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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Duldungsanspruch“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.03.2022
- 4 B 1520/21 und 4 B 1522/21 -

Keine Duldungspflicht für unerlaubte Spielhallen

Eine Betreiberin von Spielhallen, für die am 30.6.2021 keine Erlaubnis erteilt war, kann in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht verlangen, dass der Spielhallenbetrieb geduldet wird, bis über einen Erlaubnisantrag entschieden ist. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht mit zwei Eilbeschlüssen entschieden.

Die Beteiligten streiten in zwei Beschwerdeverfahren über die Duldung von Spielhallen in Pulheim - davon eine Verbundspielhalle, also nebeneinanderliegende, baulich verbundene Spielhallen mit eigenen Eingängen -, für die bis 2017 Erlaubnisse erteilt waren und die die Antragstellerin seitdem ohne eine spielhallenrechtliche Erlaubnis betreibt. Die Antragstellerin hatte im Jahr 2017 Erlaubnisanträge nach dem bis zum 30.6.2021 geltenden Glücksspielstaatsvertrag gestellt, über die die Stadt Pulheim bis zum Außerkrafttreten der alten Rechtslage nicht entschieden hatte. Die Antragstellerin hatte nicht versucht, eine vorherige Erlaubniserteilung gerichtlich... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 18.03.2022
- 4 L 207/22.GI -

VG Gießen: Kein Anspruch auf Duldung des Betriebs einer Wett­vermittlungs­stelle ohne Erlaubnis

Erst Erlaubnis berechtigt zum Betrieb

Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen gegen den Lahn-Dill-Kreis gerichteten Antrag auf vorläufige (weitere) Duldung einer in Wetzlar ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis betriebenen Wett­vermittlungs­stelle abgelehnt.

Einer der Antragsteller besitzt eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten nach Maßgabe des im Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrages. Die Vermittlung dieser Sportwetten bedarf auf der Grundlage des neuen Glücksspielstaatsvertrages aber ebenfalls der Erlaubnis, die hier nicht vorlag. Mit Bescheid vom Dezember 2021 hatte das Land Hessen die Erteilung... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.09.2021
- 67 S 95/21 -

Erforderlichkeit der Neuankündigung eines Balkonanbaus bei Baubeginn 16 Monate nach Ankündigung

Extreme und unübliche zeitliche Abweichung

Soll mit dem Anbau von Balkonen 16 Monate nach der Ankündigung der Modernisierungs­maßnahme begonnen werden, so bedarf es einer Neuankündigung. In diesem Fall liegt nämlich eine Extreme und unübliche zeitliche Abweichung vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte gegen eine ihrer Mieterinnen auf Duldung von Arbeiten zum Anbringen eines Balkons an der Wohnung. Die Baumaßnahme wurde von der Vermieterin mehr als 16 Monate zuvor angekündigt. Das Amtsgericht wies die Duldungsklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Beschluss vom 01.09.2020
- 67 S 108/20 -

Kein Duldungsanspruch gegenüber Wohnungsmieter bei weit verfrüht ausgesprochener Modernisierungs­ankündigung

Rechts­missbräuchliche Modernisierungs­ankündigung bei Ankündigung 16 Monate vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen

Bei einer weit verfrüht ausgesprochenen Modernisierungs­ankündigung steht dem Vermieter gegenüber dem Mieter kein Anspruch auf Duldung der Baumaßnahmen zu. Eine solche Ankündigung ist nämlich rechts­missbräuchlich. Von einer weit verfrühten Ankündigung kann ausgegangen werden, wenn sie 16 Monate vor Beginn der geplanten Baumaßnamen erfolgt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermieterin gegenüber einen ihrer Wohnungsmieter im Jahr 2019 Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen erhoben. Die Maßnahmen sollten ab Februar 2020 an dem großen Mietwohnungskomplex in Berlin durchgeführt werden. Die Maßnahmen hatte die Vermieterin im September 2018 sämtlichen Mietern gegenüber angekündigt. Das Amtsgericht Berlin-Mitte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 31.01.2019
- 210 C 272/18 -

Keine Pflicht des Wohnungsmieters zur Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern bei bereits vorliegenden normgerechten Geräten

Vermieter kann keinen Duldungsanspruch geltend machen

Ist eine Mietwohnung bereits mit normgerechten Rauchwarnmeldern ausgestattet, die jährlich durch eine Fachfirma gewartet werden, so besteht keine Pflicht zur Duldung des Einbaus vermieterseitiger Geräte. Ein Duldungsanspruch besteht für den Vermieter dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung in Berlin den Einbau von Rauchwarnmeldern dulden. Die Mieter lehnten dies aber ab. Sie führten an, dass ihre Wohnung bereits seit dem Jahr 2012 über Rauchwarnmelder verfüge, die jährlich von einer Fachfirma gewartet werden. Die Rauchwarnmeder hatten zudem einen höheren Sicherheitsstandard als die von der Vermieterin geplanten... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2017
- VIII ZR 28/17 -

BGH: Den Charakter einer Mietwohnung grundlegend verändernde Baumaßnahmen stellen keine von Mietern zu duldende Mo­dernisierungs­arbeiten dar

Geplante Baumaßnahmen sind nicht als bloße Verbesserung der Mietsache anzusehen

Beinhalten die beabsichtigten Baumaßnahmen des Vermieters die Hinzufügung neuer Räume unter Veränderung des Grundrisses der Mietsache, den veränderten Zuschnitt von Räumen sowie die Anlegung einer Terrasse nebst Abriss einer Veranda, so stellen diese Maßnahmen keine vom Mieter zu duldende Mo­dernisierungs­maßnahmen im Sinne von § 555 b BGB dar. Denn solche Baumaßnahmen gehen über eine bloße Verbesserung der Mietsache hinaus. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte die neue Eigentümerin mehrerer Reihenhäuser einer Berliner Siedlung umfangreiche bauliche Maßnahmen. Neben Maßnahmen zur Erneuerung des Hauses sollte auch der Zuschnitt der Wohnräume und des Bades verändert, ein Wintergarten mit Durchbruch zur neu entstehenden Wohnküche errichtet, der Spitzboden ausgebaut sowie die alte Veranda abgerissen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 14.06.2017
- 17 C 158/16 -

Einbau eines Aufzugs trotz Haltepunkten auf Treppenpodesten zwischen den Geschossen und Wärmedämmung durch Polystyrol stellen hinzunehmende Mo­dernisierungs­maßnahmen dar

Mieter muss Mo­dernisierungs­maßnahmen dulden

Der Einbau eines Aufzugs stellt auch dann eine duldungspflichtige Mo­dernisierungs­maßnahme dar, wenn er lediglich auf dem Treppenpodest hält uns nicht auf der Etage der Wohnungs­eingangs­türen. Zudem müssen Wohnungsmieter eine Wärmedämmung durch feuergefährlichen Polystyrol hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin eines Wohnhauses in Berlin-Moabit teilte ihren Mietern im August 2015 mit, dass sie als Modernisierungsmaßnahme unter anderem den Einbau eines Aufzugs und eine Wärmedämmung mit EPS-Dämmplatten vorhabe. Die Mieter einer Wohnung im Haus wollten diese Maßnahmen nicht dulden. Sie stritten ab, dass es sich um Modernisierungsarbeiten... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.07.2017
- 7 B 11276/17.OVG -

Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung für beruflich bereits qualifizierten Ausländer

Aufnahme einer Berufsausbildung trotz bereits entsprechend erworbener Berufsqualifikation stellt sich als rechts­missbräuchlich dar

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Ausländer keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung wegen Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung (sogenannte Ausbildungsduldung) hat, wenn er durch seine langjährige, einschlägige Berufserfahrung bereits eine entsprechende Berufsqualifikation erworben hat.

Der – nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens ausreisepflichtige – armenische Antragsteller des zugrunde liegenden Rechtstreits beantragte im Februar 2017 die Erteilung einer Ausbildungsduldung. Er strebt die Ausbildung zum Glaser mit dem Schwerpunkt Fensterbau an. In Armenien war er rund 14 Jahre als Fensterbauer tätig, zuletzt als Selbständiger mit eigenem Betrieb. Nachdem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.07.2016
- 216 C 98/16 -

Anbau einer Terrasse nebst bodentiefen Fenstern an Erdgeschosswohnung stellt aufgrund Durchgangsverkehrs und Müllstandsfläche keine Modernisierung dar

Wohnungsmieter nicht zur Duldung der Baumaßnahme verpflichtet

Der Anbau einer Terrasse nebst bodentiefen Fenstern stellt für eine Erdgeschosswohnung keine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB dar, wenn die Wohnung von Durchgangsverkehr betroffen ist und sich in der Nähe eine Müllstandsfläche befindet. Eine Duldungspflicht gemäß § 555 d Abs. 1 BGB besteht für die Mieter daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall plante eine Vermieterin im November 2015 an einer in einem Hinterhaus gelegenen Erdgeschosswohnung eine Terrasse nebst bodentiefen Terrassentüren anzubauen. Ihrer Meinung nach werde dadurch der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht. Denn durch die Terrasse verbessere sich die Attraktivität der Wohnung. Dies sahen die Mieter der Erdgeschosswohnung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 10.04.2012
- 21 C 987/13 -

Wohnungsanzeige im Internet: Mieter muss keine Fotoaufnahmen der Wohnung dulden

Pflicht des Mieters Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten zu erlauben

Der Mieter einer Eigentumswohnung ist nicht verpflichtet Fotoaufnahmen der Wohnung zu dulden, damit diese für eine Wohnungsanzeige im Internet verwendet werden können. Er muss aber die Besichtigung durch Kaufinteressenten erlauben. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollte die Eigentümerin einer Wohnung diese verkaufen. Sie wollte dazu von der noch vermieteten Wohnung Fotos für ein Exposé und einer Anzeige im Internet anfertigen. Der Mieter der Wohnung war damit jedoch nicht einverstanden und lehnte daher Fotoaufnahmen ab. Zudem verweigerte er Kaufinteressenten den Zutritt zur Wohnung. Die Eigentümerin führte an, dass... Lesen Sie mehr