zusendung von unerwünschten Werbemails bezieht sich nicht nur auf die bereits bekannten E-Mail-Adressen des Betroffenen, sondern erfasst alle weiteren Adressen des Betroffenen. Dies ist nicht unverhältnismäßig, da der Werbende durch das Double-Opt-In-Verfahren in zumutbarer Weise das Vorliegen einer Einwilligung zur Zusendung von Werbemails nachweisen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Rechtsanwalt auf Unterlassen der Zusendung von Werbemails. Hintergrund dessen war, dass er von einem Unternehmen eine Werbe-E-Mail erhalten hatte. Das Unternehmen erkannte zwar grundsätzlich den Unterlassungsanspruch an. Es meinte jedoch, dass sich der Anspruch nur auf ihm bekannte E-Mail-Adressen des Rechtsanwalts beziehen dürfe. Andernfalls... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.08.2014
- 52 O 135/13 -

Google darf Nutzern der Support-Adresse die Kommunikation per E-Mail nicht per automatischer Antwort-Mail verweigern

Automatisch generierte E-Mail ohne Kontaktmöglichkeit zum Webseitenbetreiber entspricht nicht gesetzlichen Anforderungen der Impressumspflicht

Google darf Verbrauchern, die sich per E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse wenden, nicht "die Kommunikation über E-Mail verweigern". Dies entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen Google.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Google-Nutzer, die sich mit ihren Fragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse "support-de@google.com" wendeten, erhielten eine automatisch generierte Antwort mit dem Hinweis: "Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden... Lesen Sie mehr



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