die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dublin-III-Verordnung“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2021
- 1 C 1.21, 1 C 26.20, 1 C 38.20, 1 C 51.20 und 1 C 55.20 -
Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung einer Selbstgestellungsaufforderung
Verletzung der Mitwirkungspflicht kein Grund zur Annahme eines "Flüchtigseins" bei Kenntnis des Aufenthaltsorts
Befolgt ein Asylantragsteller eine Aufforderung nicht, sich zu einem bestimmten Termin zur zwangsweisen Überstellung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Mitgliedstaat einzufinden (Selbstgestellung), folgt allein hieraus kein "Flüchtigsein" im Sinne der Dublin III-VO, so dass eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate nicht gerechtfertigt ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Die drittstaatsangehörigen Kläger haben nach Schutzgesuchen in anderen EU-Mitgliedstaaten Asylanträge in Deutschland gestellt, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) als unzulässig ablehnte (§ 29 Abs. 1 Nr. 1a AsylG). Die Ausländerbehörde forderte sie deshalb - teilweise nach erfolglosen Überstellungsversuchen - auf, sich zur Überstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat zu einem bestimmten Termin bei der Polizeibehörde einzufinden. Nachdem sie dem nicht Folge geleistet hatten, verlängerte das Bundesamt die Überstellungsfrist gegenüber den zuständigen Mitgliedstaaten auf 18 Monate, weil sie "flüchtig" seien (Art. 29 Abs. 2 Satz 2 HS. 2 Dublin III-VO). ... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.03.2019
- C-1763/17, C-297/17, C-318/17, C319/17 und C-438/17 -
Überstellung von Asylbewerbern in zuständigen Mitgliedsstaat nur bei extrem drohender Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unzulässig
Mängel im Sozialsystem des betreffenden Mitgliedstaats stellen nicht zwingend Risiko für erniedrigende Behandlung dar
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Asylbewerber in den Mitgliedstaat überstellt werden darf, der normalerweise für die Bearbeitung seines Antrags zuständig ist oder ihm bereits subsidiären Schutz gewährt hat. Es sei denn, er würde dort aufgrund der voraussichtlichen Lebensumstände der Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, in eine Lage extremer materieller Not versetzt, die gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstößt. Mängel im Sozialsystem des betreffenden Mitgliedstaats erlauben für sich allein genommen nicht den Schluss, dass das Risiko einer solchen Behandlung besteht.
Die Rechtssache Jawo betrifft hauptsächlich die Frage, ob die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) es verbietet, dass eine internationalen Schutz beantragende Person gemäß der Dublin-III-Verordnung* in den Mitgliedstaat überstellt wird, der normalerweise für die Bearbeitung ihres Antrags zuständig ist, wenn sie dort aufgrund der voraussichtlichen Lebensumstände,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 08.05.2018
- A 4 K 11125/17 -
Asylbewerber haben Anspruch auf Familienzusammenführung im Dublin-System
Bewilligte Überstellungen müssen innerhalb der Sechs-Monatsfrist erfolgen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass Asylbewerber einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf die nach der Dublin III-Verordnung vorgesehene Zusammenführung mit Familienangehörigen haben.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls ist minderjährig und beantragte im Dezember 2015 im Bundesgebiet Asyl. Mit Bescheid vom 10. April 2017 gewährte ihr das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) subsidiären Schutz. Der Amtsvormund der Antragstellerin beantragte, die in Griechenland "gestrandeten" Eltern und zwei Geschwister mit ihr zusammenzuführen. Nachdem keine... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.07.2017
- C-670/16 -
Asylbewerber dürfen nach durch den Staat versäumter Frist Überstellungsbescheinigung anfechten
Fristbeginn vor der Stellung eines „förmlichen“ Asylantrags ab Zugang des Bestätigungsschriftstückes an zuständige Behörde
Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat infolge des Ablaufs der Frist von drei Monaten, binnen deren er einen anderen Mitgliedstaat um Aufnahme des Asylbewerbers ersuchen kann, für die Prüfung des Asylantrags zuständig geworden ist. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Im hier vorliegenden Fall suchte ein eritreischer Staatsangehöriger am 14. September 2015 in München bei einer Behörde des Freistaats Bayern nach Asyl. Die Behörde stellte ihm am selben Tag eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender aus. Spätestens am 14. Januar 2016 erhielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – das mit der Durchführung der Verpflichtungen betraut... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.07.2017
- C-490/16 und C-646/16 -
Dublin-III-Verordnung: Keine Ausnahmen im EU-Asylrecht
Einreise ohne Visum ist nicht legal
Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen, die seine Grenzen während der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 überschritten haben, zuständig. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
In den hier zu entscheidenden Fällen überschritten Im Jahr 2016 ein syrischer Staatsangehöriger und die Mitglieder zweier afghanischer Familien die Grenze zwischen Kroatien und Serbien, obwohl sie nicht im Besitz des erforderlichen Visums waren. Die kroatischen Behörden organisierten ihre Beförderung per Bus bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien, um ihnen zu helfen, sich... Lesen Sie mehr